Aummer 48
Ptlvalpalele au das Jeldheet.
Vom 22. Februar ab sind Privatpäckereien
nach dem Feldheer bid zum Gewickte von 50
Kilo zugelassen, zunächst jedoch nur nach dem
Westheer. Die Beförderung zu den Militärdepots
erfolgt bis 10 Kilo durch die Post (mit
Begleitadresse Paketadresse —), von 10 bis
alin amm
von Papier oder Leder werden nicht zugelassen.,
(Tuch das zuständige Milltärpaketdepot sst anzugeben.)
2. Die Verpadung muß sest und dauerhaft,
auch gegen Nässe widerftandssähig sein. Feste
Papplartons sind zur Verpackung geeigneter
als leichte Holzlisten. Dünne Pappkartons usw.
müssen in Leinwand eingenäht sein.
5. Versandtstücke, die den Ansorderungen nicht
entsprechen, sind von der Annahme ausgeschloisen.
Sind sie versehentlich übernommen worden,
so unterbleibt nachträglich ihre Weitersen
dung. Die entstehenden Kosten sallen dem Absender
zur Lal.
Aus dem Bei#rksamtsblalle.
Samstag, 27. Februar 191##
4. I. M. (Bayerische Staate zeitung Nr. 29 vom
5. I. M.) hinzuweisen.
Nach § 5 V der Verordnung vom 5. Ja
nuar 1915 uber die Berellung von Backware
lann ubrigens stalt Kartoffsein auch Gersien
mehl, Hafermelll, Reismehl oder Gerstenschrot
in derselten Menge wie Kartoffelflocken ver
mendet werden.
Auf die Verwendung von geriebenen und
gequetschten Kartoffeln im Sinne der oben be
50 Kilo durch die Eisenbahn (mit Frachtbrief).
Da die Einrichtung nunmehr dauernd bestlehen
bleibt, liegt co im Interesse des Publikums,
Massenauflieferungen hintanzuhalten.
1. Alle Palete und Frachtstücke sind mit der
genauen Adresse sowohl des Absenders wie des
Empfängers zu bezeichnen, die auf dem Versandtstück
selbst angebracht sein muß. Anhänger
Bekanntmachung.
Beireff: Lansturmmusterung= und Aushebung.
Die Musterung und Aushebung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen
des Stadtbezirks Rosenheim findet
für die in den Jahren 1869 mit 1878 Geborenen
am Freitag. Sö. März 1915 vormittags 7½ Uhr
für die in den Jahren 1879 mit 1882 Geborenen
am Samstag, S. März 1015 vormittags 71, Uhe
im Hofbräusaale, Kaiserstraße 18, statt.
Zu erscheinen haben die sämtlichen in Rosenheim wohnhasten
oder sich aufbaltenden, unausgebildeten Landsturmpflichtigen der
genannten Jahrgänge — vom Johrgang 1869 nur die am 15 Dezember
und nach diesem Tag Geborenen — ausgenommen die Beamten
und Angestellten der Eisenbahn und Post, für die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
im Musterungstermine eingereicht sind.
Sonstige Beamte, welche als unabkömmlich erklärt wurden,
m— Unabkömmlichkeilsbescheinigrng im Musterungstermine vorzulegen
Die Militärpapiere (Landsturmschein eic.) sind mitzubringen.
Wer zur Landsturmmusterung nicht oder nicht pünktlich erscheint,
wird bestrast. 106
Rosenheim, den 20. Februar 1915.
Ttadtmagistrak.
Lichtspiele Nelios
Cenischer Nalser"
Samslag, den 27. und Sonntag, den 28. Februar 1915
Aklaelle Aufnahme vom Kriegs-Schauplabe.
Unsere Zraven
im Yeindeslande
in : Teilen.
Hochinteressante Trlebnisse aus dem großen Weltkriege 1914—1915.
Ersskiassiges, reichhalliges Neben- Programm!
Samstag 3 Uhr, Bonntag 1—11 Uhr l
Bäcker
“ TJahre alt. suchn! bis 15. März
1. April Stellung.
Näh. E
Garn!
Jausfe stets —— Quantum zu
ben Höchsten reisen gegen bar.
We’# u. Flachs nehme In Tausch an.
