Full text: Die Reichsregierung.

Anhang. 
I 
Der englische Premierminister. 
Wenn auch in England sich im Gegensatze zum Deutschen 
Reich eine kollegiale Verfassung des Ministerkabinetts !) ent- 
wickelt hat, so bildete sich doch auch hier allmählich eine 
solche Steigerung der Macht des Premiers im Laufe der Jahre 
aus, daß heute die Stellung des englischen Premiers faktisch 
der des deutschen Reichskanzlers sehr ähnlich ist. Dabei ist 
allerdings der Unterschied, der im Wesen der englischen Par- 
lamentsregierung begründet ist und das Kabinett als Ausschuß 
der Mehrheit des Unterhauses erscheinen läßt, nicht zu über- 
sehen. 
Nichts ist für die Eigenart des englischen Staatsrechts charakte- 
ristischer, als daß selbst der Titel dieses allmächtigen Leiters der 
Regierung bis in die neueste Zeit dem geschriebenen Rechte un- 
bekannt war. 
Erst bei der Krönung Georgs V. (1911) wurde dem englischen 
Premierminister zum ersten Male eine hervorragende amtliche 
Stellung bei der feierlichen Zeremonie angewiesen, während er 
noch bei der Krönung Eduards VII. seinen Sitz nur unter den 
1) Ueber die Geschichte und Zusammensetzung des englischen Kabinetts vgl. 
Hatschek, Englisches Staatsrecht, Tübingen 1906, Bd. II, S. z24ff., sıff., 57 ff.
	        
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