Kabinett Persönlichkeiten von größter Autorität im Rate und in
der öffentlichen Wertschätzung befinden, so übt doch der Premier
in der Regel eine unbestrittene Superiorität über alle aus‘).
Der Premierminister, der seit der Ausbildung des Parlamentaris-
mus der oder einer der Führer der Mehrheitspartei des Unterhauses
ist, wird vom Herrscher mit der Bildung des Kabinetts betraut
und er genießt in dieser Richtung eine sehr große Freiheit, da
nicht einmal die Zahl der Kabinettsmitglieder fest umgrenzt ist.
Daß der Premier die Gewalt hat, seine Kollegen zu ernennen
oder zu entlassen, ist nicht uneingeschränkt richtig?. Ganz ab-
gesehen von der Rücksichtnahme auf seine Partei ist doch auch
in dieser Richtung das Ansehen der Persönlichkeit von ent-
scheidender Bedeutung.
Ein Minister, der in wichtigen politischen Fragen sich der
Auffassung des Premiers nicht fügen will, kann zum Rücktritt
gezwungen werden).
Der Premierminister übt eine allgemeine Aufsicht über alle
Ministerialdepartements, ohne sich in ihre spezielle Geschäfts-
führung einzumischen ®).
Trotz der formell juristischen Verschiedenheit des kollegialen
englischen Kabinetts und der nach dem Grundsatze schärfster
in whose single hand the power of the State is placed, that one person is not the
King but the chairman of the committee, known as the Prime Minister‘.
1) Leonard Courtney, The working constitution of the united Kingdom
and its outgrowths, London 1905, p. 88: „It was indeed formerly asserted that the
immediate Ministers of the Crown were all equal to one another, and that no one could
claime to be first; but this declaration would now be a pedantic affection. It would
be something worse. In the recognition of the position of the First Minister the
unity and solidarity of an administration are established and maintained.“
2) Vgl. Anson, The law and custom of the constitution, 2. ed., Oxford 1896,
Voll II, p. 129.
3) Das bekannteste Beispiel ist der Rücktritt Lord Palmerstons ı851. Damals
erklärte Lord John Russel der Königin, daß er nicht länger mit Lord Palmerston im
Amte bleiben könne, worauf dieser zur Rückgabe seiner Amtssiegel aufgefordert wurde
:Anson, Vol. II, p. 130).
4) Vgl. Anson, Vol. II, p. 131.
6*