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Deutschland
licher, als in Gefolge noch bestehender Präsentationsrechte auf Pfarr- und
Schulstellen vielfach eine Besetzung solch wichtiger Aemter nur nach einseitiger
Richtung stattfindet. Die sicherste Gewähr für gesetzliche Ordnung bietet ein
freies Gemeindewesen. Gleichwohl ist weder eine Wiederherstellung
der Gemeindeordnung in der von uns befürworteten Weise, noch weniger die
dringend gebetene Ausbildung derselben zu gewärtigen. Dagegen lasten die
Bevormundungen der Kreisämter hemmend auf jeder gesunden Entwicklung
des Gemeindelebens, und das jetzt kaum noch lebenskräftige Institut der Bezirksräthe
entbehrt jeder Bedeutung. Die inneren Schäden der Verwaltung,
Mißbräuche, welche so häufig auch dem berufenen Auge verborgen bleiben,
aufzudecken, die Wünsche und Beschwerden des Landes in freier, unabhängiger
Sprache zur Geltung zu bringen, sollte die Aufgabe einer vor dem Gesetze
streng verantwortlichen, aber auch geschützten Presse sein. Wir haben den
Grundsatz der Preßfreiheit, jedoch daneben ein Preßgesetz, welches die Handhabe
gewährt, jede freiere, dem allgemeinen Strafgesetze nicht verfallene Sprache
zu verfolgen; ein Gesetz, welches für die unbefangene Anwendung äußerst
dehnbarer und unbestimmter, besonderer Strafbestimmungen nicht einmal die
Gewähr des Geschwornen-Instituts verleiht. Es erscheint dies um so bedauerlicher,
als das allgemeine Rechtsgefühl darunter leidet, daß die Preßerzeugnisse
nach bestimmter Richtung hin, in oft verletzender Weise gegen anders Denkende,
der freieren Bewegung unverfolgt sich erfreuen. Wir sehen mit wahrem
Bedauern, wie bei Berufungen in den Staatsdienst nicht die Tüchtigkeit
und Würdigkeit des Mannes entscheidet, wie vielmehr, neben Geburt
und Familie, vorzugsweise die wirkliche oder zur Schau getragene religiöse
und politische Gesinnung Berücksichtigung findet. Die von uns erbetene, in
den meisten deutschen Staaten bereits bewilligte Amnestie wird zu unserem
schmerzlichen Bedauern noch versagt. Auf volkswirthschaftlichem Gebiete
finden unsere Anträge und Beschwerden, das Postwesen betreffend, keine
Beachtung. Fort und fort werden die Interessen des Staats und der Bevölkerung
denen des Fürsten von Thurn und Taxis hintangesetzt und das Land
hierdurch unverantwortlicher Weise um Hunderttausende beschädigt, während
Nichts geschieht zur Beseitigung des verderblichen, ganz allgemein verurtheilten
Postlehnvertrages... Dagegen erleidet die gewerbliche Entwicklung des Landes
ein beklagenswerthes Hemmniß durch Vorenthaltung der Gewerbefreiheit,
der Freizügigkeit und durch Beschränkung der Verehelichungen.
Die Wiedervorlage des Entwurfs einer neuen Strafprozeß-Ordnung
für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen war von uns
selbst auf dem vorigen Landtage erbeten. Nach der bei der Fassung unserer
Beschlüsse ausgesprochenen und durch einen förmlichen Antrag zum Einführungsgesetze
gesicherten Absicht der zweiten Kammer sollte und mußte der
Entwurf, nach Durchberathung in erster Kammer, nochmals an uns zur
Schlußberathung gelangen. Daß dieß nicht geschah, ist um so bedauerlicher,
als, abgesehen von der rechtlich beanstandeten Frage der Zulässigkeit einer
Durchzählung, nicht nur die Rechte der Kammer gekränkt erscheinen, sondern
offenbar auch das Gesetz selbst nicht derjenigen Vollendung entgegengeführt
wurde, welche durch nochmalige Vorlage im Einvernehmen beider Kammern
hätte erzielt werden können. — Die Bedrängnisse auf religiösem, die Zurückhaltung
der Entwicklung auf politischem, die Hemmungen auf volkswirthschaftlichem
Gebiete werden nicht nur von der zweiten Kammer der Stände, sondern
von dem überwiegend großen Theile der Bevölkerung empfunden; sie
geben Zeugniß von einem tiefgehenden Gegensatz zwischen den
Ansichten und Bestrebungen der Räthe Eurer Königlichen
Hoheit und den Ansichten und Bestrebungen der zweiten Kammer.
Die treu gehorsamsten Abgeordneten zur zweiten Kammer sind sich bewußt,
getreu ihrem Eide, so wie Pflicht und Ehre gebieten, den Zustand und
die Wünsche des Landes dargelegt zu haben. Eure königl. Hoheit werden in