Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Aummer  48

Ptlvalpalele  au  das  Jeldheet.

Vom  22.  Februar  ab  sind  Privatpäckereien
nach  dem  Feldheer  bid  zum  Gewickte  von  50
Kilo  zugelassen,  zunächst  jedoch  nur  nach  dem
Westheer.  Die  Beförderung  zu  den  Militärdepots
  erfolgt  bis  10  Kilo  durch  die  Post  (mit
Begleitadresse  Paketadresse  —),  von  10  bis

alin  amm

von  Papier  oder  Leder  werden  nicht  zugelassen.,
(Tuch  das  zuständige  Milltärpaketdepot  sst  anzugeben.)


2.  Die  Verpadung  muß  sest  und  dauerhaft,
auch  gegen  Nässe  widerftandssähig  sein.  Feste
Papplartons  sind  zur  Verpackung  geeigneter
als  leichte  Holzlisten.  Dünne  Pappkartons  usw.
müssen  in  Leinwand  eingenäht  sein.

5.  Versandtstücke,  die  den  Ansorderungen  nicht
entsprechen,  sind  von  der  Annahme  ausgeschloisen.
  Sind  sie  versehentlich  übernommen  worden,
  so  unterbleibt  nachträglich  ihre  Weitersen
dung.  Die  entstehenden  Kosten  sallen  dem  Absender
  zur  Lal.

 

Aus  dem  Bei#rksamtsblalle.

Samstag,  27.  Februar  191##
4.  I.  M.  (Bayerische  Staate  zeitung  Nr.  29  vom
5.  I.  M.)  hinzuweisen.

Nach  §  5  V  der  Verordnung  vom  5.  Ja
nuar  1915  uber  die  Berellung  von  Backware
lann  ubrigens  stalt  Kartoffsein  auch  Gersien
mehl,  Hafermelll,  Reismehl  oder  Gerstenschrot
in  derselten  Menge  wie  Kartoffelflocken  ver
mendet  werden.

Auf  die  Verwendung  von  geriebenen  und
gequetschten  Kartoffeln  im  Sinne  der  oben  be

50  Kilo  durch  die  Eisenbahn  (mit  Frachtbrief).
Da  die  Einrichtung  nunmehr  dauernd  bestlehen
bleibt,  liegt  co  im  Interesse  des  Publikums,
Massenauflieferungen  hintanzuhalten.

1.  Alle  Palete  und  Frachtstücke  sind  mit  der
genauen  Adresse  sowohl  des  Absenders  wie  des
Empfängers  zu  bezeichnen,  die  auf  dem  Versandtstück
  selbst  angebracht  sein  muß.  Anhänger

Bekanntmachung.

Beireff:  Lansturmmusterung=  und  Aushebung.

Die  Musterung  und  Aushebung  der  unausgebildeten  Landsturmpflichtigen
  des  Stadtbezirks  Rosenheim  findet
für  die  in  den  Jahren  1869  mit  1878  Geborenen

am  Freitag.  Sö.  März  1915  vormittags  7½  Uhr
für  die  in  den  Jahren  1879  mit  1882  Geborenen

am  Samstag,  S.  März  1015  vormittags  71,  Uhe
im  Hofbräusaale,  Kaiserstraße  18,  statt.

Zu  erscheinen  haben  die  sämtlichen  in  Rosenheim  wohnhasten
oder  sich  aufbaltenden,  unausgebildeten  Landsturmpflichtigen  der
genannten  Jahrgänge  —  vom  Johrgang  1869  nur  die  am  15  Dezember
  und  nach  diesem  Tag  Geborenen  —  ausgenommen  die  Beamten
  und  Angestellten  der  Eisenbahn  und  Post,  für  die  Unabkömmlichkeitsbescheinigungen
  im  Musterungstermine  eingereicht  sind.

Sonstige  Beamte,  welche  als  unabkömmlich  erklärt  wurden,
m—  Unabkömmlichkeilsbescheinigrng  im  Musterungstermine  vorzulegen


Die  Militärpapiere  (Landsturmschein  eic.)  sind  mitzubringen.

