Deutschland. 103
schen Handel und die deutsche Industrie dem größten Nachtheil aus. Preußen
kann von diesem Vertrage nicht zurücktreten Angesichts der Verbindlichkeiten,
welche die preußische Regierung, ihrer Stellung und der Sachlage gemäß
handeln, auf sich genommen hat, — es kann sein Werk nicht aufgeben,
nachdem beide Häuser der preußischen Landesvertretung dem Vertrag ihre
verfassungsmäßige Zustimmung ertheilt, nachdem ferner andere Vereins-
Regierungen unter Genehmigung der Kammern sich für denselben aus-
gesprochen haben, nachdem endlich auch der zweite Handelstag mit einer
Mehrheit, welche, wenn die von den Vertretern des zollvereinsländischen
Handelsstandes abgegebenen Stimmen allein gezählt werden, nahezu zwei
Drittel betrug, das schleunige Zustandekommen des Handelsvertrags als
eine Nothwendigkeit erklärt hat. Wenn sonach die preußische Regierung
eine definitive Ablehnung des Vertrags, wie sie dies auch in der Depesche
des Grafen v. Bernstorff vom 26. August d. J. ausspricht, als den Aus-
druck des Willens auffassen muß, den Zollverein mit ihr nicht fortzusetzen,
so ist hierdurch gewiß nicht ausgeschlossen, daß Preußen die loyale
Rücksicht gegen seine Verbündeten durch nachträgliche Verhandlungen
mit Frankreich bethätigen wird, welche die Wünsche der bisher dissen-
tirenden Regierungen, soweit es zulässig ist, befürworten.“
8. Nov. (Kurhessen). Die Ständeversammlung erklärt die Wahl des
Abg. Trabert, trotz dem Widerspruche des Landtagscommissärs,
einstimmig für gültig., Der Abg. Oetker beantragt, die Regierung
um sofortige Beseitigung von 16 verfassungswidrigen Regierungs-
Erlassen seit 1850 zu ersuchen.
9. (Gera). Die Regierung legt dem Landtag einen Gesetzes-
Entwurf behufs Einführung der Gewerbefreiheit vor.
11. „ (Hannover). Der Ausschuß der Celler Predigerconferenz be-
schließt die Einberufung einer großen Versammlung auf den 2. Dec.
wieder nach Celle, um dem Verlangen nach einer Synodalverfas-
sung größeren Nachdruck zu geben.
(Hessen = Darmstadt). Die neue II. Kammer constituirt sich.
Der Alterspräsident Mohr eröffnet dieselbe mit einer sehr opposi-
tionell gefärbten Rede, in der er der Kammer folgende Aufgaben
stellt: 1) Beseitigung des Ministeriums Dalwigk, 2) Aufhebung
der I. Kammer und 3) Ausschließung der 6 Vertreter des Adels
aus dieser Versammlung.
12. (Holstein). Ein Patent des Königs von Dänemark verfügt
die Errichtung einer oberen Regierungsbehörde im Herzogthum
Holstein „zur Erleichterung des Geschäftsgangs in der inneren
Verwaltung des Herzogthums.“
13. „ (Kurhessen). Der Abg. Oetker interpellirt in der Stände-
versammlung die Regierung, wenn sie die zu der verfassungs-
mäßigen Feststellung des Budgets erforderliche Vorlage machen
werde.
„ (Bundestag). Die Bundesversammlung beschließt, daß eine
Bundescommission für Ausarbeitung eines gemeinsamen Obliga-
tionenrechts am 5. Januar 1863 in Dresden zusammentreten soll.
Preußen erklärt sich dagegen.