Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

850 N. Vaterländischer Hilfsdienst. 
biele der praklischen Maßnahmen, in der zielbewußten und tatkräftigen Fortsetzung dessen 
was bisher schon zum Ersatz der Männerarbeit durch Frauenarbeit geleistel worden Kr " 
M. H., auch bei den Männern sind wir uns ganz klar darüber, daß wir mit dem 
Zwange des Gesetes allein nicht auskommen werden. Dazu gehört noch etwas an 
deres. Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat es neulich in einem anderen Zu 
sammenhange ausgesprochen: „Ohne Zwang geht es nicht; aber hinzukommen muß die 
talkräftige, von vaterländischem Pflichtgefühl geleitele Pflichterfüllung eines jeden ein 
zelnen.“ Dieses Wort gilt auch für das vorliegende Gesetz. Deshalb stellen wir auch in 
der Durchführung des Gesehzes den Zwang nicht an den Anfang, sondern wir stellen den 
Zwang an das Ende. Jeder, der zum vaterländischen Hilfsdienst aufgerufen wird, sol 
sich zunächst freiwillig nach Arbeit umsehen, und erst wenn er innerhalb einer bestimmten 
Zeit keine Arbeit gesucht oder gesunden hat, kann ihm im Bereich des baterländischen 
Hilfsdienstes eine Arbeit zugewiesen werden, die er dann annehmen muß. « 
Aber, m. H., so sehr wir auf die Freiwilligkeit rechnen, und wenn auch jeder 
einzelne noch so sehr durchdrungen ist von dem, was er dem Vaterlande in den schicksals 
schweren Stunden schuldig ist, auch damit reichen wir nicht aus. Wir brauchen außer 
der Pflicht und dem guten Willen eine ordnende und organisierende Tängkeit aller 
größten Slils, eine Steigerung alles dessen, was bisher auf dem Gebilete der Umstellung 
unseres Wirtschaftslebens, der Anpassung unserer ganzen Volklswirtschaft auf die Kriegs. 
verhältnisse geleistet worden ist. 
Wir wollen uns keiner Täuschung hingeben, als ob die Zahl derjenigen, die heute 
müßig geht, eine ansehnliche wäre. Sie ist nicht allzu groß. Gewiß, Nichtstuer machen 
sich da und dort aufdringlich und in einer zu dem Ernste der gZeit nicht passenden Weise 
brelt. Aber die Müßiggänger sind keine Reservearmee, mit der wir unsere wirtschafllichen 
Schlachten schlagen können. Wir sind darauf angewiesen, die Arbeitskräfte aus Betäti 
gungen herauszunehmen, die für die Kriegsführung und Volksversorgung von geringerer 
Wichtigkeit sind, oder auch aus solchen Betrieben, die an und für sich für die Kriegsführung 
und Volksversorgung notwendig sind, die aber mit Arbeitskräften übersetzt sind. Das letztere 
gilt z. B. für die Textilindustrie. Aus Gründen der Sozialpolilik, die ich vorhin andeuteie, 
aus Rücksicht auf unsere Zukunft haben wir dort die Maßnahmen getroffen, von denen ich 
vorher sagte, sie sind das Gegenteil einer rationellen Ausnutzung der Arbeitskräfte. Wir 
haben ferner durch die Unterstützung von Reich, Einzelstaaten, Konimunen, Unterneh. 
mern dazu beigetragen, daß die Arbeiter in diesen Betrieben weit über das Maß hinaus 
festgehalten würden, das der zu leistenden Arbeit entspricht. 
M. H., so berechtigt die Motlde des bisherigen Vorgehens sind, die Forksetzung 
des bisherigen Systems können wir uns nicht gestalten. Wir werden darauf hinwirlken 
müssen, daß die zu schaffende Arbeit nicht mehr Arbeitskräste bindet, als zu ihrer Erledi- 
gung strikt nolwendig ist. Daß wir dabei mil Schonung und Vorsicht vorgehen werden, 
daß wir nicht daran denken z. B. die Unterstützungen, die bisher für die Texlil-, Leder- 
industrie usw. gewährl worden sind, nun zu entziehen, ehe für die Arbeiler neue Arbeit 
und neuer Verdienst gefunden ist, ehe für sie eine andere Existenzgrundlage gefunden ist, 
das glaube ich, versteht sich von selbst. Ich will es aber ausdrücklich hier feststellen, weil 
doch Besorgnisse über diesen Punkt zu mir gedrungen sind. 
Im ganzen Gesetze und in den Richtlinien, die ihm beigegeben sind und die nach 
Ihrem Wunsche wohl in das Gesetz hineingearbeilet werden, ist keine Rede davon, daß 
irgendeine Instanz ermächtigt sein soll, die Stillegung oder Zusammenlegung 
von Betrieben ohne weiteres zu dekretieren. Es handelt sich in dem Geseh immer 
nur um die Frage, ob aus einem Betriebe Arbeitskräfte für den vaterländischen Hilfsdienst 
herausgenommen werden können oder nicht. Darüber sollen die vom Kriegsamt zu schafsen 
den Ausschüsse entschelden, natürlich in allerengster Fühlung mit den Interessenten, Arbeit- 
gebern und Arbeilnehmern. Aber über die Zusammenlegung und Stillegung von Be- 
trieben soll im gütlichen Einvernehmen entschieden werden. Die Industrien, die heute 
Reserven für Arbeitskräste enthalten, die für solche Reserven noch in Betracht lommen,
	        
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