Full text: Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst.

— 32 — 
Das Gesetz ist am 6. Dezember 1916 durch Veröffentlichung 
im Reichsgesetzblatt verkündet worden und damit in Kraft getreten. 
Es wird durch Beschluß des Bundesrats außer Kraft gesetzt. Der 
Reichstag schränkte jedoch diese vom Regierungsentwurf ge- 
forderte Ermächtigung des Bundesrats in der Erwägung, daß es 
sich um ein Kriegsnotgesetz handelt, dahin ein, daß das Gesetz auch 
ohne einen Bundesratsbeschluß spätestens einen Monat nach 
Friedensschluß mit den europäischen Großmächten außer Kraft 
treten soll. 
— — 
Tarti Marschner. C### SW.