Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundsiebzigster Jahrgang. 1918. (79)

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8  11.

Die  Kunden  sind  von  dem  Barbier  anzuhalten,  sich  nach  dem  Rasieren  das
Gesicht  selbst  zu  waschen  und  mit  einem  von  ihnen  mitgebrachten  reinem  Tuche
(im  Notfall  mit  dem  Taschentuche)  abzutrocknen.  Vom  Barbier  selbst  dürfen  zum
Abtrocknen  der  Kunden  immer  nur  frische,  sanbere  Tücher  oder  bisher  unbenutzte
Papiertücher  oder  Mull=  oder  Wattebäuschchen  verwandt  werden.  Dasselbe  gilt  für
das  Abtrocknen  des  Kopfes  nach  dem  Waschen.

*§  12.

Wunden,  die  beim  Rasieren  oder  Haarschneiden  entstanden  sind,  dürfen  von
dem  Barbier  oder  Friseur  nicht  mit  dem  Finger  berührt  werden.  Blutungen  aus
ihnen  sind  durch  Aufdrücken  von  Wattebäuschchen,  die  mit  Alaunpulver  bestreut
sein  können,  zu  stillen.  Alaunstifte  dürfen  nicht  verwendet  werden.  Die  benutzten
Wattebäuschchen  sind  zu  beseitigen.

18.

Besteht  der  Verdacht,  daß  durch  Berührung  mit  Personen  der  im  88  Abs.  1
bezeichueten  Art  oder  mit  deren  Kleidungsstücken  Kopfstützen  oder  andere  Gegenstände
  mit  Krankheitskeimen  verunreinigt  worden  sind  oder  Ungeziefer  auf  sie  übertragen
  worden  ist,  so  sind  solche  Gegenstände  mit  8  55  iger  Karbolsäurelösung  zu
desinfizieren  und  sodann  mit  heißer  Sodalösung  oder  Seife  zu  säubern.

814.
In  den  Geschäftsräumen  der  Barbiere  und  Friseure  ist  der  Wortlaut  dieser  Polizeiw
  rordnnn  in  leicht  lesbarer  Schrift  an  einer  in  d
Geschäftsinhaber  oder  ihre  Vertreter  sind  für  die  Handlungen  ihrer  Veensten
  und  neben  diesen  verantwortlich.

 

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Zuwiderhandlungen  gegen  die  oeho  Bestimmungen  werden,  soweit  nicht
nach  den  Strafgesehen  eine  höhere  Strafe  eintritt,  mit  Geldstrase  bis  zu  1530%
und  im  Falle  des  Unvermögens  mit  entsprechender  Haft  bestraft.
Rudolstadt,  den  9.  September  1918.  .
Fürstlich  Schwarzburg.  Ministerium,

Abteilung  des  Innern.
Werner.