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4. Hohenlohe-Oehringen. Fürst. Reichsfürst 7. Ja-
„uar 1764, preußischer Herzog von Ujest 8. Oktober 1861. Reichs-
gräflicher Realist. Von Oesterreich und Württemberg der Bundes-
versammlung angemeldet. Der standesherrliche Besitz ist erhalten.
Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mit-
glied des preußischen Herrenhauses und der ersten Kammer in
Württemberg.
5. Starhemberg. Fürst. Reichsfürst 18. November 17659.
Kein reichsständischer Besitz. Von Oesterreich angemeldet?. An-
scheinend keine deutsche Reichsangehörigkeit. Nicht aufzunehmen.
Erbliches Mitglied des Oesterreichischen Herrenhauses.
6. Wied. Fürst. Reichsfürst 29. Mai 1784. Keichsgräf-
licher Realist. Durch die Rheinbundsakte mediatisiert unter Nas-
sau und Berg, seit dem Wiener Kongresse Preußen. Von Oester-
reich, Preußen und Nassau der Bundesversammlung angemeldet.
Der standesherrliche Besitz ist erhalten. Alle Voraussetzungen
sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied des preußischen
Herrenhauses.
7.Schönburg- Waldenburg. Fürst. Reichsfürst
9. Oktober 1790. Die früher zweifellos reichsunmittelbare Herr-
schaft Schönburg war schon lange vor Untergang des alten Rei-
ches kursächsischer Oberbotmäßigkeit unterworfen. Den Grafen
blieben jedoch kraft Recesses vom 4. Mai 1740 bedeutende Re-
gierungsrechte. Auch der seit 1656 erlangte Sitz auf der wet-
terauischen Grafenbank wurde behauptet. Die Wiener Schlußakte
Art. 118 erkannte den bestehenden Rechtszustand des Hauses
Sehönburg an, und der Bundesbeschluß vom 7. August 1828 ge-
währte ihm dieselben persönlichen und Familienrechte und Vorteile
wie den Mediatisierten!°. Von Oesterreich und Sachsen der Bun-
desversammlung angemeldet. Verlangt, obwohl im Reichsfürsten-
rate niemals aufgenommen, doch Einreihung unter die erste
% Nach HerrTer a. a. O. S. 409. Ebenso bei KLÜBER in der Tabelle.
10 KLöBer a. a. 0. $ 318 N. b.