364 Militär-Aerzte im Allgemeinen.
B Instruktion für Militär-Aerzte zur Untersuchung und
Beurtheilung der Dienstbrauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit
Militärpflichtiger, Rekruten resp. Soldaten, sowie
zur Beurtheilung der Invalidität im Dienst befindlicher
oder entlassener versorgungsberechtigter Soldaten.
Vom 9. December 1858.
(Diese, vom Chef des Militir-Medicinal-Wesens unter dem %. Mai 1859 versandte,
und laut Erlasses vom 7. Juni 1839 mit dem 1. Januar 1860, gleich der Ersatz-Instruktion,
in Kraft getretene Instruktion, welche die Stelle der früheren vom 14. Juli 1831
ersetzt, ist an alle Ober-Militär- und Hülfs-Aerzte unter der Bedingung vertheilt worden,
dass das im Besitze eines Jeden befindliche Exemplar stets auf seinen Amts-Nac!
folger übergeht.)
Instruktien für Milltär-Aerzte.
&. 4. Einleitung. Wichtigkeit der ärztlichen Untersuchung
und Beurtheilung der Militärpflichtigen und der in
Reih und Glied stehenden Soldaten, hinsichtlichihrer Militär-Diensttauglichkeit
oder Untauglichkeit resp. Invalidität.
Die ärztliche Untersuchung und Beurtheilung der militärpflichtigen
Individuen sowohl, als der bereits in Reih und Glied stehenden Soldaten,
hinsichts ihrer Diensttauglichkeit oder Untauglichkeit resp. Invalidität,
deren Ergebniss die Grundlage für die Aushebung der Ersatz-Mannschaften
einerseits, für die Entlassung, resp. Invalidisirung der dienstunfähigen
Soldaten andererseits bildet, gehören zu den schwierigsten Amtsgeschäften
des Militär-Arztes. — Was zunächst die Militärpflichtigen
betrifft, so ergiebt sich sowohl aus dem Gesichtspunkt der allgemeinen
Wehrpflicht, welche fordert, dass Niemand ohne triftige Gründe vom
Militärdienst entbunden werde, wie aus dem Gesichtspunkte der Wehrfähigkeit
der Armee, welche erheischt, dass der Ersatz nur aus solchen
Leuten bestehe, die vollkommen im Stande sind, die Anstrengungen des
Militärdienstes zu ertragen, die Nothwendigkeit, dass die Untersuchung
derselben ärztlicherseits mit der grössten Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und
Umsicht und nöthigenfalls unter Benutzung aller Hülfsmittel, welche die
Wissenschaft darbietet, wie der Perkussion und Auskultation etc. (hierher
gehört auch die neuerdings mit Recht bei Untersuchung der Militärpflichtigen
in den Vordergrund getretene Brustmessung) vorgenommen werde,
damit einestheils nur wirklich brauchbare Leute zur Einstellung gelangen,
anderentheils die vielfachen Bestrebungen der Militärpflichtigen, durch
Simulation von Krankheiten sich dem Militärdienste zu entziehen, vereitelt
werden. — Um in dieser Beziehung allen Anforderungen zu genügen,
muss der untersuchende Arzt nicht nur eine gründliche wissenschaftliche
Bildung, sondern auch hinreichende Erfahrung besitzen, mit
den Dienst-Obliegenheiten des Soldaten und mit den eigenthümlichen Verhältnissen,
in welche derselbe in der Garnison, auf Märschen, in Bivouaks
und Gefechten gesetzt wird, sich genau bekannt machen, auch sich von
den besonderen Dienstgattungen und von der Gebrauchsweise der verschiedenartigen
militärischen Waffen die nöthige Kenntniss verschaffen. —
Bei der Schwierigkeit, für die Untersuchung der Individuen und für die
Beurtheilung der Abweichungen vom Normalzustande in ihren verschiedenen
Abstufungen allgemein gültige positive Gesetze aufzustellen, kann
die gegenwärtige Instruktion hierin nur als Anhalt dienen, um bei