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14. Juni. (Sachsen). Die sächsische II. Kammer bespricht sich nach
einläßlicher Debatte einstimmig für die Annahme des französischen
Handelsvertrages aus und empfiehlt nur für den Fall, daß eine
nochmalige Revision des Vertrags und seiner Tarife ermöglicht
werde, der Regierung mehrere Positionen zur Abänderung.
Staatsminister v. Beust: „ .. Man hat oft der Sächsischen Regierung
den Vorwurf gemacht, als verfolge sie gegenüber einem großen Nachbarstaate
eine gewisse Voreingenommenheit, mit anderen Worten, um deutlich
zu reden, sie verfolge eine Preußen feindliche Tendenz. Einer solchen
Schwäche, denn ich habe keine andere Bezeichnung für eine solche politische
Richtung, ist die Regierung nicht fähig, sie ist sich derselben auch nicht bewußt.
Die Regierung hat mehrmals der Preußischen Regierung entschieden
gegenübertreten müssen, wo es sich darum handelte, Ansichten und Aufstellungen
zu bekämpfen, welche, ohne daß wir dabei feindliche Absichten gegen uns
voraussetzten, in ihren Consequenzen zu Ergebnissen geführt haben würden,
welche die Regierung vor dem Lande ebensowenig als vor der Krone hätte
verantworten können. Aber das Bestreben der Regierung ist nicht darauf
gerichtet, den Zwiespalt in Deutschland auszusäen oder zu erhalten, die Regierung
hat sich die Unabhängigkeit ihrer Entschließung stets bewahrt, und
man wird ihr nicht nachweisen können, daß sie jemals wider ihre Ueberzeugung
dem Recht gegeben hat, den sie im Unrecht, oder dem Unrecht, den
sie im Rechte glaubte. In diesem Falle konnte sie die Preußische Regierung
nicht im Unrecht finden. Daß der Vertrag mangelhaft sei, daß er nicht allenthalben
unseren Wünschen entspreche, das ist gewiß; aber wir konnten
darin keinen hinreichenden Grund finden, die Preußische Regierung, nachdem
sie den Auftrag zu Verhandlungen erhalten, nachdem diese Verhandlungen
lange und peinlich gewesen waren, am Schlusse derselben doch gewissermaßen
zu desavouiren; und gerade weil alsbald nach dem Abschlusse des Vertrags
der Preußischen Regierung Vorwürfe gemacht wurden, die viel zu weit gingen
und die wir nicht gerechtfertigt finden konnten, weil diese gerade mit
großer Leidenschaftlichkeit laut wurden, so fühlten wir uns umsomehr berufen,
ein Zeugniß abzulegen, daß wir diese Vorwürfe nicht zu den unserigen
machen könnten. Was aber unseren anderen großen Nachbarstaat betrifft,
so wäre es ein gewaltiger Irrthum, zu glauben, daß die Sächsische Regierung
in dem beharrlich von ihr vertheidigten Grundsatze, wonach der engere
Bundesverband mit Oesterreich aufrecht erhalten und gepflegt werden
muß, wonach an der Zusammengehörigkeit Oesterreich's mit Deutschland auf
alle Weise gearbeitet werden muß, irgendwie wankend geworden sei. Allein
einem Bundesgenossen beweist man die Freundschaft nicht allein damit, daß
man ängstlich Alles vermeidet, was ihm augenblicklich unlieb und unangenehm
sein könnte, nicht damit, daß man Hoffnungen erregt, die zu erfüllen
man weder den Willen noch die Macht hat, nicht damit, daß man hilft,
ihn auf einer Bahn zu erhalten, auf welcher man überzeugt
ist, daß er das von ihm selbst angestrebte Ziel nicht erreichen
werde. Wir haben unsere Pflichten gegen diesen großen Nachbar anders
verstanden. Ich habe geschriebenes Zeugniß dafür in Händen, daß ich lange,
ehe der Vertrag abgeschlossen wurde, der Kais. Regierung kein Hehl daraus
gemacht habe, was hier geschehen würde, falls der Vertrag zu Stande kommen
sollte. Wir haben mit rücksichtsvoller Offenheit unsere Ansicht darüber
dargelegt, daß der Anschluß an das System, was der französische Vertrag
nicht erst schafft, sondern zu dessen natürlicher Entwickelung er nur den Anstoß
gibt, der einzig richtige Weg sei, auf welchem die an den Februarvertrag
von 1853 geknüpften Hoffnungen und Aussichten sich verwirklichen
könnten ... Es gehört einmal zur Geschichte dieses Vertrags, daß