Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

60  Deutschland.

14.  Juni.  (Sachsen).  Die  sächsische  II.  Kammer  bespricht  sich  nach
einläßlicher  Debatte  einstimmig  für  die  Annahme  des  französischen
Handelsvertrages  aus  und  empfiehlt  nur  für  den  Fall,  daß  eine
nochmalige  Revision  des  Vertrags  und  seiner  Tarife  ermöglicht
werde,  der  Regierung  mehrere  Positionen  zur  Abänderung.

Staatsminister  v.  Beust:  „  ..  Man  hat  oft  der  Sächsischen  Regierung
  den  Vorwurf  gemacht,  als  verfolge  sie  gegenüber  einem  großen  Nachbarstaate
  eine  gewisse  Voreingenommenheit,  mit  anderen  Worten,  um  deutlich
  zu  reden,  sie  verfolge  eine  Preußen  feindliche  Tendenz.  Einer  solchen
Schwäche,  denn  ich  habe  keine  andere  Bezeichnung  für  eine  solche  politische
Richtung,  ist  die  Regierung  nicht  fähig,  sie  ist  sich  derselben  auch  nicht  bewußt.
  Die  Regierung  hat  mehrmals  der  Preußischen  Regierung  entschieden
gegenübertreten  müssen,  wo  es  sich  darum  handelte,  Ansichten  und  Aufstellungen
  zu  bekämpfen,  welche,  ohne  daß  wir  dabei  feindliche  Absichten  gegen  uns
voraussetzten,  in  ihren  Consequenzen  zu  Ergebnissen  geführt  haben  würden,
welche  die  Regierung  vor  dem  Lande  ebensowenig  als  vor  der  Krone  hätte
verantworten  können.  Aber  das  Bestreben  der  Regierung  ist  nicht  darauf
gerichtet,  den  Zwiespalt  in  Deutschland  auszusäen  oder  zu  erhalten,  die  Regierung
  hat  sich  die  Unabhängigkeit  ihrer  Entschließung  stets  bewahrt,  und
man  wird  ihr  nicht  nachweisen  können,  daß  sie  jemals  wider  ihre  Ueberzeugung
  dem  Recht  gegeben  hat,  den  sie  im  Unrecht,  oder  dem  Unrecht,  den
sie  im  Rechte  glaubte.  In  diesem  Falle  konnte  sie  die  Preußische  Regierung
nicht  im  Unrecht  finden.  Daß  der  Vertrag  mangelhaft  sei,  daß  er  nicht  allenthalben
  unseren  Wünschen  entspreche,  das  ist  gewiß;  aber  wir  konnten
darin  keinen  hinreichenden  Grund  finden,  die  Preußische  Regierung,  nachdem
sie  den  Auftrag  zu  Verhandlungen  erhalten,  nachdem  diese  Verhandlungen
lange  und  peinlich  gewesen  waren,  am  Schlusse  derselben  doch  gewissermaßen
zu  desavouiren;  und  gerade  weil  alsbald  nach  dem  Abschlusse  des  Vertrags
der  Preußischen  Regierung  Vorwürfe  gemacht  wurden,  die  viel  zu  weit  gingen
  und  die  wir  nicht  gerechtfertigt  finden  konnten,  weil  diese  gerade  mit
großer  Leidenschaftlichkeit  laut  wurden,  so  fühlten  wir  uns  umsomehr  berufen,
  ein  Zeugniß  abzulegen,  daß  wir  diese  Vorwürfe  nicht  zu  den  unserigen
machen  könnten.  Was  aber  unseren  anderen  großen  Nachbarstaat  betrifft,
so  wäre  es  ein  gewaltiger  Irrthum,  zu  glauben,  daß  die  Sächsische  Regierung
  in  dem  beharrlich  von  ihr  vertheidigten  Grundsatze,  wonach  der  engere
Bundesverband  mit  Oesterreich  aufrecht  erhalten  und  gepflegt  werden
muß,  wonach  an  der  Zusammengehörigkeit  Oesterreich's  mit  Deutschland  auf
alle  Weise  gearbeitet  werden  muß,  irgendwie  wankend  geworden  sei.  Allein
einem  Bundesgenossen  beweist  man  die  Freundschaft  nicht  allein  damit,  daß
man  ängstlich  Alles  vermeidet,  was  ihm  augenblicklich  unlieb  und  unangenehm
  sein  könnte,  nicht  damit,  daß  man  Hoffnungen  erregt,  die  zu  erfüllen
  man  weder  den  Willen  noch  die  Macht  hat,  nicht  damit,  daß  man  hilft,
ihn  auf  einer  Bahn  zu  erhalten,  auf  welcher  man  überzeugt
ist,  daß  er  das  von  ihm  selbst  angestrebte  Ziel  nicht  erreichen
werde.  Wir  haben  unsere  Pflichten  gegen  diesen  großen  Nachbar  anders
verstanden.  Ich  habe  geschriebenes  Zeugniß  dafür  in  Händen,  daß  ich  lange,
ehe  der  Vertrag  abgeschlossen  wurde,  der  Kais.  Regierung  kein  Hehl  daraus
gemacht  habe,  was  hier  geschehen  würde,  falls  der  Vertrag  zu  Stande  kommen
  sollte.  Wir  haben  mit  rücksichtsvoller  Offenheit  unsere  Ansicht  darüber
dargelegt,  daß  der  Anschluß  an  das  System,  was  der  französische  Vertrag
nicht  erst  schafft,  sondern  zu  dessen  natürlicher  Entwickelung  er  nur  den  Anstoß
  gibt,  der  einzig  richtige  Weg  sei,  auf  welchem  die  an  den  Februarvertrag
  von  1853  geknüpften  Hoffnungen  und  Aussichten  sich  verwirklichen
  könnten  ...  Es  gehört  einmal  zur  Geschichte  dieses  Vertrags,  daß