Deutschland. 63
rung und Verwohlfeilerung der Production, Erweiterung des Absatzgebietes
und Steigerung der Arbeitsgelegenheit Vortheile im Gefolge hat, welche die
aus jener Annahme für einzelne, wenn auch allerdings mit unserem Volkswohlstande
eng verwachsenen Industriezweige zu erwartenden Nachtheile überwiegen,
während ander seits nicht übersehen werden darf, daß auch durch eine
Verwerfung des Vertrags vielen Industriezweigen, welche auf dem gewohnten
Absatzgebiete von Frankreich und Belgien neuen, durch Differenzialzölle
begünstigten Concurrenten begegnen, schwere Wunden geschlagen werden.“
7. Juli. (Oesterreich). Erste Conferenzsitzung in Wien zwischen
Oesterreich und den Mittelstaaten bezüglich Bundesreform. Vorschläge
Oesterreich's.
8. „ (Oesterreich). Die Oesterreich. Regierung beschließt, den
Eintritt Oesterreich's in den Zollverein zu verlangen, und läßt sich
zu diesem Ende hin in beiden Häusern darüber interpelliren, was
sie gegenüber dem Handelsvertrage mit Frankreich zu thun gedenke.
„ (Hannover). Wachsende Agitation gegen den neuen octrohirten
Katechismus.
9. „ (Coburg-Gotha). Der gemeinschaftliche Landtag von Coburg-Gotha
ertheilt dem Handelsvertrage mit Frankreich einstimmig
seine Genehmigung, beschließt jedoch
„zugleich bei dieser Veranlassung die Erklärung abzugeben, daß der gemeinschaftliche
Landtag die Herstellung und Fortbildung eines im Interesse
fortschreitender Entwickelung des Wohlstandes und der Bildung in Deutschland
nöthigen Systems größerer Arbeitserleichterung und Verkehrsfreiheit
unter den gewerbthätigen Nationen nur dann für gesichert halte, wenn rechtzeitig
vor dem Kündigungstermin für die Zollvereinsverträge eine
Grundlage der Erneuerung derselben vereinbart wird, durch welche die jetzt
als Hemmniß jeder freien und gleichmäßigen Entwickelung bestehende Befugniß
jedes einzelnen Zollvereinsstaates zur Verhinderung befreiender
Abänderungen des Tarifs und der organischen Einrichtungen des Vereins
beseitigt, an deren Stelle vielmehr eine Entscheidung durch Mehrheitsbeschluß
gesetzt und den Bevölkerungen der Zollvereinsstaaten ihr überall
verfassungsmäßiger Antheil an der entscheidenden Mitwirkung bei der indirecten
Besteuerung durch die organische Einrichtung einer in Zollsachen
wirksamen allgemeinen Volksvertretung in unverkümmerter und naturgemäßer
Weise zurückgegeben wird, und daß bei dem nich mehr zurückzudrängenden
Bedürfniß der Zeit nach einer schleunigen politischen Umgestaltung
der Institutionen in Deutschland wenlgstens nach dieser Richtung
die deutschen Volksvertretungen darauf dringen müssen, daß bei Erneuerung
des Zollvereins demselben eine Einrichtung gegeben werde, welche durch Herstellung
eines gemeinschaftlichen Regierungsorgans, sowie eines gemeinschaftlichen
Organs der Volksvertretung einerseits eine kräftige Executive schafft,
andererseits die Rechte der Volksvertretung zur Steuerverwilligung und zur
Mitwirkung bei der Steuergesetzgebung wahrt.
„Die in der Zustimmung liegende Verwahrung verfassungsmäßiger Rechte
wurde dadurch veranlaßt, daß die Regierung zum Schifffahrtsvertrage und
zur Uebereinkunft wegen der Zollabfertigung, als nach der Verfassung nicht
erforderlich, die Zustimmung des Landtags nicht verlangt hatte, der Landtag
aber einstimmlg der Meinung war, daß die Zustimmung allerdings
verfassungsmäßig erforderlich sei."
10. „ (Oesterreich) verlangt, dem Preußischen Handelsvertrage