324 D. Die Sprache der Dinggerichte.
von 1474— 1575 nicht weniger als 30 dänische Dingswinden erhalten
sind.
Das Ergebnis ist also folgendes: Aus den Amtern Hütten, Gottorp,
Husum, Bredsted und Flensburg findet sich keine Spur von dänischer
Sprache in den Volksgerichten; das Niederdeutsche herrscht hier, soweit
unsere Kunde reicht. Im Amte Tondern gelangt es in der Tondernund
Sluxharde nach einigem Schwanken bald zum Siege, während
es in der Karrharde von vornherein herrscht und in der Hoierharde
und in Hoierbirk nach kurzem Schwanken die dänische Sprache die
Oberhand gewinnt. Im Amt Apenrade erlangt in der Riisharde und
in der Süderrangstrupharde das Niederdeutsche bald das Übergewicht,
und möglicherweise auch in der Lundtofft (Klipplef0harde, obwohl wir
darüber urkundlich nicht genauer unterrichtet sind. Das ganze nördlich
davon gelegene Gebiet, einschließlich die Insel Alsen, die Norderrangstrupharde
des Amtes Apenrade, Lügumkloster, Loeharde, die jütischen
Enklaven und das ganze Amt Hadersleben kennt, abgesehen von
einigen hie und da auftauchenden niederdeutschen Zeugnissen, nur
dänische Sprache in den Volksgerichten, soweit unsere Quellen zurückgehen.
Legt man die heutige Bevölkerungszahl, die um 1600 kaum
die Hälfte, aber bei ungefähr gleichem Verhältnis, betragen haben
kann, einer Berechnung zugrunde, so ergibt sich, daß bereits vor
300 Jahren und früher in den Amtern und Landschaften, insbesondere
auch den friesischen, wo seit alters nur niederdeutsche Amtssprache war,
mit Einschluß der Städte, gegen 3¾ der Bevölkerung des Herzogtums
niederdeutsche Gerichtssprache hatte und zwar in Gerichten, die aus
dem Volke hervorgingen und von Männern aus dem Volke geleitet
wurden. Und da sollte die ganze maßgebende Bevölkerung der Bonden
und freien Bauern bis über Apeurade und Tondern hinaus ebenso
wie die Bürger in den nördlichen Städten außer ihrer westjütischen
Mundart nicht auch eine Sprache verstanden haben, in der sie selbst
ihre Gerichtszeugnisse ausstellten? Die Entwickelung der Gerichtsverhältnisse
hatte in der Tat einen denkwürdigen, heute für uns auffallenden
Gang genommen, der zugleich ein helles Licht auf die sprachlichen
Verhältnisse des 16. und 17. Jahrhunderts wirft.
Die niederdeutsche Gerichtssprache in dem größten Teile des
Landes mußte sehr bald auch ihren Einfluß auf die Form des jütischen