Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Deutschland.

des  Bundes  in  Schleswig  einfallen  würden,  bevor  die  Mächte,  welche  den
Londoner  Vertrag  unterzeichnet  haben,  ihre  Meinung  über  diese  Angelegenheit
hätten  kund  thun  können,  die  ernstesten  Folgen  daraus  entstehen  könnten.
Der  Bundestag,  Sie  wissen  es,  steht  im  Begriff  sich  über  die  Anträge  auszusprechen,
  welche  ihm  in  Bezug  auf  das  Herzogthum  Schleswig  gemacht  worden
  sind.  Die  Warnung  (l`avertissement),  welche  die  Regierung  Ihrer
Majestät  uns  zukommen  lassen  will,  ist  wohl  geeignet,  die  Aufmerksamkeit
der  Regierung  des  Königs  auf  sich  zu  lenken.  Letztere  wird  sich  der  ernsthaftesten
  Prüfung  derselben  nicht  entziehen.  Sie  werden  mir  aber  gestatten,
Ihnen  bemerklich  zu  machen,  daß  kein  wirksameres  Mittel  als  die  Androhung
  von  Gewalt  gedacht  werden  kann,  um  eine  Regierung,  welche  mit
Eifer  auf  ihre  Ehre  und  Würde  hält,  zu  veranlassen,  den  Folgen  einer
vom  Pflichtgefühl  dictirten  Entscheidung  ruhig  die  Stirn  zu
bieten  (pour  lui  faire  braver  les  conséquences  d’une  décision  dictée
Par  le  sentiment  do  devoir)."

  6.  Jan.  (Holstein).  Die  einzig  bisher  noch  zurückgebliebene  Stadt  des

Landes,  Heiligenhafen,  sendet  eine  Huldigungsdeputation  an  den
Herzog  Friedrich  nach  Kiel.

7.  „  (Bundestag).  Die  Bundescommissäre  in  Holstein  berichten,









daß  die  Anwesenheit  des  Herzogs  Friedrich  im  Lande  noch  zu  keinen
besondern  Verlegenheiten  Anlaß  gegeben  habe.

,,  „  (Bayern).  Die  Generalversammlung  des  großdeutschen  Vereins
von  München  beschließt,  auf  eine  ausdrückliche  Billigung  des  Benehmens
  der  HH.  v.  Lerchenfeld  und  Gen.  in  der  Abgeordnetenversammlung
  in  Frankfurt  und  auf  eine  ausdrückliche  Mißbilligung
des  daselbst  eingesetzten  36er  Ausschusses  zu  verzichten.  Einläßliche
Mittheilung  des  Prof.  Pözl  über  die  Vorgänge  in  Frankfurt  und
die  Stellung  der  Großdeutschen  zu  denselben.

,,  „  (Kurhessen).  Stadtrath  und  Bürgerausschuß  von  Kassel  beschließen
  einstimmig,  eine  Adresse  in  der  schleswig-holsteinischen  Angelegenheit
  an  den  Kurfürsten  zu  richten,  bevor  zu  Berufung  einer
allgemeinen  Landesversammlung  gegriffen  werde.  Der  Kurfürst  antwortet
  ausweichend,  einzelne  Regierungen  dürften  nicht  vorgreifen,
das  führe  zu  Unordnungen,  es  sei  lediglich  die  Sache  des  Bundestags,
  über  die  Ansprüche  des  Herzogs  Friedrich  Entscheidung  zu
treffen  2c.

,,  ,,  (Sachsen).  Die  I.  Kammer  tritt  einstimmig  den  Beschlüssen
der  II.  Kammer  v.  15.  Dec.  v.  J.  bezüglich  der  schleswig-holsteinischen
Frage  bei  mit  dem  Zusatze,  daß  „sobald  es  die  Verhältnisse  gestatten,
die  verfassungsmäßigen  Stände  der  betheiligten  Länder  über  die
Thronfolge  gehört  werden  möchten.“

,,  ,,  (Liechtenstein).  Der  Landtag  beschließt  eine  Adresse  an  den
Fürsten  zu  erlassen,  worin  die  Anerkennung  des  Herzogs  Friedrich
gewünscht  wird.

8.  „  (Württemberg).  Die  II.  Kammer  genehmigt  einstimmig  die
Ausschußanträge  für  schleunige  Anerkennung  des  Herzogs  Friedrich,
für  die  Besetzung  Schleswigs  durch  deutsche  Truppen  und  gegen  die