Ludwig Weilnberger,
Webereien Roseuheim.
8 (Gillitzerdan) und
30 Pfg.,
Kilo 45 Pig.
2119
Beginn:
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Kuhfleisch
der Pfund 60 Plennig
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3. Es empfiehlt sich, soweit tunlich, den deutlichen
Vermerk anzubringen:
lich, zur Versügung der Truppe.
4. Da#s Postporto (bei der Auflieferung zu
entrichten) betragt: bis 5 Kilo 25 Pfg., 6 Kilo
zeichneten Ministerialbelanntmachung wird um
so mehr zu dringen sein, ald# nach einer Mit
leilung der Trodentartojfei Ver-S#enunggesell.
schaft m. b. H. in Berlin die Produktion der
Stärkefabrilen und Kartofseltrodnereien un
nigitens votläufig noch nicht auszureichen
Pelrettk: Die Vereilung von Backhwure
Falls unanbring- Zusolge Entschließunz der Kal. Regqierung
von Oberbauern, Kammer des Innern, vom
9. Februar 1015 wird von den Näackern bäufig
unterlaisen, dem Roggenbrote den vorgeschrie-4
«» « « bestenJusaxcuoflKartoffelnodersioctvsscbfu«-eink.uIitdcnducd,d1(-I.c.tc1Jorlchrnluk
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10 Kilo 50 Pfg. laß, auf die Minillerialbelanmmachung vom Lecken.
Je Deutsche Reichsanuleihe, ungündbar bis 1924.
5% Deutiche Reichaschabanweisungen.
(Zweite Priegsanleihe.)
GSur Bestreilung der durch den Krieg er Ausgaben werden weitere 5 dio Schuldverschreibungen
des Reichs und 5 %% NRei en hiermit zur öffentlichen Seichnung aufgelegt.
Bedingungen.
1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Seichnungen werden
von Sonnabend, den 27 Februar, an
bis Freitag, de. 19 März, mittags 1 Uhr
bei dem Konlor der Reichghauptbauk für Wertpapiere in Nerlin (Dostichechkont? Berlin Ur. 99) und bei allen Inriganstalten
#ichsbauk iut Rasseneinrichtung engegengenammen. Die Sicchnungen hönnen aber auch durch Derminlunz
der Wern ichen Seehandluug (Preußuchen Siaalsbank:; und der —- Wventral, Geno senschaltshafle in Verlin, der
Renisun. Dauplbani in UAüruberg und ihrer Siuriganstalten, ssrie saämülscher deutschen Bankhen, Bankiers und
ihrer Tilialen,
sämtlicher dentschen öflentlichen Sparhassen und urer Verbände,
jeder destschen Lebensversicherungsgesrinchaft n
jeder beutschen Rrediknenosseuschaft erfolgen.
Geichnungen auf Reichsanleihe nimmt auch die Polt an allen Or#en, wh sich heine öffentliche Sparkasse befinder,
chsschaf
dwl en. Auf diese Scichnungen ist bis zum 31. März die bollzaslung 3# leisten.
2. chatzauweifungen sind in vier Serien cingetelit und ausgeferligt in Stücken zu: 100 000, 50 000. 20 000, 10 000,
50% 2000. 1000. 500, 200 und 100 UMark mit SEinsscheinen zahlbar am 2. Jannar und 1. Juli %n Jahres. Der
Sinsenlauf beginnt am 1. Juli 1918, der erste Sinsschein ist am 2. Januar 1916 fällig.
e Cilgung der hahonweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Seric zum 2. Januar 1921. 1. Juli 1201.
2. Januar 1923 und 1. 1922. Die Auslosungen finden im Januar und Juli jedes Jahres. erstmals im Juli 19—0
statt; dhne Rüchzahlung gsell er an dem auf die Auslosung folgenden 2. J#muar bezw. 1. Juli.
cher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ibrem Text ercsichtlich.
S. Die Mesbechee ist in Stücken zu 20 000, 10 000, 3000. 2000, 1000. 500. 200 und 100 Mlark ausgesertigt und mit
dem gleichen Sinsenlauf und den gleichen Sinsterminen mie die . ve isungen ausgestattet.
