Verwaltung obliegt!). In dem Bundesrat und seinen Ausschüssen
arbeitet die Blüte der Bureaukratie aller deutschen Staaten. Die
tüchtigsten Spezialisten aller staatlichen Verwaltungszweige Deutsch-
lands sind, besonders seitdem das Institut der stellvertretenden Be-
vollmächtigten zum Bundesrat zur Ausbildung gelangte), hier zur
Mitarbeit vereinigt?). Die Arbeiten der Bundesratsausschüsse werden
von kompetenten Beurteilern vielfach als glänzende gerühmt.
Diese Arbeit dürfte in erster Linie den Reichsgesetzen zugute
kommen, für welche die Bundesratsausschüsse eine Tätigkeit ent-
falten, die mit den Beratungen der Kommission eines Oberhauses
Aehnlichkeit hat.
Freilich jene Befürchtung, die vom KRegierungstische aus
gelegentlich der Erörterung der Frage der Reichsministerien
wiederholt geäußert wurde, daß diese den Bundesrat zurück-
drängen würden, ist durch die Entwicklung der Reichsinstitutionen
bestätigt worden. Die Reichsämter mußten den Wirkungskreis
des Bundesrats einengen, indem, wie bereits hervorgehoben wurde,
Arbeiten nunmehr in den Reichsämtern gefertigt werden, die
dann erst an den Bundesrat gelangen und hier in den Ausschüssen
einer Prüfung bezw. Revision und im Plenum des Bundesrats,
der in der Regel den Vorschlägen seiner Ausschüsse folgen wird,
I) Laband, Bd. I, S. 286, 236.
2) Vgl. über diesen sehr interessante Entwicklungsprozeß K. Perels, Stellver-
tretende Bevollmächtigte zum Bundesrat (Festgabe der Kieler Juristenfakultät zu
Albert Hänels 50-jährigem Doktorjubiläum, Kiel u. Leipzig 1907), S. 255 ff.
3) Auch hier wirken eine große Zahl von Unterstaatssekretären und Direktoren
aus den Reichsämtern als Vertreter mit neben den stimmführenden preußischen
Bundesratsbevollmächtigten bei den Geschäften der Bundesratsausschüsse, mit denen sie
schon aus der Behandlung in den Reichsämtern vertraut sind. So werden im „Hand-
buch des Deutschen Reichs für 1911“, S. 7f. beim Königreich Preußen als Bevoll-
mächtigte zum Bundesrat 9 Reichsbeamte (der Reichskanzler, sein Generalvertreter,
6 Staatssekretäre [Stellvertreter des Reichskanzlers] und ı Präsident des Reichsmilitär-
gerichts neben 8 preußischen Staatsministern, die nicht auch noch Reichsbeamte sind)
aufgeführt. Unter den Vertretern werden 26 aus den Reichsämtern angeführt (dar-
unter der Staatssekretär, ein Unterstaatssekretär und ein Kommissar des Statthalters in
Elsaß-Lothringen, neben 14 Ministerialunterstaatssekretären und Direktoren, einschließ-
lich 3 Direktoren des preußischen Kriegsministeriums).