Wer  zur  Landsturmmusterung  nicht  oder  nicht  pünktlich  erscheint,
  wird  bestrast.  106

Rosenheim,  den  20.  Februar  1915.

Ttadtmagistrak.

Lichtspiele  Nelios

Cenischer  Nalser"
Samslag,  den  27.  und  Sonntag,  den  28.  Februar  1915

Aklaelle  Aufnahme  vom  Kriegs-Schauplabe.

Unsere  Zraven
im  Yeindeslande

in  :  Teilen.
Hochinteressante  Trlebnisse  aus  dem  großen  Weltkriege  1914—1915.

Ersskiassiges,  reichhalliges  Neben-  Programm!

Samstag  3  Uhr,  Bonntag  1—11  Uhr  l

Bäcker

“  TJahre  alt.  suchn!  bis  15.  März
1.  April  Stellung.

Näh.  E

Garn!

Jausfe  stets  ——  Quantum  zu
ben  Höchsten  reisen  gegen  bar.
We’#  u.  Flachs  nehme  In  Tausch  an.

Ludwig  Weilnberger,
Webereien  Roseuheim.
8  (Gillitzerdan)  und

30  Pfg.,
Kilo  45  Pig.

 

2119

Beginn:

 

Junges

Kuhfleisch

der  Pfund  60  Plennig
wid  Frcllg  u  S#atausgebauc
GBeneiater  Abnab  hme  slebt  entacgen

Korl  Resserl,  Pleptkell  Pleseller.
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Tüchliger,  ersahrener

Braumeister

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neben  der  Frau  oder  als

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3.  Es  empfiehlt  sich,  soweit  tunlich,  den  deutlichen
  Vermerk  anzubringen:
lich,  zur  Versügung  der  Truppe.

4.  Da#s  Postporto  (bei  der  Auflieferung  zu
entrichten)  betragt:  bis  5  Kilo  25  Pfg.,  6  Kilo

zeichneten  Ministerialbelanntmachung  wird  um
so  mehr  zu  dringen  sein,  ald#  nach  einer  Mit
leilung  der  Trodentartojfei  Ver-S#enunggesell.
schaft  m.  b.  H.  in  Berlin  die  Produktion  der
Stärkefabrilen  und  Kartofseltrodnereien  un
nigitens  votläufig  noch  nicht  auszureichen

Pelrettk:  Die  Vereilung  von  Backhwure

Falls  unanbring-  Zusolge  Entschließunz  der  Kal.  Regqierung
von  Oberbauern,  Kammer  des  Innern,  vom
9.  Februar  1015  wird  von  den  Näackern  bäufig
unterlaisen,  dem  Roggenbrote  den  vorgeschrie-4

  «»  «  «  bestenJusaxcuoflKartoffelnodersioctvsscbfu«-eink.uIitdcnducd,d1(-I.c.tc1Jorlchrnluk
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10  Kilo  50  Pfg.  laß,  auf  die  Minillerialbelanmmachung  vom  Lecken.

Je  Deutsche  Reichsanuleihe,  ungündbar  bis  1924.

5%  Deutiche  Reichaschabanweisungen.
(Zweite  Priegsanleihe.)

GSur  Bestreilung  der  durch  den  Krieg  er  Ausgaben  werden  weitere  5  dio  Schuldverschreibungen
  des  Reichs  und  5  %%  NRei  en  hiermit  zur  öffentlichen  Seichnung  aufgelegt.

