Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

Deutschland.  63

rung  und  Verwohlfeilerung  der  Production,  Erweiterung  des  Absatzgebietes

und  Steigerung  der  Arbeitsgelegenheit  Vortheile  im  Gefolge  hat,  welche  die
aus  jener  Annahme  für  einzelne,  wenn  auch  allerdings  mit  unserem  Volkswohlstande
  eng  verwachsenen  Industriezweige  zu  erwartenden  Nachtheile  überwiegen,
  während  ander  seits  nicht  übersehen  werden  darf,  daß  auch  durch  eine
Verwerfung  des  Vertrags  vielen  Industriezweigen,  welche  auf  dem  gewohnten
  Absatzgebiete  von  Frankreich  und  Belgien  neuen,  durch  Differenzialzölle
begünstigten  Concurrenten  begegnen,  schwere  Wunden  geschlagen  werden.“

7.  Juli.  (Oesterreich).  Erste  Conferenzsitzung  in  Wien  zwischen



Oesterreich  und  den  Mittelstaaten  bezüglich  Bundesreform.  Vorschläge
  Oesterreich's.

8. „  (Oesterreich).  Die  Oesterreich.  Regierung  beschließt,  den
Eintritt  Oesterreich's  in  den  Zollverein  zu  verlangen,  und  läßt  sich
zu  diesem  Ende  hin  in  beiden  Häusern  darüber  interpelliren,  was
sie  gegenüber  dem  Handelsvertrage  mit  Frankreich  zu  thun  gedenke.

„  (Hannover).  Wachsende  Agitation  gegen  den  neuen  octrohirten
  Katechismus.

9. „  (Coburg-Gotha).  Der  gemeinschaftliche  Landtag  von  Coburg-Gotha
  ertheilt  dem  Handelsvertrage  mit  Frankreich  einstimmig
seine  Genehmigung,  beschließt  jedoch

„zugleich  bei  dieser  Veranlassung  die  Erklärung  abzugeben,  daß  der  gemeinschaftliche
  Landtag  die  Herstellung  und  Fortbildung  eines  im  Interesse
fortschreitender  Entwickelung  des  Wohlstandes  und  der  Bildung  in  Deutschland
  nöthigen  Systems  größerer  Arbeitserleichterung  und  Verkehrsfreiheit
unter  den  gewerbthätigen  Nationen  nur  dann  für  gesichert  halte,  wenn  rechtzeitig
  vor  dem  Kündigungstermin  für  die  Zollvereinsverträge  eine
Grundlage  der  Erneuerung  derselben  vereinbart  wird,  durch  welche  die  jetzt
als  Hemmniß  jeder  freien  und  gleichmäßigen  Entwickelung  bestehende  Befugniß
  jedes  einzelnen  Zollvereinsstaates  zur  Verhinderung  befreiender
Abänderungen  des  Tarifs  und  der  organischen  Einrichtungen  des  Vereins
beseitigt,  an  deren  Stelle  vielmehr  eine  Entscheidung  durch  Mehrheitsbeschluß
  gesetzt  und  den  Bevölkerungen  der  Zollvereinsstaaten  ihr  überall
verfassungsmäßiger  Antheil  an  der  entscheidenden  Mitwirkung  bei  der  indirecten
  Besteuerung  durch  die  organische  Einrichtung  einer  in  Zollsachen
wirksamen  allgemeinen  Volksvertretung  in  unverkümmerter  und  naturgemäßer
  Weise  zurückgegeben  wird,  und  daß  bei  dem  nich  mehr  zurückzudrängenden
  Bedürfniß  der  Zeit  nach  einer  schleunigen  politischen  Umgestaltung
  der  Institutionen  in  Deutschland  wenlgstens  nach  dieser  Richtung
die  deutschen  Volksvertretungen  darauf  dringen  müssen,  daß  bei  Erneuerung
des  Zollvereins  demselben  eine  Einrichtung  gegeben  werde,  welche  durch  Herstellung
  eines  gemeinschaftlichen  Regierungsorgans,  sowie  eines  gemeinschaftlichen
  Organs  der  Volksvertretung  einerseits  eine  kräftige  Executive  schafft,
andererseits  die  Rechte  der  Volksvertretung  zur  Steuerverwilligung  und  zur
Mitwirkung  bei  der  Steuergesetzgebung  wahrt.

„Die  in  der  Zustimmung  liegende  Verwahrung  verfassungsmäßiger  Rechte
wurde  dadurch  veranlaßt,  daß  die  Regierung  zum  Schifffahrtsvertrage  und
zur  Uebereinkunft  wegen  der  Zollabfertigung,  als  nach  der  Verfassung  nicht
erforderlich,  die  Zustimmung  des  Landtags  nicht  verlangt  hatte,  der  Landtag

  aber  einstimmlg  der  Meinung  war,  daß  die  Zustimmung  allerdings

verfassungsmäßig  erforderlich  sei."
10. „  (Oesterreich)  verlangt,  dem  Preußischen  Handelsvertrage