Full text: Landeskunde des Königreiches Sachsen. Ausgabe A.

— 219 — 
6. Hier wird die Regierung unseres Landes zunächst von den 
sechs Ministerien geleitet. Für die geistige Bildung und religiöse 
Gesittung der Bewohner sorgt das Ministerium des Kultus und 
öffentlichen Unterrichts, indem es Kirchen und Schulen gründet und 
verwaltet. Die Volksschulen wollen die allgemeine Bildung der Jugend 
fördern und zerfallen in einfache, mittlere und höhere. Zu welcher 
Ordnung gehört die unsere? Die höheren Schulen des Landes, welche 
die wissenschaftliche Vorbildung für gelehrte oder praktische Berufe des 
Lebens geben, werden in Gymnasien (18), Realgymnasien (10), 
Rcealschulen (34) und Seminare (23) gegliedert. Hochschulen 
Sachsens aber haben wir in Dresden und Leipzig gefunden. — 
Ehre, Eigentum und Leben der Untertanen wird durch das Justiz- 
ministerium geschützt, dem die Amtsgerichte mit den Schöffen, die 
Landgerichte mit den Geschworenen und das Oberlandesgericht zu 
Dresden unterstehen. Das Reichsgericht aber hat seinen Sitz in 
Leipzig. — Das Kriegsministerium ist zum militärischen Schutze 
unseres Landes bestellt und ordnet die Verhältnisse der beiden 
sächsischen Armeekorps (XII. und XIX.). Der oberste Kriegsherr 
unserer Korps ist der deutsche Kaiser. — Was unser Staat aus 
der Bahnverwaltung, aus Gütern und Forsten, ans Berg= und 
Hüttenwerken, aus Zöllen und Steuern empfängt, verwaltet das 
Finanzministerium und verausgabt es wieder zum Wohle des 
Landes. — Die leibliche und geistige Gesundheit der Bewohner aber, 
die innere Ordnung in den Städten und Dörfern, den Handel und 
Verkehr sucht das Ministerium des Innern im Lande zu 
heben. — Das Ministerium der äußeren Angelegenheiten 
endlich sorgt für das Wohl der sächsischen Untertanen im Auslande 
und ist ebenso auf die gesetzliche Stellung Sachsens im Denutschen 
Reiche bedacht. Zu diesem Zwecke sind Konfulate und Gesandt- 
schaften errichtet worden, die sich in Dresden zum „diplomatischen 
Korps“ vereinen. Die Angelegenheiten des Innern und des Äußern 
werden aber von ein und demselben Minister geleitet. Wo treffen wir 
Spuren von der Wirksamkeit der einzelnen Ministerien in nuserer 
Heimat an? — An der Gefetzgebung unseres Landes nehmen aber 
auch die Untertanen insofern teil, als sie aus ihren Kreisen 
Vertreter wählen, die sich dann in Dresden zu dem Landtage 
versammeln, der als eine Erste und Zweite Kammer in dem Land- 
hause zusammentritt, die Staatsausgaben prüft, neue Ausgaben 
bewilligt und zu den vorgelegten Gesetzen seine Zustimmung erteilt. —. 
Die Oberleitung der Regierung aber ruht in der Hand des Königs 
unseres Landes. Er gibt durch seine Unterschrift den Gesetzen die 
Rechtskraft, besetzt die Staatsämter, begnadigt Verurteilte und ver- 
leiht die Orden. Die sächsische Fürstenkrone ist von Ahnherrn zu 
Ahnherrrn im Stamme der Wettiner bis auf König Georg gewandelt. 
Heilig und unverletzlich ist die Person des Königs. Sie wird als 
„Königliche Majestät“ geehrt. Wohl unserm Lande, daß es ein Fürst 
regiert, den Tapferkeit schmückt, Weisheit ehrt und Leutseligkeit ziert!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.