Bedingungen.
1.  Zeichnungsstelle  ist  die  Reichsbank.  Seichnungen  werden
von  Sonnabend,  den  27  Februar,  an
bis  Freitag,  de.  19  März,  mittags  1  Uhr
bei  dem  Konlor  der  Reichghauptbauk  für  Wertpapiere  in  Nerlin  (Dostichechkont?  Berlin  Ur.  99)  und  bei  allen  Inriganstalten
#ichsbauk  iut  Rasseneinrichtung  engegengenammen.  Die  Sicchnungen  hönnen  aber  auch  durch  Derminlunz
der  Wern  ichen  Seehandluug  (Preußuchen  Siaalsbank:;  und  der  —-  Wventral,  Geno  senschaltshafle  in  Verlin,  der
Renisun.  Dauplbani  in  UAüruberg  und  ihrer  Siuriganstalten,  ssrie  saämülscher  deutschen  Bankhen,  Bankiers  und
ihrer  Tilialen,
sämtlicher  dentschen  öflentlichen  Sparhassen  und  urer  Verbände,
jeder  destschen  Lebensversicherungsgesrinchaft  n
jeder  beutschen  Rrediknenosseuschaft  erfolgen.
Geichnungen  auf  Reichsanleihe  nimmt  auch  die  Polt  an  allen  Or#en,  wh  sich  heine  öffentliche  Sparkasse  befinder,

 

chsschaf

dwl  en.  Auf  diese  Scichnungen  ist  bis  zum  31.  März  die  bollzaslung  3#  leisten.

2.  chatzauweifungen  sind  in  vier  Serien  cingetelit  und  ausgeferligt  in  Stücken  zu:  100  000,  50  000.  20  000,  10  000,
50%  2000.  1000.  500,  200  und  100  UMark  mit  SEinsscheinen  zahlbar  am  2.  Jannar  und  1.  Juli  %n  Jahres.  Der
Sinsenlauf  beginnt  am  1.  Juli  1918,  der  erste  Sinsschein  ist  am  2.  Januar  1916  fällig.

e  Cilgung  der  hahonweisungen  erfolgt  durch  Auslosung  von  je  einer  Seric  zum  2.  Januar  1921.  1.  Juli  1201.
2.  Januar  1923  und  1.  1922.  Die  Auslosungen  finden  im  Januar  und  Juli  jedes  Jahres.  erstmals  im  Juli  19—0
statt;  dhne  Rüchzahlung  gsell  er  an  dem  auf  die  Auslosung  folgenden  2.  J#muar  bezw.  1.  Juli.
cher  Serie  die  einzelne  Schatzanweisung  angehört,  ist  aus  ibrem  Text  ercsichtlich.

S.  Die  Mesbechee  ist  in  Stücken  zu  20  000,  10  000,  3000.  2000,  1000.  500.  200  und  100  Mlark  ausgesertigt  und  mit
dem  gleichen  Sinsenlauf  und  den  gleichen  Sinsterminen  mie  die  .  ve  isungen  ausgestattet.

2  5—unseiv  beträgt  für  die  Neichsanleihe,  soweit  Stücke  verlangt  werden,  und  für  die  Neichsschatzanweisungen

50  Mark
für  die  -Reichsanleihc,  soweit  Eintragung  in  das  Reichsschulbbuch  mu  Sperre  bis  15.  April  1916  beanragt  wird.
8,  0  Mar  «
fuͤr  *  100  45  lennwert.
uf  die  vor  dem  30.  Juni  1915  gezahlten  etragge  werden  33.  Stüchrinsen  vom  Sablungstage  bis  zum  30.  Juni
an  den  Seichner  vergulct,  auf  Sal#lungen  nach  dem  50.  Jun  hat  der  Feichner  5“  Stüchzumen  vom  30.  Juni  bis
en  Sahlungstage  zu  entrichten.

5.  Die  zugcteilten  Stüche  an  Reichsschatjanweisungen  sowohl  wie  an  Reichsanleihe  w#rden  auf  Antrag  der  Feichner  von  dem
Konkor  der  Reichs  hauptbank  für  W#ertpapicre  in  Berliu  bis  zum  l.  A#  rit  13  vollständig  koitenfrei  aufbewakrt  und
verwaltet.  Eine  Sperre  wird  durch  diese  Niederlegung  nicht  hedingt,  der  e  ham  sein  Depot  jederzei  auch  vor
Ablauf  dieser  Srist  zuruchnehmen.  Die  von  dem  Konkor  für  Wertpapiere  3½2Zifzziglten  Depotscheine  werden  von  den
Darlehenskassen  wie  die  Vertpapiere  selbst  beliehen.

