Full text : Der Fehlspruch von Versailles.

Wir  wissen  aus  dem  französischen  Gelbbuche!),  wie  richtig  Greindl
in  seinem  Berichte  vom  13.  August  18922)  und  der  „Matin‘“  in  seinem
Novemberartikel  den  tatsächlichen  Stand  der  Dinge  erraten  hatten.
Am  1.  August  1892  war  der  zur  Teilnahme  an  den  russischen  Manövern
eingeladene  französische  Divisionsgeneral  Boisdeffre  in  Petersburg  eingetroffen.
  Am  17.  August  vermochte  er  die  schriftliche  Festlegung  des
„Projektes  einer  Militärkonvention‘‘  durchzusetzen,  die  er  und  von  russischer
  Seite  der  Generalstabschef  Obroutcheff  vorbehaltlich  späterer
Ratifikation  durch  die  beiden  Minister  des  Äußeren  ohne  Datum  am
17.  August  unterzeichneten.  Diese  Abmachungen  haben  als  Grundlage
für  den  Zweibund  gedient.  Ein  Bestätigungsschreiben  des  russischen
Außenministers  v.  Giers  vom  27.  Dezember  1893  beruhigte  die  Franzosen
darüber,  daß  der  Zar  die  Abmachungen  Boisdeffres  mit  Obroutcheff
vom  August  1892  grundsätzlich  angenommen  habe.  Der  Text  der  damaligen
  Abmachung  galt  damit  als  endgültig,  und  die  beiden  Generalstäbe
  erhielten  das  Recht,  sich  jederzeit  zu  verständigen.  Am  4.  Januar
1894  schließlich  bestätigte  der  französische  Botschafter  zu  Petersburg,
Graf  Montebello,  daß  auch  die  französische  Regierung  die  Abmachungen
der  Generalstäbe  vom  August  1892  nunmehr  als  bindend  ansähe.,

Von  allen  diesen  schwerwiegenden  Dingen  wurde  den  belgischen  Gesandten
  nichts  Zuverlässiges  bekannt.  Sie  konnten  daher  auch  zu  der
schweren  Notlage  nicht  Stellung  nehmen,  die  damit  im  Falle  eines  Zukunftskrieges
  für  Deutschland  heraufbeschworen  wurde.  Denn  die  Mobilmachung
auch  nur  einer  Dreibundmacht  zog  sofort  die  Gesamtmobilmachung
Frankreichs  und  Rußlands  nach  sich,  und  bei  der  Bemessung  der  gegen
Deutschland  einzusetzenden  Kräfte  war  ausdrücklich  ausgemacht  worden,
diese  Kräfte  schleunigst  zu  entscheidendem  Kampfe  zu  verwenden,  so  daß
Deutschland  gleichzeitig  im  Osten  und  im  Westen  kämpfen  mußte?).

18953

Hatte  Greindl  auch  von  dem  tatsächlichen  Stande  der  Dinge  zwischen
Frankreich  und  Rußland  keine  zuverlässige  Kenntnis,  so  hielt  er  doch
Deutschlands  Lage  für  so  gefährdet,  daß  er  das  Gelingen  der  neuen  Militärvorlage
  im  Januar  1893  als  für  den  Frieden  Europas  unerläßlich  ansah.
„Die  Annahme  des  Wehrgesetzes  ist  nicht  nur  für  Deutschland  unerläßlich,
  sondern  für  ganz  Europa.  Deutschland  muß  nach  innen  und  außen
stark  sein  im  Interesse  der  Erhaltung  des  Friedens,  dessen  hauptsächliche,
wenn  nicht  einzige  Stütze  es  ist‘“*).  Greindl  spricht  auch  von  der  Möglichkeit,
  daß  der  Reichstag  aufgelöst  werden  müsse,  um  die  Militärvorlage
durchzusetzen.  Ohne  Parlament  zu  regieren,  wie  König  Wilhelm  es

1)  L’allfance  franco-russe.  S.  0.5.71.

»)  Vgl.  S.  75.

3)  Französisch-russische  Militärkonvention,  Artikel  3,  2.  Absatz.
*%)  Berlin,  14.  Januar  1893,  Bd.  V,  S.  314/315.