2 5—unseiv beträgt für die Neichsanleihe, soweit Stücke verlangt werden, und für die Neichsschatzanweisungen
50 Mark
für die -Reichsanleihc, soweit Eintragung in das Reichsschulbbuch mu Sperre bis 15. April 1916 beanragt wird.
8, 0 Mar «
fuͤr * 100 45 lennwert.
uf die vor dem 30. Juni 1915 gezahlten etragge werden 33. Stüchrinsen vom Sablungstage bis zum 30. Juni
an den Seichner vergulct, auf Sal#lungen nach dem 50. Jun hat der Feichner 5“ Stüchzumen vom 30. Juni bis
en Sahlungstage zu entrichten.
5. Die zugcteilten Stüche an Reichsschatjanweisungen sowohl wie an Reichsanleihe w#rden auf Antrag der Feichner von dem
Konkor der Reichs hauptbank für W#ertpapicre in Berliu bis zum l. A# rit 13 vollständig koitenfrei aufbewakrt und
verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht hedingt, der e ham sein Depot jederzei auch vor
Ablauf dieser Srist zuruchnehmen. Die von dem Konkor für Wertpapiere 3½2Zifzziglten Depotscheine werden von den
Darlehenskassen wie die Vertpapiere selbst beliehen.
6. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbanstanstalten, Bansigeschdften, öffentluhen Sparhafien, Lebensversicherungsgesellschaften
und Kreditge enorSsenschaften zu haben. Dic Seichnungen können aber auch obne Verwendung von Seichnungsscheinen brieflich
erfolgen. ie Seichnungsscheine für die Feichnungen bei der Post werden durch die betreffenden ostanstalten ausgegeben.
7. Die Suteilung findet tunlichst bald nach der Seichnung stait. lleber die [pöhe der Suteilung entscheidet das Ermessen der
Seichnungsstelle.
Anmeldungen auf bestimmte Stucke und Serien kuonnen nur in oweit berücküchtigt werden, als dies mi den
Interessen der andern Jeichner verträglich ersch eint.
S. Die Seichner konnen die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d. J. an jedergeit voll bezahlen.
Ste sind verpillchtet:
30 des zugeleilten Betrages spätestens am 14 April 7d. J.
20 „ » » ,,2m.ud.:s.
20% „ „ „ » „ 22. Jum d. J.
19% „ » » ,, 20 Juli d. J.
15% 20. August d. I
zu bezahlen. Srühere Leilzahlungen sind zulässig. jedoch nur un runden. darch, 100 Aobaren. Belrägen. Veträge bis
1000 ark einschließlich sind bis 14. April d. J. ungeteilt zu berichtigen.
9. Swischenscheine sind nicht vorgesehen. Die Ausgabe der endgülligen Stüche wird Anfang Ulai beginnen.
10. Die am 1. Apeil d. zur Mückzahlung fälligen 60 000000 Mark 4“, Deutsche Meichsschetzanweisangen
von 1911, Serie I werden dei der Leale wers zugeteilter Arlegsanleihen zum Neuuwert in Zahlung genommen.
VBerlin, im Sebruar 1915. 1671
Reichsbank-Direktorium.
savenstein. v. Grimm.
Hausmadchen
it . wniesasoßßu ransr Sil. (nsen Lottr
und kraftig, bis rz in ein .
bie iultn“ Kelac Schl ofj er Staats--Lotterie.
- e, welche an reinli
Lnsolshe.q Arbeiten gewöhnt finden bei t *r Oie Erneuerung zur III. Klasse hat begon-1
4 gutem Lohn 8 J
sin 9• aolech melden. dauernde Beschäftigung. #en und muss bis spätemens 8. März 1915
· « unter Vorlegung des Vorklasseloses geschehen.
i
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Fleißiges, kräftiges J . —————2
Mädchen, s
57. . innahme
nicht unter 15 Jahren findet andsbergerstrahe 372. J. Seust, Rofenpeim,. südd. Kl.- Lott.
Aufnahme als Lehrmädchen bei.—
freier Station. 2791 henta znele
o □—
Obstbäume Kostekind
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Tr###te, Stadtplat 5.
Gpramiden) hat sbungeh
——————
Gemischtwarungsschaft. Sandfleaßze Or.
wird in guse He# rind Pflege aene
men. Nb. Sap 455