Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

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lung 352, 353; Kompetenzen 354; Gang der 
Verwaltung, Statuten, Aufbringung der 
Kosten 355; Gebührenerhebung 2498; als 
Wahlverband für den Kreistag 383, 384, 
385, 388. 
Bürgermeistereistatut 355. 
Bürgermeistereiverfassung 119, 120, 129, 
135, 138. 
Bürgermeistereiversammlung 352, 353, 
355, 391. 
Bürgerrecht nach dem A. L. R. 22; nach der 
St. O. von 1808 25; nach der St. O. von 
1831 29; ist unbekannt der G. O. von 1850 
36, 81; der alte und neue Begriff des B. 
80, 81. — Das B. in den Städten der 
alten Provinzen, Schleswig-Hol- 
steins, des Geltungsbereichs der St. O. 
wiesb. und in Frankfurt a. M.: Erwerb 
85—88; Verlust, Ruhen 89; Inhalt 90, 91; 
Streitigkeiten 91. — Das B. in den Städten 
Hannovers: Erwerb 96; Verlust, Inhalt 
97; Streitigkeiten 98. — Das B. in den 
Stadt= und Landgemeinden in Kur- 
hessen, Nassau und Hohenzollern: Die 
verschiedenen Arten des B. innerhalb der 
  
Sachregister. 
Bürgerrechtsgeld 88, 93, 94, 96, 252, 253, 
254, 317“. 
Bürgerrekognitionsgeld 93, 956, 97, 254. 
Bürgerrolle 21, 89, 111. 
Bürgerschaft wird repräsentiert durch die 
Stadtverordnetenversammlung 100. 
Bürgerschaftliches Kollegium in Neuvor- 
pommern und Rügen 100“", 1021. 
Bürgersteige, Unterhaltung 261. 
Bürgervermögen, Begriff 22, 210; Ver- 
waltung, Umwandlung in Kämmereivermögen 
215, 216; Aufteilung des B. unter die 
Nutzungsberechtigten verboten 216; Voraus- 
setzung für die Teilnahme an den Nutzungen 
des B., Maß der Nutzungen 216; Streitig- 
keiten 217. 
Bürgervorsteher und Bürgervorsteher- 
kollegium, Bezeichnung für die Stadtver- 
ordneten und die Stadtverordnetenversamm- 
lung in Hannover 1008. 
Bürgerwortführer heißt der Stadtverord- 
netenvorsteher in Hannover 115". 
Bürgerworthalter heißt der Stadtverord- 
netenvorsteher in Schleswig-Holstein 115". 
Bürgergemeinde, Erwerb, Verlust und Inhalt Bürgschaften, Übernahme auf den Kreis 411: 
desselben 91, 92, 93, 94, 95; Streitigkeiten 95. 
Centralstudienfonds, nassauischer, s. Nassau. 
Chatullkölmische Güter 448. 
Chausseegeld, Erhebung 250, 251. 
Chausseen, 
Unterhaltung der Staatschausseen auf die 
Provinzen 461, 462; Dotationen für Chaussee- 
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Übergang des Eigentums und der 
die Provinz 447, 463. 
C. 
zwecke 462; Übernahme von Ch. auf den 
Kreis 409, 461; diesbezügl. Kreistagsbeschlüsse 
409“. 
Cider, Gemeindebesteuerung 266, 267. 
Czaudengüter in Schlesien 45. 
D. 
Danzig, Mietssteuer 312. 
Darlehen, s. Anleihen. 
Darlehenskassen, kommunale, Befreiung 
von der Gewerbesteuer 280; Genehmigung 
der Reglements provinzieller D. 459. 
Decharge, s. Rechnungen. 
Defekte und Defektenverfahren bei städt. 
Beamten 155, 156; bei Beamten der Land- 
gemeinden 197; bei Kreiskommunalbeamten 
407, 429. 
Deiche, Abgabenfreiheit 275, 276, 277, 420; 
Deichverbände, Selbstverwaltungskörper 12. 
Denkmäler, Erhaltung 220, 4672. 
Deputationen in Stadtgemeinden: 
Rechtsstellung und Geschäftskreis 139, 140; 
Arten (dauernde, vorübergehende, einfache, 
gemischte), Zusammensetzung 140, 141, 142; 
Befugnis zur Führung von Prozessen namens 
der Stadt, Geschäftsordnung, die Servis-, 
Einquartierungs-, Sanitäts-, Schul= und 
Armendeputationen insbesondere 1401 Mit- 
glieder der D. find öffentliche Beamte 140, 
144; disziplinare Stellung derselben 140, 
1617; Berufung der Mitglieder und Erledigung 
der Geschäfte 141. — D. in Landgemein- 
den 196, 197. 
Deputierte der Stadt= und Landgemeinden 
zu den posenschen Kreistagen 397. 
  
  
DT 
Diäten, (. Tagegelder. 
Dienstaufwandsentschädigung, s. Dienst- 
unkostenentschädigung. 
Diensteid 1288. 
Diensteinkommen der Beamten, Begriff 292; 
während der Suspension 160; Gemeinde- 
besteuerung 290 ff.; Kreisbesteuerung 420; 
insbes. das D. der Geistlichen, Elementarschul- 
lehrer und niederen Kirchenbeamten 288, 420; 
der Militärpersonen 288, 323 ff. 
Dienstemolumente bei Feststellung der Pen- 
sion 149, 150; Gemeindebesteuerung 289, 292; 
Kreisbesteuerung 420. 
Dienstentlassung 149", 161, 162. 
Dienstgrundstücke der Beamten, Gemeinde- 
besteuerung 2752; Kreisbesteuerung 419, 420, 
475; der Geistlichen, Kirchendiener und Ele- 
mentarschullehrer, Gemeinde- und Kreissteuer- 
freiheit 274, 276", 420; Einkommen der 
Beamten aus den Dienstländereien ist kein Ein- 
kommen aus Grundbesitz 2971. 
Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Nuhe- 
stand wegen 161, 162, 198, 199, 407, 458. 
Dienstun kostenentschädigungen sind nicht 
pensionsfähig 149; unbesoldeter Magistrats- 
mitglieder in Schleswig-Holstein und Hannover 
1241, 1475; der ländl. Gemeindevorsteher
	        
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