107
selben in statistischer und topographischer Hinsicht
verbunden werden.
Jeder Geistliche, der eine selbstständige,
oder mit elgenen Stiftungen und Einkünften
versehene Seelserge : Stelle, oder Kirchen-Pfründe
genießt, hat von derselben die Beschreibung
in nachstehender Weise herzustellen.
1. Namen der Pfarrei, des Pfarrvir
kariats, der Prädikatur, Kuratie, Erpositur,
bokal Kaplanei, des Benefiziums
ist die Eigenschaft derselben durch
den Beisaz einfaches oder Kurat-Bes
nefizium, oder mie der Aushilfe in
der Seelsorge, und zwar entweder vermöge
der Stiftungs-Urkunde, oder aus
bischöflicher Anordnung beizufügen.
2. Benennung des Dekanats und der Discese,
in deren Sprengel sie sich befinden,
bei den Benefizien 2c., auch der Pfarrei.
3. Patronatrecht, wenn das Ernennungs-Recht
von dem Präsentations-Recht
getrennt, und verschiedenen Subjekten zuständig
ist; so wird dieses beigesezt. Bei
alternirendem Patronatrechte muß die Angabe
der Berechtigten, und der Art der Alternative
geschehen.
4 Recht der Installation, oder des
weltlichen Einsajes.
§. Recht der Verlassenschafts-Verhandlung
der Geistlichen (jus obsignandi er in-Ventandi).
6. Seelenzahl der Pfarrei, oder Kuratie
2c., sowohl überhaupt, als insbesondere
der Kommunikanten nach der Geschlechts=
Verschiedenheit.
108
Wern sich Kathollken aus benachbarten
protestantischen Pfarreien charitativ zu der besraglichen
Pfarrei ihres Kultus halten; so ist
dieses in den Anmerkungen anzuführen.
Sind Einwohner einer andern Religions=Konfesstion
in dem Pfarrbezirke, welche einer
andern Pfarrgemeinde ihrer Konfession nicht
förmlich einverleibt, folglich im katholischen
Parrverbande begriffen sind; so ist ihre Anzahl
besonders mit dem Beifügen zu bemerken,
wo sie ihren Gottesdienst besuchen.
7. Zur Pfarrei oder Kuratie kc. gehörige
Ortschaften:
a. deren Namen,
b. Seelenzahl, und
c. Entfernung vom Size des Seelsorgers,
oder von der Mutterkirche.
Die Filialen mit eignen Kirchen, in welchen
beständiger, oder abwechselnder pfarrlicher
Gottesdienst gehalten wird, sollen sogleich nach
dem Hauptpfarrorte angeführt, und bei dem
Namen derselben dieser Umstand angedeutet
werden.
8. Hilfspriester, ·
9.SchulenInithnennungderOctschafcen,
wo dieselben sich befinden.
10. Einkünfte, und zwar nach den oben
in den Vorschriften wegen Herstellung der
Fassionen vorgekommenen Rücksichten 2c.
a. an ständigem Gehalt und Zinsen von
Pfarr= und Beneftzial-Seiftungs Kapitalien,
b. aus Realitäten,
c. — Rechten,