Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Aulage  IV.

Verhandelt  ,  den  ien  10

Behufs  der  auf  heute  anberaumten  Wahl  eines  Abgeordneten  zum  Landtage  des
Fürstentums  Ncuß  jüngerer  Linic  für  den  ben  Wahlkreis

war
in  dem  aus  der  Gemeinde
und
bestehenden  Wahlbezirke  Nr.
der  unterzeichnete
zum  Wahlvorsteher  ernannt.
Dieser  halle  aus  der  Zahl  der  Wähler  zum  Protokollführer  den

und  zu  Beisitzern
1.

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6.
4.
5

6.

ernannt  und  zwei  Tage  vor  dem  Welikstb  eingeladen,  beim  Beginne  der  Wahlhandlung
zur  Bildung  des  Wahlvorstandes  zu  ersche
Dieselben  halten  sich  eingesunden,  —.  der  Wahlvorsteher  eröffnete  die  Wahlhandlung
um  10  Uhr  vormitlags  damit,  daß  er  dieselben  mittels  Haudschlags  an  Eldesstatt  verpflichtele.
dem  Tische,  an  welchem  der  Wahlvorstand  Platz  nahm,  wurde  ein  viereckiges
undurchsichtiges  Gefäß  mit  Deckel  zum  Hineinlegen  der  Stimmzettel  (Wahlurne)  ausgestellt.
Der  Wahlvorstand  stellte  fest,  daß  die  Höhe  der  Wahlurne  im  Innern  gemessen  Zentimeter,
  der  Abstond  jeder  Wand  von  der  gegenstberliegenden  Wand  Zentimcter  und  bie
Breite  des  Spaltes  im  Deckel  der  Urne  Zentimeter  betrug,  und  schloß  die  Urne  durch
Auflegen  des  Deckels,  nachdem  er  sich  überzeugt  hatte,  daß  die  Wahlurne  leer  war.  Die
Wahlurne  wurde  bis  zum  Schlusse  der  Abstimmung  nicht  wieder  geösfnet.