Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin.

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Vierter Titel: Statistisches. 
S 166. 
Das Grossherzogtum besass 1901 94 755 Volks- 
schulkinder, während man 1906 94 816, d.h. 0,1% 
mehr, zählte. Die Zahl der Lehrkräfte an den 
Volksschulen betrug 1903 2055 «(darunter 170 
Lehrerinnen), im Jahre 1906 2120 (darunter 181 
Lehrerinnen). Auf eine Lehrkraft kamen 1901 
46, im Jahre 1906 45 Schüler. Die Gesamtauf- 
wendungen für die Volksschulen des Grossherzog- 
tums beliefen sich 1901 auf 3827000 M., 1906 
4259000 M. (d.h. 11,3% mehr), von welchen 
Summen aus Staatsmitteln 252000 M. bezhw. 
248000 M. (d.h. 1,6% weniger). Die für jeden 
Volksschüler aufgewendete Summe betrug 1901: 
40 M., 1906: 45 M. Unter den im Jahre 1905 
eingestellten 2934 Rekruten befand sich nur ein 
einziger ohne Schulbildung. 
Fünfter Abschnitt: Wirtschaftspflege. 
Erstes Kapitel: Kapitalpflege. 
Erster Titel: Sparkassen und Kredit- 
anstalten. 
$ 167. 
Die Sparkassen (Ersparnisanstalten) wollen Ge- 
legenheit und Veranlassung geben, kleine Erspar- 
nisse sicher und zinstragend unterzubringen. Ge- 
gründet sind sie durchgehends von den Stadtge- 
meinden. Ihre Satzungen, die insbesondere Be- 
dingungen der Einzahlung, Verzinsung, Belegung
	        
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