Full text: Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

Verfassung und Verwaltung des 
Deutschen Reiches. 
I. Geschichte der Verfassung des Deutschen Reiches. 
Im Jahre 1806 legte der Deutsche Kaiser Franz II. 
die Kaiserkrone nieder; damit erreichte das tausendjährige 
Heilige Römische Reich Deutscher Nation sein Ende. 
Überaus dürftig war der Erfolg des nach den Befreiungs- 
kriegen auf dem Wiener Kongreß gemachten Versuches, das 
Deutsche Reich wieder in alter Herrlichkeit erstehen zu lassen. 
Unter dem Namen „Deutscher Bund“ wurde ein völker- 
rechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und Freien 
Städte geschaffen, welcher unauflöslich sein sollte. Diesem 
Staatenbunde fehlte aber jede kraftvolle Einheitsspitze, da 
den einzelnen Staaten ihre landesherrlichen Hoheitsrechte 
uneingeschränkt belassen waren (s. S. 4). 
An diesem Grundübel scheiterte jede gemeinnützige An- 
ordnung; die Sonderungssucht (Partikularismus) der eir- 
zelnen Staaten, die Eifersucht Osterreichs auf Preußen und 
die gesetzlich geforderte Stimmeneinheit bei Beschlüssen der 
Bundesversammlung für alle Grundgesetze des Bundes ver- 
eitelten jede gedeihliche Förderung der deutschen Angelegen- 
heiten. In der Bundesversammlung waren überdies nur die 
einzelnen Staaten durch die von ihnen ernannten Bevoll- 
mächtigten vertreten; das deutsche Volk selbst blieb ohne jede 
Vertretung.
	        
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