Full text : Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Abzeichen  nicht  regimentierter  Offiziere.  241

Abweichungen:

In  der  Mützenkokarde  und  dem  Zierat  des  Helmes  und  des
Tschakos  ist  das  Landwehrkreuz  angebracht,  wie  bei  Reserve-Offizieren
  angegeben.  In  dem  Helmzierat  fehlt  Devisenband  und
Namenszug.  \

Auf  den  Achselstücken  und  Epauletts  fallen  die  Nummern
und  Namenszüge  der  Regimenter  fort;  die  Landwehroffiziere  der
Provinzial-Infanterie  tragen  statt  dessen  die  Nummer  der  Infanterie-Brigade,
  bei  welcher  das  vorgesetzte  Bezirkskommando  eingeteilt  ist.

b.  Landwehr-Kavallerie.

Die  Offiziere  der  Landwehr-Kavallerie  tragen  eine  einheitliche
Uniform,  gleichgiltig  ob  sie  bei  den  Dragonern  oder  Husaren  oder
Kürassieren  u.  s.  w.  ihrer  aktiven  Dienstpflicht  genügt  haben.

Diese  Uniform  ist  im  allgemeinen  von  folgender  Beschaffenheit:

Waffenröcke  dunkelblau  mit  ponceauroten  Aufschlägen,  Kragen
und  Vorstössen.

Am  Kragen  und  den  Aufschlägen  goldene  Tressen,  ähnlich
wie  bei  Unteroffizieren.  Die  der  Garde  angehörigen  Offiziere  haben
ausserdem  am  Kragen  und  den  Aufschlägen  goldene  Stickerei.

Die  Mütze  entspricht  in  ihren  Farben  dem  Waffenrock.  Es
wird  der  Helm  getragen,  dazu  bei  Paraden  der  Haarbursch  (Garde
weiss,  Provinzial-Kavallerie  schwarz).  Bezüglich  des  Landwehrkreuzes
  und  der  Nummern,  sowie  der  Namenszüge  gilt  das  bei
der  Landwehr-Infanterie  Gesagte.

c.  Landwehr-Jäger,  -Schützen,-Feld-und-Fussartillerie,
-Pioniere,  -Train  u.  s.  w.

Wie  Reserve-Offiziere  dieser  Waffen,  auf  den  Epauletts  und
den  Achselstücken  tragen  sie  jedoch  die  Nummer  des  betreffenden
Armeekorps  (Garde  ohne  Nummer),  ausserdem  weisen  die  Zierate
der  Kopfbedeckungen  kleinere  Unterschiede  auf.

Sonstige  Offiziere.

Ausser  den  bereits  genannten  Offizieren  tragen  noch  besondere
Abzeichen:

General-  und  Flügel-Adjutanten,

Generale  als  Chefs  von  Truppen,

Adjutanten  bei  Prinzen,

Gensdarmerie-Offiziere,

Offiziere,  welobe  Armeeuniform  tragen,

Offiziere  z.  D.  (zur  Disposition),

Offiziere  a.  D.  (ausser  Dienst),  welchen  die  Erlaubnis
zum  Tragen  der  Uniform  erteilt  worden  ist,
und  verschiedene  andere.

Näheres  darüber  ist  in  den  Bekleidungs-  Vorschriften  enthalten.
Das  kleine  Buch  vom  Deutschen  Heere.  16