Full text: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie. Ergänzungsband. Das Recht der Kommunalverbände in Preußen. (4)

Sachregister. 
Gnadenjahr der Geistlichen, Gemeinde- und 
Kreisabgabenfreiheit 289“, 420. 
Gnadenmonat, (quartal der Hinterbliebenen 
städt. Beamten 151; Unpfändbarkeit 1518; 
Gemeinde= und Kreisabgabenfreiheit 289, 420. 
Gnesen, Schlachtsteuer 2677. 
Gottesdienst, öffentlicher; Befreiung der dem- 
selben gewidmeten Gebäude von Gemeinde- 
und Kreisabgaben 275, 420. 
Gratialgüter 455. 
Grenzen, s. Gemeinde-, Guts-, Stadtbezirk, 
Kreis, Provinz. 
Grundbesitzer, Stimmrecht der G. in der 
ländlichen Gemeindeversammlung 175, 176; 
ein Teil der Mitglieder der ländlichen Ge- 
meindevertreter muß G. sein 177; Wahlver- 
band der größeren ländlichen G. für die 
Kreistagsabgeordnetenwahl 382, 383; Heran- 
ziehung zu Beiträgen 257. 
Grundbesigergemeinde in den Landgemein- 
den der westlichen Provinzen und Hannovers 
167, 169 ff. 
Grundherr, herrschaft 43, 46; im Gegensatz 
zur Gutsherrschaft 47. 
Grundstücke, Verpachtung, Veräußerung von 
Gemeinde- 212, 213, 214; desgl. von Kreis- 
395, 396, 411; desgl. von Provinzial- 447; 
von den Gemeindeabgaben befreite 274 ff.; 
desgl. von den Kreisabgaben 420; Einkommen 
aus G. 296. 
Grund-= und Gebäudesteuer in den Ge- 
meinden: Historisches 223 ff.; Außerhebung- 
setzung für den Staat 238; Weiterveran- 
lagung durch den Staat 242, 273, 274; 
Hormen der Besteuerung 241, 242, 272; 
aßstäbe besonderer G. 273, 278; Veran- 
lagungsthätigkeit der Gemeinden 273; Steuer- 
pflicht, Befreiungen von der G. 274, 275, 
276; Kab.-O. v. 8. Juni 1834 276, 277; 
Ablösung von Befreiungen 277. 
Grundvermögen, Einkommen aus, Gemeinde- 
besteuerung 296, 297; steuerfreies Einkommen 
aus G. 297; besteuerungsberechtigte Ge- 
meinde 302, 306, 307; Besteuerung der 
H. 
Haben von Bergwerken und gewerblichen An- 
lagen 299; Besteuerung des aus diesem Be- 
sitze fließenden Einkommens 299, 302. 
Hafenanlagen, Bemessung der Gebühren für 
Benutzung der H. 2511. 
Hafengelder, Erhebung 251“. 
Haffe an der Ostseeküste, steuerfrei 2757, 420. 
Haft, gerichtliche, Einfluß auf das Bürger- 
und Gemeinderecht 89, 16812, 16910; auf 
Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Kreis- 
tage 386, 388; desgl. auch die Wählbarkeit 
zum Provinziallandtage 444; Einfluß auf 
das Beamtenverhältnis 160. 
Haftbarkeit der Gemeindebeamten wegen ihrer 
Amtshandlungen 155 ff.; der Gemeinden 
wegen der Handlungen ihrer Beamten 76 ff. 
Haftung, Gesellschaften mit beschränkter, s. Ge- 
sellschaften. 
Halbbauern 495; Abstufung des Grundbesitzes 
bei der Gemeindebesteuerung 2738. 
  
  
489 
Militärpersonen 288, 323, 324; s. im übrigen 
Grund= und Gebändesteuer. 
Gutsbesitzer, Begriff 345, 346; s. im übrigen 
Gutsbezirk, Gutsherrschaft, Gutsvorsteher, 
Restgut. 
Gutsbezirk, Name für die außerhalb des Ge- 
meindeverbandes stehenden Güter der Guts- 
herrschaft (s. d.) 531, 341; Bestandteile, Ab- 
grenzung 53; Gleichstellung mit der Gemeinde 
53, 56; Unterschiede zwischen G. und Land- 
emeinde 68, 345; heutiger Begriff 339 ff.; 
heutige Verbreitung der G. 340; Bildung 
neuer, Auflösung, Vereinigung mit anderen 
Gemeinden und G., Abtrennung einzelner 
Teile behufs Umkommunalisierung 163, 164, 
165, 343. 344, 345; Auseinandersetzung in- 
folge solcher Grenzveränderung 79, 165, 166; 
Pflichten und Leistungen des Besitzers 339, 
340, 345, 346, 349; Unterverteilung der öffent- 
lichen Lasten im G. 349; desgl. der Kreisabgaben 
349, 425; Zugehörigkeit zum Amt in West- 
falen 352; zu einem Zweckverbande in den 
östl. Provinzen und Schleswig. Holstein 356; 
zu einer Samtgemeinde in Hannover 360. 
Gutsdiener 3487. 
Gutsherr, Beiträge zum Schulzengehalt und 
Auseinandersetzung mit der Gemeinde wegen 
Landdotation des Schulzen 3472; s. auch 
Gutsherrschaft, Gutsvorsteher. 
Gutsherrschaft, Entstehung, Begriff und Be- 
fugnisse 46, 47; Gegensatz zur Grundherr- 
schaft 47; Verhältnis zu den Unterthanen 
nach A. L. R. 51, 52; Rechte und Pflichten 
im Gutsbezirk 68, 339. 
Gutsparzellen, kommunale Eigenschaft ab- 
verkaufter 53, 54. 
Gutsvorsteher, Begriff, Obliegenheiten 346, 
348; Bestätigung, Vereidigung, disziplinare 
Stellung 347, 348; Stellvertretung 347; die 
Dienstentschädigung des stellvertretenden G. 
ist kein Gehalt i. S. der Vdg. v. 23. Sept. 
1867 2919, 2922, 3485. 
Gymnasien, königliche, jur. Persönlichkeit, 
Einkommensteuer 2961, 2972; s. auch Unter- 
richtsgebäude. 
Halle, Mietssteuer 3128. 
Handdienste, Begriff 316; s. im übrigen 
Naturaldienste. 
Handel, Besteuerung des Einkommens aus 
demselben 300, 301; bei nicht eigenem Be- 
triebe 302. 
Handelsgesellschaften, offene, sind als solche 
der Einkommensbesteuerung nicht unterworfen 
298“; wohl aber der Realsteuer vom Grund- 
besitz 2742; das Einkommen der Mitglieder 
aus dem Geschäftsbetriebe der Gesellschaft ist 
gewerbliches 298“; zwei Mitglieder einer offe- 
nen H. dürfen in Schleswig-Holstein nicht 
gleichzeitig Magistratsmitglieder sein 123. 
Handelskammerbeamte, genießen als mittel- 
bare Staatsbeamte Steuerprivilegien 291. 
Handelsmakler, s. Fonds= und Wechselmakler. 
Handelsrichter, wählbar zum Mitgliede des 
Stadtvorstandes 123; der Stadtverordneten- 
versammlung 104; des Kreisausschusses 401.
	        
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