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Das Gesetz ist am 6. Dezember 1916 durch Veröffentlichung
im Reichsgesetzblatt verkündet worden und damit in Kraft getreten.
Es wird durch Beschluß des Bundesrats außer Kraft gesetzt. Der
Reichstag schränkte jedoch diese vom Regierungsentwurf ge-
forderte Ermächtigung des Bundesrats in der Erwägung, daß es
sich um ein Kriegsnotgesetz handelt, dahin ein, daß das Gesetz auch
ohne einen Bundesratsbeschluß spätestens einen Monat nach
Friedensschluß mit den europäischen Großmächten außer Kraft
treten soll.
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Tarti Marschner. C### SW.