Dänemark. 235
gesettes vom 2. Oct. 1855 verheißen worden ist. Eine solche ist nicht allein
deshalb nothwendig, damit das Volk im Königreich und in Schleswig sich
mit Liebe der gemeinschaftlichen Verfassung anschließen kann, sondern auch der
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veränderten Stellung wegen, welche den holsteinischen Ständen zugesagt wor—
den ist. Gleichwie wir uns darauf vertrösten, daß dahin abzweckende Vor—
schläge dem Reichsrath in der nächsten Diät werden vorgelegt werden, derge—
stalt erwarten wir auch, daß in keinem der Landestheile, welche nicht zum
deutschen Bund gehören, irgend eine Veranstaltung getrossen werden wird,
wodurch der Entwickelung der gemeinschaftlichen Verfassung vorgegriffen wer-
den könnte. — Allergnädigster König! Der Reichsrath erblickt in den Gefahren,
welche das Vaterland umringen, eine verstärkte Aufforderung, durch einmüthi-
ges Zusammenwirken Ew. Majestät in der Handhabung der Freiheit und
Selbstständigkeit des dänischen Reichs zu stützen. Die Opfer, welche möglicher-
weise nothwendig werden dürften, sind wir zu bringen bereit, um diejenigen
Güter zu bewahren, welche das beste Besitzthum eines Volkes ausmachen.“
11. Mai. Der Ministerpräsident Hall rerlangt in der Adreßdebatte
die Streichung des Satzes über Schleswig und fordert ein entschie-
denes Vertrauens= oder Mißtrauensvotum für die Regierung.
13. „ Schluß der Adreßdebatte. Der rein ministerielle Adreßent-
wurf Tschernings wird mit 34 gegen 8 Stimmen verworfen, und
der Entwurf des Ausschusses, jedoch mit Weglassung der vom Mi-
nisterium bekämpften Stelle über Schleswig, mit 25 gegen 20
Stimmen angenommen.
22. „ Der Reichsrath verwirft mit allen gegen 4 Stimmen den An-
trag Krügers, eine Gesammtverfassung für Dänemark und Schles-
wig zu verlangen, nachdem die Minister ihn als „unzeitgemäß“ be-
zeichnet hatten. Das Zollgesetz wird mit 35 gegen 6 Stimmen
angenommen und die außerordentliche Session des Reichsrathes ge-
schlossen.
10. Juni. Ein offener Brief des Königs willigt in die Annahme der
griechischen Krone durch den Prinzen Wilhelm unter der Bedingung,
daß die jonischen Inseln mit dem Königreiche Griechenland verei-
nigt werden.
29. „ Erbprinz Ferdinand (geb. den 22. November 1792, Oheim des
Königs) .
9. Juli. Der deutsche Bund fordert die dänische Regierung auf, der
königl. Bekanntmachung vom 30. März keine Folge zu geben, wid-
rigenfalls er sich genöthigt sehen würde, zur Aufrechthaltung der
verletzten Rechte, was die Herzogthümer Holstein und Lauenburg
betrifst, das bereits durch den Bundesbeschluß vom 12. Aug. 1858
eingeleitete Executionsverfahren wieder aufzunehmen, in Betreff des
Herzogthums Schleswig aber alle geeigneten Mittel zur Geltend-
machung der ihm durch ein völkerrechtliches Abkommen erworbenen
Rechte in Anwendung zu bringen. (s. Deutschland.)
17. „ (Schleswig). Eröffnung der Ständeversammlung des Herzog-
thums Schleswig. Der k. Commissär verweigert den Ständen das