Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

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Deutschland

licher,  als  in  Gefolge  noch  bestehender  Präsentationsrechte  auf  Pfarr-  und
Schulstellen  vielfach  eine  Besetzung  solch  wichtiger  Aemter  nur  nach  einseitiger
Richtung  stattfindet.  Die  sicherste  Gewähr  für  gesetzliche  Ordnung  bietet  ein
freies  Gemeindewesen.  Gleichwohl  ist  weder  eine  Wiederherstellung
der  Gemeindeordnung  in  der  von  uns  befürworteten  Weise,  noch  weniger  die
dringend  gebetene  Ausbildung  derselben  zu  gewärtigen.  Dagegen  lasten  die
Bevormundungen  der  Kreisämter  hemmend  auf  jeder  gesunden  Entwicklung
des  Gemeindelebens,  und  das  jetzt  kaum  noch  lebenskräftige  Institut  der  Bezirksräthe
  entbehrt  jeder  Bedeutung.  Die  inneren  Schäden  der  Verwaltung,
Mißbräuche,  welche  so  häufig  auch  dem  berufenen  Auge  verborgen  bleiben,
aufzudecken,  die  Wünsche  und  Beschwerden  des  Landes  in  freier,  unabhängiger
Sprache  zur  Geltung  zu  bringen,  sollte  die  Aufgabe  einer  vor  dem  Gesetze
streng  verantwortlichen,  aber  auch  geschützten  Presse  sein.  Wir  haben  den
Grundsatz  der  Preßfreiheit,  jedoch  daneben  ein  Preßgesetz,  welches  die  Handhabe
  gewährt,  jede  freiere,  dem  allgemeinen  Strafgesetze  nicht  verfallene  Sprache
zu  verfolgen;  ein  Gesetz,  welches  für  die  unbefangene  Anwendung  äußerst
dehnbarer  und  unbestimmter,  besonderer  Strafbestimmungen  nicht  einmal  die
Gewähr  des  Geschwornen-Instituts  verleiht.  Es  erscheint  dies  um  so  bedauerlicher,
  als  das  allgemeine  Rechtsgefühl  darunter  leidet,  daß  die  Preßerzeugnisse
nach  bestimmter  Richtung  hin,  in  oft  verletzender  Weise  gegen  anders  Denkende,
  der  freieren  Bewegung  unverfolgt  sich  erfreuen.  Wir  sehen  mit  wahrem

  Bedauern,  wie  bei  Berufungen  in  den  Staatsdienst  nicht  die  Tüchtigkeit

  und  Würdigkeit  des  Mannes  entscheidet,  wie  vielmehr,  neben  Geburt
und  Familie,  vorzugsweise  die  wirkliche  oder  zur  Schau  getragene  religiöse
und  politische  Gesinnung  Berücksichtigung  findet.  Die  von  uns  erbetene,  in
den  meisten  deutschen  Staaten  bereits  bewilligte  Amnestie  wird  zu  unserem
schmerzlichen  Bedauern  noch  versagt.  Auf    volkswirthschaftlichem  Gebiete
  finden  unsere  Anträge  und  Beschwerden,  das  Postwesen  betreffend,  keine
Beachtung.  Fort  und  fort  werden  die  Interessen  des  Staats  und  der  Bevölkerung
  denen  des  Fürsten  von  Thurn  und  Taxis  hintangesetzt  und  das  Land
hierdurch  unverantwortlicher  Weise  um  Hunderttausende  beschädigt,  während
Nichts  geschieht  zur  Beseitigung  des  verderblichen,  ganz  allgemein  verurtheilten
Postlehnvertrages...  Dagegen  erleidet  die  gewerbliche  Entwicklung  des  Landes
  ein  beklagenswerthes  Hemmniß  durch  Vorenthaltung  der  Gewerbefreiheit,
    der  Freizügigkeit  und  durch  Beschränkung  der  Verehelichungen.
  Die  Wiedervorlage  des  Entwurfs  einer  neuen  Strafprozeß-Ordnung
  für  die  Provinzen  Starkenburg  und  Oberhessen  war  von  uns
selbst  auf  dem  vorigen  Landtage  erbeten.  Nach  der  bei  der  Fassung  unserer
Beschlüsse  ausgesprochenen  und  durch  einen  förmlichen  Antrag  zum  Einführungsgesetze
  gesicherten  Absicht  der  zweiten  Kammer  sollte  und  mußte  der
Entwurf,  nach  Durchberathung  in  erster  Kammer,  nochmals  an  uns  zur
Schlußberathung  gelangen.  Daß  dieß  nicht  geschah,  ist  um  so  bedauerlicher,
als,  abgesehen  von  der  rechtlich  beanstandeten  Frage  der  Zulässigkeit  einer
Durchzählung,  nicht  nur  die  Rechte  der  Kammer  gekränkt  erscheinen,  sondern
offenbar  auch  das  Gesetz  selbst  nicht  derjenigen  Vollendung  entgegengeführt
wurde,  welche  durch  nochmalige  Vorlage  im  Einvernehmen  beider  Kammern
hätte  erzielt  werden  können.  —  Die  Bedrängnisse  auf  religiösem,  die  Zurückhaltung
  der  Entwicklung  auf  politischem,  die  Hemmungen  auf  volkswirthschaftlichem
  Gebiete  werden  nicht  nur  von  der  zweiten  Kammer  der  Stände,  sondern
  von  dem  überwiegend  großen  Theile  der  Bevölkerung  empfunden;  sie
geben  Zeugniß  von  einem  tiefgehenden    Gegensatz  zwischen  den
Ansichten  und  Bestrebungen  der  Räthe  Eurer  Königlichen
Hoheit  und  den  Ansichten  und  Bestrebungen    der  zweiten  Kammer.
  Die  treu  gehorsamsten  Abgeordneten  zur  zweiten  Kammer  sind  sich  bewußt,
  getreu  ihrem  Eide,  so  wie  Pflicht  und  Ehre  gebieten,  den  Zustand  und
die  Wünsche  des  Landes  dargelegt  zu  haben.  Eure  königl.  Hoheit  werden  in