Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Was  sodann  die  von  den  Feldzuͤgen
uach  Sachsen  1813.  und  nach  Frankreich  1814.
herruͤhrenden  Guthabens-Forderungen  betrift;  so  sind,  da  in  Beziehung  auf  dlese  Feldzuͤ-ge
  die  Berichtigung  der  Forderungen  durch  keinen  Abgang  von  Rechnern  gestört  wird,
die  vollständigen  Eingaben  unter  Beylegung  der  Abrechnungs-Büchlen  der  Prätendenten
und  uncer  genauer  Erhebung  der  etwaigen  Transferirungen,  geradezu  bei  der  iten  Section
des  Königl.  Kriegs-Departements  zu  machen,  welche  sofort  die  Befriedigung  bei  den
betreffenden  Regiments-Qnartiermeistern  einleiten  wird.

Jede  Eingabe  darf  nur  auf  die  Periode  von  Einem  Feldzug  sich  erstrecken.

Da  viele  Prätendenten  ihre  Forderungen  bereits  bei  dem  Liauidations  Comité  oder
der  #ten  Section,  ober  auch  nur  bei  ihren  betreffenden  Regimentern  eingegeben  haben;
lo  wird  bemerkt,  daß  von  diesem  keine  neuen  Eingaben  mehr  erforderlich,  sondern  in  diesem
  Falle,  wenn  sie  noch  nicht  befriediget  wären)  blos  die  Anzeige  bei  der  einschlagenden
  Behörde  zu  machen  sei.

Es  haben  folglich  nur  diesenigen  noch  Forderungs-Berechnungen  einzugeben  nöthig,
von  welchen  bei  der  einen  oder  andern  Stelle  noch  keine  eingereicht  worden  sind.

Wonach  Allem  nun  die  Königl.  Oberämter  ssch  zu  benehmen)  und  ihre  Amts=  Untergebenen
  zu  verständigen  haben.  Stutegart,  den  8.  Jul.  1874.

General=  Lieutenant,  Vice-Präsident  des  Königl.  Kriegs-Depart.  v.  Phull.

Rechts,  Erkennniße  des  Kön.  Ober,  Justizz“  Colleglums.

10  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  dem  Landschafts-Kasfter  Grauppe  zu  Ochsenhausen,
  Kl.  und  dem  Herrn  Fürsten  v.  Metternich-Winneburg=  Ochsenhausen,  Bekl.),
Pensions-Anspruͤche  betreffend,  wurde  Kläger  mit  der  erhobenen  Klage  abgewiesen.  Stuttgart,
  den  27.  Jun.  1814.

2)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Martin  Radler,  Caplan  zu  Berg,  Kl.  und
dem  Herrn  Fürsten  von  Metternich  Winneburg,  Ochsenhausen,)  Bekl.  eine  Ergänzungs=Pension
  betreffend,  wurde  der  Beklagte  von  der  gegen  ihn  erhobenen  Klage  entbunden.
Ihid.  cod

3)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  Anton  Angele  zu  Sennerts,  Kl.  und  dem
Herrn  Fursten  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhausen,  Bekl.  peto  condictiopis  indebiti,
  wurde  dem  Kläger  Beweis  auferlegt.  1bid.  eod.  "

4)  In  der  Wechsel-Regreßklage  des  Handlungshauses  G.  P.  Diels  zu  Lahr,  Kl.
gegen  die  Sandelsleute  Ströhlin  und  Kylius  zu  Berg)  Bekl.  Forderungen  aus  4  Wechseln
  betreffend,  wurden  Beklagte  von  der  erhobenen  Klage  entbunden.  lbid.  eod.

Erkennenitze  des  Könlsl.  Ehe,  Geriches.
Den  6.  Jul.  1914.  wurde
1)  die  Ehe  zwischen  Johann  Martin  Bek,  Burger  und  Bauer  zu  Kayh,  Herrenber-