334 Unterrichtswesen.
(8. 151.)
v. 15. Febr. 1908. — Das Fortbildungsschulwesen gehört seit der königlichen Verordnung
v. 3. Sept. 1884 1 zum Geschäftsbereich des Ministers für Handel und Gewerbe; doch
ist das ländliche Fortbildungsschulwesen durch die königliche Verordnung v. 24. Jan. 1895
vom gewerblichen abgezweigt und dem Landwirtschaftsminister unterstellt worden.
III. Die Navigations= und Schifferschulen gehören zum Bereich des Mini-
steriums für Handel und Gewerbe. Sie sind Staatsanstalten, dazu bestimmt, den See-
leuten Gelegenheit zu bieten, sich die theoretische Ausbildung zum Seesteuermann und
zum Seeschiffer auf großer Fahrt zu verschaffen und sich auf die Steuermannsprüfung
und die Schifferprüfung für große Fahrt, sowie auf eine Prüfung in der Schiffsdampf=
maschinenkunde und in der Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen vorzubereiten. Zur
Ausbildung angehender Steuerleute sind Steuermannsklassen, zur Ausbildung angehender
Schiffer auf großer Fahrt und zur Vorbereitung auf die Prüfung in der Schiffsdampf-
maschinenkunde Schifferklassen bestimmt. Am Sitze einer jeden Navigationsschule besteht
eine Kommission zur Abnahme der Steuermanns= und Schifferprüfungen für große Fahrt
und eine Kommission zur Abnahme der Schifferprüfungen für kleine Fahrt. Bei den
Navigationsvorschulen finden junge Seeleute die erforderliche Vorbereitung auf den
Eintritt in die Steuermannsklasse einer Navigationshauptschule und auf die Prüfung
dazu sowie die Schifferprüfung für Küsten= und kleine Fahrt und auf die Prüfung der
Seefischer in der kleinen und mittleren Hochseefischerei.: Die Navigationsschuldirektoren
führen in den ihnen zugewiesenen Bezirken die obere Aufsicht über das Navigations-
schulwesen nach der ihnen erteilten besonderen Geschäftsanweisung.5 Es bestehen Navi-
gationsschulen in Altona, Apenrade, Barth, (Bremen), Danzig, (Elsfleth), Flensburg,
Geestemünde, (Grünendeich), (Hamburg), Leer, (Lübeck), Papenburg, Pillau, (Nostock),
Stettin, Stralsund und Timmel, ferner Navigationsvorschulen bei den genannten Navi-
gationshauptschulen sowie besondere Navigationsvorschulen in Stolpmünde, Swinemünde,
Zingst, Prerow, Emden, Grünendeich und Westrhauderfehn. — Die Schifferschulen sind
für die Ausbildung der Binnenschiffer bestimmt. Sie tragen den Charakter einfacher
Fortbildungsschulen.
S. 151.
II. Landwirtschaftliche Lehranstalten.
Das landwirtschaftliche Unterrichtswesen hat sich in Preußen zuerst in der Rich-
tung des vorzugsweise praktischen Unterrichts entwickelt. Sowohl höhere Lehranstalten,
wie die von Thaer im Jahre 1806 auf dem Rittergute Möglin? begründete, als auch
1 G. S. 1885, S. 93.
2 Vgl. den Erl. des Min. für H. u. G. v.
6. Juni 1904 betr. Ordnung für Navigations-=
schulen (M. Bl. für H. u. G. 1904, S. 284 (und
v. 5. Juni 1910 (das. 1910, S. 256); über die
Bedingungen der Aufnahme in die Steuermanns-
klassen, bzw. in die Schifferklassen vgl. das. S§. 4
und 5.
3 Vgl. die Erl. des Min. für H. u. G. v. 25. Juli
1904 betr. Ordnung für Navigationsvorschulen
(M. Bl. 1904, S. 363) und v. 18. Mai 1910
(das. 1910, S. 191).
4 Navigationsschuldirektoren bestehen für die
Provinz Hannover, für die Provinz Schleswig-
Holstein und für die Provinzen Ost= und West-
preußen und Pommern.
5 §. 21 des Regul. v. 6. Juni 1904 (M. Bl.
für H. u. G. 1904, S. 284).
* Vgl. v. Rönne, Unterrichtswesen, Bd. II,
S. 354 ff.; Lette u. v. Rönne, Landeskultur-
gesetzgebung, Bd. II, 2, S. 767 ff.; Immediat-
berichte des Min. für die landwirtschaftlichen An-
gelegenheiten für die Jahre 1875, 1876 u. 1877,
S. 63 ff., und des Min. für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten für die Jahre 1878, 1879
und 1880, S. 205 ff. über Preußens landwirt-
schaftliche Verwaltung; Statistik der landwirt-
schaftlichen und zweckverwandten Unterrichts-
anstalten Preußens für die Jahre 1903,1904, 1905,
bearbeitet vom preußischen Landw. Min., Berlin
1906; Wohltmann, Art. Landwirtsch. Unter-
richtswesen, im H. W. Staatswissensch. 3, 1910,
Bd. VI, S. 379; ders., Art. Landwirtsch. Unter-
richtswesen, in v. Stengel-Fleischmanns W. St.
V. R. 2, Bd. II, 1913, S. 747; Steinbrück,
Landwirtsch. Unterrichts= und Versuchswesen, in
Meitzen, Boden und landwirtsch. Verh. des
preuß. Staates, Bd. VIII, 1908; Huede Grais,
Handbuch der Verf. und Verw., §. 336.
Die (1862 eingegangene) landwirtschaftliche
Akademie zu Möglin bei Wriezen a. O. wurde
im Jahre 1806 von dem Staatsrat Thaer ge-