Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Dritter Band. Zweite Abteilung. (3_2)

334 Unterrichtswesen. 
(8. 151.) 
v. 15. Febr. 1908. — Das Fortbildungsschulwesen gehört seit der königlichen Verordnung 
v. 3. Sept. 1884 1 zum Geschäftsbereich des Ministers für Handel und Gewerbe; doch 
ist das ländliche Fortbildungsschulwesen durch die königliche Verordnung v. 24. Jan. 1895 
vom gewerblichen abgezweigt und dem Landwirtschaftsminister unterstellt worden. 
III. Die Navigations= und Schifferschulen gehören zum Bereich des Mini- 
steriums für Handel und Gewerbe. Sie sind Staatsanstalten, dazu bestimmt, den See- 
leuten Gelegenheit zu bieten, sich die theoretische Ausbildung zum Seesteuermann und 
zum Seeschiffer auf großer Fahrt zu verschaffen und sich auf die Steuermannsprüfung 
und die Schifferprüfung für große Fahrt, sowie auf eine Prüfung in der Schiffsdampf= 
maschinenkunde und in der Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen vorzubereiten. Zur 
Ausbildung angehender Steuerleute sind Steuermannsklassen, zur Ausbildung angehender 
Schiffer auf großer Fahrt und zur Vorbereitung auf die Prüfung in der Schiffsdampf- 
maschinenkunde Schifferklassen bestimmt. Am Sitze einer jeden Navigationsschule besteht 
eine Kommission zur Abnahme der Steuermanns= und Schifferprüfungen für große Fahrt 
und eine Kommission zur Abnahme der Schifferprüfungen für kleine Fahrt. Bei den 
Navigationsvorschulen finden junge Seeleute die erforderliche Vorbereitung auf den 
Eintritt in die Steuermannsklasse einer Navigationshauptschule und auf die Prüfung 
dazu sowie die Schifferprüfung für Küsten= und kleine Fahrt und auf die Prüfung der 
Seefischer in der kleinen und mittleren Hochseefischerei.: Die Navigationsschuldirektoren 
führen in den ihnen zugewiesenen Bezirken die obere Aufsicht über das Navigations- 
schulwesen nach der ihnen erteilten besonderen Geschäftsanweisung.5 Es bestehen Navi- 
gationsschulen in Altona, Apenrade, Barth, (Bremen), Danzig, (Elsfleth), Flensburg, 
Geestemünde, (Grünendeich), (Hamburg), Leer, (Lübeck), Papenburg, Pillau, (Nostock), 
Stettin, Stralsund und Timmel, ferner Navigationsvorschulen bei den genannten Navi- 
gationshauptschulen sowie besondere Navigationsvorschulen in Stolpmünde, Swinemünde, 
Zingst, Prerow, Emden, Grünendeich und Westrhauderfehn. — Die Schifferschulen sind 
für die Ausbildung der Binnenschiffer bestimmt. Sie tragen den Charakter einfacher 
Fortbildungsschulen. 
S. 151. 
II. Landwirtschaftliche Lehranstalten. 
Das landwirtschaftliche Unterrichtswesen hat sich in Preußen zuerst in der Rich- 
tung des vorzugsweise praktischen Unterrichts entwickelt. Sowohl höhere Lehranstalten, 
wie die von Thaer im Jahre 1806 auf dem Rittergute Möglin? begründete, als auch 
  
1 G. S. 1885, S. 93. 
2 Vgl. den Erl. des Min. für H. u. G. v. 
6. Juni 1904 betr. Ordnung für Navigations-= 
schulen (M. Bl. für H. u. G. 1904, S. 284 (und 
v. 5. Juni 1910 (das. 1910, S. 256); über die 
Bedingungen der Aufnahme in die Steuermanns- 
klassen, bzw. in die Schifferklassen vgl. das. S§. 4 
und 5. 
3 Vgl. die Erl. des Min. für H. u. G. v. 25. Juli 
1904 betr. Ordnung für Navigationsvorschulen 
(M. Bl. 1904, S. 363) und v. 18. Mai 1910 
(das. 1910, S. 191). 
4 Navigationsschuldirektoren bestehen für die 
Provinz Hannover, für die Provinz Schleswig- 
Holstein und für die Provinzen Ost= und West- 
preußen und Pommern. 
5 §. 21 des Regul. v. 6. Juni 1904 (M. Bl. 
für H. u. G. 1904, S. 284). 
* Vgl. v. Rönne, Unterrichtswesen, Bd. II, 
S. 354 ff.; Lette u. v. Rönne, Landeskultur- 
gesetzgebung, Bd. II, 2, S. 767 ff.; Immediat- 
  
berichte des Min. für die landwirtschaftlichen An- 
gelegenheiten für die Jahre 1875, 1876 u. 1877, 
S. 63 ff., und des Min. für Landwirtschaft, 
Domänen und Forsten für die Jahre 1878, 1879 
und 1880, S. 205 ff. über Preußens landwirt- 
schaftliche Verwaltung; Statistik der landwirt- 
schaftlichen und zweckverwandten Unterrichts- 
anstalten Preußens für die Jahre 1903,1904, 1905, 
bearbeitet vom preußischen Landw. Min., Berlin 
1906; Wohltmann, Art. Landwirtsch. Unter- 
richtswesen, im H. W. Staatswissensch. 3, 1910, 
Bd. VI, S. 379; ders., Art. Landwirtsch. Unter- 
richtswesen, in v. Stengel-Fleischmanns W. St. 
V. R. 2, Bd. II, 1913, S. 747; Steinbrück, 
Landwirtsch. Unterrichts= und Versuchswesen, in 
Meitzen, Boden und landwirtsch. Verh. des 
preuß. Staates, Bd. VIII, 1908; Huede Grais, 
Handbuch der Verf. und Verw., §. 336. 
Die (1862 eingegangene) landwirtschaftliche 
Akademie zu Möglin bei Wriezen a. O. wurde 
im Jahre 1806 von dem Staatsrat Thaer ge-
	        
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