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Pariser Elekteurs gezeigt haben. Ich stehe nicht an, indirekte
Wahlen für eins der wesentlichen Hilfsmittel der Revo=
lution zu erklären, und ich glaube, in diesen Dingen praktisch
einige Erfahrungen gesammelt zu haben.“⁶¹)
Sehr ausführlich legt Bismarck in seiner Rede vom 28. März
1867 seine Anschauungen über das allgemeine Wahlrecht dar.
Dieselbe mag hier wörtlich folgen:
„Das allgemeine Wahlrecht ist uns gewissermaßen als ein
Erbteil der Entwickelung der deutschen Einheitsbestrebungen über=
kommen. Wir haben es in der Reichsverfassung gehabt, wie sie
in Frankfurt entworfen wurde, wir haben es im Jahre 1863
den damaligen Bestrebungen Österreichs in Frankfurt entgegen=
gesetzt, und ich kann nur sagen: ich kenne wenigstens kein
besseres Wahlgesetz! Es hat ja gewiß eine große Anzahl von
Mängeln, die machen, daß auch dieses Wahlgesetz die wirklich
besonnene und berechtigte Meinung eines Volkes nicht vollständig
photographiert und en miniature wiedergibt, und die verbündeten
Regierungen hängen an diesem Wahlgesetz nicht in dem Maße,
daß sie nicht jedes andere acceptieren sollten, dessen Vorzüge
vor diesem ihnen nachgewiesen werden. Bisher ist diesem kein
einziges gegenüber gestellt worden. Ich habe nicht einmal
kursorisch im Laufe der Rede ein anderes Wahlgesetz diesem
gegenüber rühmen hören; ich will damit nur motivieren, daß
„verbündete Regierungen,“ die gewissermaßen eine republikanische
Spitze, die in dem Worte „verbündete Regierungen“ liegt, bilden,
keineswegs ein tief angelegtes Komplott gegen die Freiheit der
Bourgeoisie in Verbindung mit den Massen zur Errichtung eines
cäsarischen Regiments beabsichtigt haben können. Wir haben
einfach genommen, was vorlag und wovon wir glaubten, daß
es am leichtesten annehmbar sein würde, und weitere Hinter=
gedanken nicht dabei gehabt.
Was wollen denn die Herren, die das anfechten, und zwar
mit der Beschleunigung, deren wir bedürfen, an dessen Stelle
⁶¹) efr. v. Sybel, Begründung des Deutschen Reiches, IV.
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