Metadata : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

102  Prinz  Friedrich  Carl  in  Böhmen.

lichen  Entfernungen  aber  war  es  sowohl  für  den  Kronprinzen
wie  für  Friedrich  Carl  möglich,  noch  vor  Ablauf  jener  Frist
ihre  Truppen  nicht  weit  von  der  Elbe  zu  vereinigen,  und
dann  mit  ihrer  Gesammtkraft  entscheidende  Schläge  zu  führen.

Den  Schauplatz  der  hier  bevorstehenden  großen  Ereignisse
werden  folgende  Bemerkungen  im  Allgemeinen  veranschaulichen.
Die  nordöstliche  Grenze  Böhmens  gegen  Schlesien  wird  durch
das  weitausgedehnte  Sudetengebirge  gebildet,  welches  meist
gegen  Schlesien  hin  steil  abfallend,  nur  wenige  enge  Pässe
dem  Ansteig  einer  Armee  eröffnet,  auf  der  böhmischen  Seite
aber  sanfter  sich  senkend,  auf  seinen  Abhängen  und  Terrassen,
zwischen  Schluchten  und  Wasserrissen  mehrfachen  Straßenzügen
  und  Verbindungswegen  Raum  gibt.  Dort  liegen,  in
dem  stattlichsten  Abschnitt  der  Sudeten,  am  Südabhange  des
Riesengebirges,  nahe  beisammen  die  Quellen  zweier  Flüsse,
der  Iser  und  der  Elbe,  welche  zunächst  beide  in  das  böhmische
Tiefland  hinabströmen,  bald  aber  sich  von  einander  entfernen,
die  Iser  südwestlich,  die  Elbe  südöstlich  gewandt,  bis  die
letztere  sich,  bei  Pardubitz,  in  rechtem  Winkel  schärf  gegen
Westen  richtet,  um  dann  zehn  Meilen  weiter,  nochmals  mit
starker  Biegung,  in  nordwestlicher  Wendung,  nachdem  sie
nicht  weit  von  Brandeis  die  Iser  ausgenommen,  der  Nordsee
  zuzueilen.  Wie  man  hienach  leicht  erkennt,  schließen  die
Sudeten,  Iser  und  Elbe  ein  unregelmäßiges  Viereck  ein,  und
der  so  bezeichnete  Boden  war  es,  auf  welchem  sich  damals
die  Geschicke  Deutschlands  erfüllen  sollten.  Denn  von  großer
Bedeutung  zeigen  sich  bei  der  damaligen  Stellung  der  Armeen
die  beiden  Flußlinien.

Wenn  Prinz  Friedrich  Carl  von  der  Lausitz  her,  am
Südfuße  des  Riesengebirges  entlang,  zur  Vereinigung  mit