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6. Hier wird die Regierung unseres Landes zunächst von den
sechs Ministerien geleitet. Für die geistige Bildung und religiöse
Gesittung der Bewohner sorgt das Ministerium des Kultus und
öffentlichen Unterrichts, indem es Kirchen und Schulen gründet und
verwaltet. Die Volksschulen wollen die allgemeine Bildung der Jugend
fördern und zerfallen in einfache, mittlere und höhere. Zu welcher
Ordnung gehört die unsere? Die höheren Schulen des Landes, welche
die wissenschaftliche Vorbildung für gelehrte oder praktische Berufe des
Lebens geben, werden in Gymnasien (18), Realgymnasien (10),
Rcealschulen (34) und Seminare (23) gegliedert. Hochschulen
Sachsens aber haben wir in Dresden und Leipzig gefunden. —
Ehre, Eigentum und Leben der Untertanen wird durch das Justiz-
ministerium geschützt, dem die Amtsgerichte mit den Schöffen, die
Landgerichte mit den Geschworenen und das Oberlandesgericht zu
Dresden unterstehen. Das Reichsgericht aber hat seinen Sitz in
Leipzig. — Das Kriegsministerium ist zum militärischen Schutze
unseres Landes bestellt und ordnet die Verhältnisse der beiden
sächsischen Armeekorps (XII. und XIX.). Der oberste Kriegsherr
unserer Korps ist der deutsche Kaiser. — Was unser Staat aus
der Bahnverwaltung, aus Gütern und Forsten, ans Berg= und
Hüttenwerken, aus Zöllen und Steuern empfängt, verwaltet das
Finanzministerium und verausgabt es wieder zum Wohle des
Landes. — Die leibliche und geistige Gesundheit der Bewohner aber,
die innere Ordnung in den Städten und Dörfern, den Handel und
Verkehr sucht das Ministerium des Innern im Lande zu
heben. — Das Ministerium der äußeren Angelegenheiten
endlich sorgt für das Wohl der sächsischen Untertanen im Auslande
und ist ebenso auf die gesetzliche Stellung Sachsens im Denutschen
Reiche bedacht. Zu diesem Zwecke sind Konfulate und Gesandt-
schaften errichtet worden, die sich in Dresden zum „diplomatischen
Korps“ vereinen. Die Angelegenheiten des Innern und des Äußern
werden aber von ein und demselben Minister geleitet. Wo treffen wir
Spuren von der Wirksamkeit der einzelnen Ministerien in nuserer
Heimat an? — An der Gefetzgebung unseres Landes nehmen aber
auch die Untertanen insofern teil, als sie aus ihren Kreisen
Vertreter wählen, die sich dann in Dresden zu dem Landtage
versammeln, der als eine Erste und Zweite Kammer in dem Land-
hause zusammentritt, die Staatsausgaben prüft, neue Ausgaben
bewilligt und zu den vorgelegten Gesetzen seine Zustimmung erteilt. —.
Die Oberleitung der Regierung aber ruht in der Hand des Königs
unseres Landes. Er gibt durch seine Unterschrift den Gesetzen die
Rechtskraft, besetzt die Staatsämter, begnadigt Verurteilte und ver-
leiht die Orden. Die sächsische Fürstenkrone ist von Ahnherrn zu
Ahnherrrn im Stamme der Wettiner bis auf König Georg gewandelt.
Heilig und unverletzlich ist die Person des Königs. Sie wird als
„Königliche Majestät“ geehrt. Wohl unserm Lande, daß es ein Fürst
regiert, den Tapferkeit schmückt, Weisheit ehrt und Leutseligkeit ziert!