6.  Zeichnungsscheine  sind  bei  allen  Reichsbanstanstalten,  Bansigeschdften,  öffentluhen  Sparhafien,  Lebensversicherungsgesellschaften
und  Kreditge  enorSsenschaften  zu  haben.  Dic  Seichnungen  können  aber  auch  obne  Verwendung  von  Seichnungsscheinen  brieflich
erfolgen.  ie  Seichnungsscheine  für  die  Feichnungen  bei  der  Post  werden  durch  die  betreffenden  ostanstalten  ausgegeben.

7.  Die  Suteilung  findet  tunlichst  bald  nach  der  Seichnung  stait.  lleber  die  [pöhe  der  Suteilung  entscheidet  das  Ermessen  der
Seichnungsstelle.

Anmeldungen  auf  bestimmte  Stucke  und  Serien  kuonnen  nur  in  oweit  berücküchtigt  werden,  als  dies  mi  den
Interessen  der  andern  Jeichner  verträglich  ersch  eint.
S.  Die  Seichner  konnen  die  ihnen  zugeteilten  Beträge  vom  31.  März  d.  J.  an  jedergeit  voll  bezahlen.
Ste  sind  verpillchtet:
30  des  zugeleilten  Betrages  spätestens  am  14  April  7d.  J.
20  „  »  »  ,,2m.ud.:s.
20%  „  „  „  »  „  22.  Jum  d.  J.
19%  „  »  »  ,,  20  Juli  d.  J.
15%  20.  August  d.  I
zu  bezahlen.  Srühere  Leilzahlungen  sind  zulässig.  jedoch  nur  un  runden.  darch,  100  Aobaren.  Belrägen.  Veträge  bis
1000  ark  einschließlich  sind  bis  14.  April  d.  J.  ungeteilt  zu  berichtigen.
9.  Swischenscheine  sind  nicht  vorgesehen.  Die  Ausgabe  der  endgülligen  Stüche  wird  Anfang  Ulai  beginnen.
10.  Die  am  1.  Apeil  d.  zur  Mückzahlung  fälligen  60  000000  Mark  4“,  Deutsche  Meichsschetzanweisangen

von  1911,  Serie  I  werden  dei  der  Leale  wers  zugeteilter  Arlegsanleihen  zum  Neuuwert  in  Zahlung  genommen.

VBerlin,  im  Sebruar  1915.  1671
Reichsbank-Direktorium.

savenstein.  v.  Grimm.

 

Hausmadchen

 

 

  

 

 

 

it  .  wniesasoßßu  ransr  Sil.  (nsen  Lottr

und  kraftig,  bis  rz  in  ein  .

bie  iultn“  Kelac  Schl  ofj  er  Staats--Lotterie.

-  e,  welche  an  reinli

Lnsolshe.q  Arbeiten  gewöhnt  finden  bei  t  *r  Oie  Erneuerung  zur  III.  Klasse  hat  begon-1
  4  gutem  Lohn  8  J

sin  9•  aolech  melden.  dauernde  Beschäftigung.  #en  und  muss  bis  spätemens  8.  März  1915
·  «  unter  Vorlegung  des  Vorklasseloses  geschehen.

 

 

i
l

 

 

Fleißiges,  kräftiges  J  .  —————2
Mädchen,  s
57.  .  innahme
nicht  unter  15  Jahren  findet  andsbergerstrahe  372.  J.  Seust,  Rofenpeim,.  südd.  Kl.-  Lott.

 

 

 

 

Aufnahme  als  Lehrmädchen  bei.—
freier  Station.  2791  henta  znele
o  □—

Obstbäume  Kostekind

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Tr###te,  Stadtplat  5.

 

 

Gpramiden)  hat  sbungeh

——————
Gemischtwarungsschaft.  Sandfleaßze  Or.

wird  in  guse  He#  rind  Pflege  aene
men.  Nb.  Sap  455