Full text : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

II.  Friedrich  Wilhelms  J.  Verwaltungs-  und  Heeresschöpfung.  347
Bloßstellung  Friedrichs  J.  und  Sophie  Charlottens  war  es  damit
geschehen.

Noch  nie  hatte  ein  Fürst  den  Grundgedanken  des  absoluten
Königtums,  selbst  Träger  des  gesamten  Staates  zu  sein,  so
buchstäblich  verwirklicht  wie  Friedrich  Wilhelm  I.  Zum  Teil
entsprang  das  seinem  Mißtrauen  gegen  die  Beamten,  die  ihm
alle  für  Schelme  galten,  auch  die  bewährtesten  nicht  ganz  ausgenommen.
  Ilgen  wurden  Graf  Friedrich  Dohna  und  der
Minister  von  Printzen  beigegeben,  und  General  von  Grumbkow,
der  nur  zehn  Jahre  älter  als  der  König,  bei  Hochstädt  (1704)
und  Malplaquet  (1709)  ausgezeichnet,  Vizedirektor  des  General-=kriegskommissariats
  und  bereits  seit  1713  Geheimer  Staatsund
  Kriegsminister  war,  und  sich  da  so  bewährt  hatte,  daß  der
König  ihm  wie  er  sagte,  seine  Krone  und  seine  Armee  anvertraute,
  wußte  sich  trotzdem  argwöhnisch  kontrolliert.  Und  das
ging  so  bis  hinab  zu  den  untersten  Beamten.  Niemand  war
vor  dem  König  sicher:  jeden  Augenblick  mußte  man  einer  plötzlich
  hereinbrechenden  Revision  gewärtig  sein,  und  wehe  dem,
bei  dem  da  nicht  alles  in  Ordnung  war!  Das  Leben  der  Beamten
  wurde  eine  ständige  Hetzjagd  ohne  Rast  und  Ruhe  wie
das  des  Königs  selbst.  Unglaublich  erschien  es,  „daß  ein  Mensch
in  der  Welt,  von  was  für  Verstand  er  auch  ist,  so  viel  differente
Dinge  in  einem  Tage  erpedieren  und  selbst  thun  konnte“.
Freilich  war  er  auch  um  drei  Uhr  früh  bei  der  Arbeit.  Und
Aehnliches  mutete  er  seinen  Beamten  zu,  die  sich  zitternd  und
zagend  dem  neuen  Schreckensregiment  beugten.

Besonderen  Anstoß  nahm  sein  empfindliches  Rechtsgefühl
an  dem  üblen  Zustand  der  Rechtopflege.  Nichter  und  Advokaten
  galten  ihm  für  verschworen,  um  sich  auf  Kosten  der  Parteien
  zu  bereichern.  In  den  Advokaten  sah  er  Blutsanger.
Bereits  am  4.  März  befahl  er  dem  Geheimerat  von  Bartholdi
die  Ausarbeitung  einer  Justizordnung  zur  Sicherung  schneller,
unparteiischer  und  billiger  Rechtsprechung,  und  als  jener  die
Sache  zu  verschleppen  suchte,  fuhr  er  so  scharf  darein,  daß  bereits
  am  21.  Inni  die  „Allgemeine  Ordnung  und  Verbesserung
das  Iustizwesen  betreffend“  veröffentlicht  werden  konnte.  In
der  Advokatur  aber  machte  er  —  zunächst  für  Berlin  —  auf