Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

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(Nr.  10476.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
A  einen  Teil  des  Bezirkes  des  Amtsgerichts  Düren.  Vom  4.  November  1903.

uf  Grund  der  §#§  48,  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die
Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des
rheinischen  Rechtes  vom  12.  April  1888  (Gesetz=  Samml.  S.  52)  und  des
Artikels  5  der  Verordnung,  betreffend  das  Grundbuchwesen,  vom  13.  November
1899  (Gesetz=  Samml.  S.  519)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung
  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene
Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten

für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  in  Düren  gehörige  Gemeinde  Disternich
am  1.  Dezember  1903  beginnen  soll.
Berlin,  den  4.  November  1903.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

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(Nr.  10477.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Teil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Sankt  Goarshausen,  Hachenburg,
A  Königstein,  Nastätten,  Selters  und  Wallmerod.  Vom  7.  November  1903.

uf  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der  Grundbücher
  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogtums  Nassau,  vom  11.  Dezember  1899
(Gesetz  Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung
von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene  Ausschlußfrist
von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Sankt  Goarshausen  gehörigen  Gemeinden
  Eschbach  und  Reitzenhain,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Hachenburg  gehörige  Gemeinde
Niedermörsbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Königstein  gehörigen  Gemeinden
Glashütten  und  Schloßborn,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Nastätten  gehörige  Gemeinde  Holzhausen
  a.  Haide,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Selters  gehörige  Gemeinde  Vielbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Wallmerod  gehörigen  Gemeinden
Kleinholbach  und  Kölbingen
am  1.  Dezember  1903  beginnen  soll.

Berlin,  den  7.  November  1903.

Der  Justizminister.
Schönstedt.