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Stimmen geschehen, so auch durch den Mund ihrer geordneten Vertreter ihrem
königlichen Herrn Dank und Anerkennung aussprechen werde. Dem Herren-
haus habe ich im Namen Sr. Maj. Allerhöchstdessen Dank auch für die in
dieser Session bewiesene Treue und Hingebung zu sagen“.
17. Juni. Eine Versammlung in Köln beschließt, ein neues Abgeordnetenfest
am Rhein zu veranlassen.
18. „ Großes Armee-Avancement, namentlich auch in den höchsten
Stellen und zwar dießmal mit vollem Gehalt.
19. „ 59 Pastoren aus Pommern und der Mark überreichen dem König
eine flammende Adresse gegen das Abgeordnetenhaus.
Dieselben, unter Anführung der Pastoren Hingmann und Knack, fühlen
sich „gedrungen, vor dem König ein Zeugniß abzulegen wider das unchrist-
liche Treiben, das sich in jüngster Zeit — zumal im Hause der Abgeord-
neten — gegen die Obrigkeit von Gottes Gnaden hervorgethan.“ Sie fragen
bei dem Ministerpräsidenten an, ob sie jenes Zeugniß — sie übergaben es
Hrn. v. Bismarck zu vorheriger Kenntnißnahme — dem König wohl selbst
überreichen dürften, was ihnen bewilligt wird. Pastor Hingmann richtet
an Se. Maj. eine Ansprache, worin die Pastoren unter Hinweis auf
das vierte Gebot und die lutherische Auslegung desselben, auf das tiefste be-
klagen, „daß in dem Abgeordnetenhaus seit längerer Zeit in sich steigerndem
Maß eine Haltung und Redeweise sich kund gegeben, die mit der Erfüllung
des vierten Gebots, des ersten das Veheißung hat, und mit der Ew. Maje-
stät und den von Ew. Majestät erwählten Räthen der Krone schuldigen Ehr-
erbietung in dem grellsten Widerspruch steht.“ Die Adresse selbst führt diesen
Grundgedanken „und das nun schon seit Jahren wie ein Krebs um sich
fressende Aergerniß“ weiter aus. „Unsere Aufgabe“, wird namentlich her-
vorgehoben, „für den Landtag der Monarchie allsonntäglich öffentliche kirch-
liche Fürbitte zu thun, ist mit einer Fortdauer jenes wüsten Treibens im
Hause der Abgeordneten schwer verträglich, ja wir haben Gewissensnoth
darüber, ob wir angesichts der obwaltenden Umstände dlese Fürbitte, so wie
sie in ihrer vorgeschriebenen Form lautet, noch fortsetzen dürfen, ob wir in
der Wahrheit noch also beten können? Und diese Zweifel haben sich neuer-
dings nur noch gestteigert."
20. „ Das Kölner Domcapitel vermag trotz wiederholter Sitzungen sich
über keinen Vorschlag für Besetzung des erledigten erzbischöflichen
Stuhles zu einigen.
21. „ Abreise des Königs nach Karlsbad. Bismarck folgt ihm sofort
nach.
23. „ Das Obertribunal verwirft die Appellation des Abgeordneten
Jacoby (in dem von der Regierung wegen seiner Rede in einer Ver-
sammlung seiner Wähler in Berlin gegen ihn eingeleiteten Processe)
und bestätigt das Urtheil zweiter Instanz auf sechsmonatliches Ge-
fängniß.
5. Juli. Der König genehmigt durch Erlaß von Karlsbad aus die ihm
mit einer Denkschrift des Staatsministeriums unterbreitete „Nach-
weisung der im Jahr 1865 zu erwartenden Staatseinnahmen und
zu leistenden Staatsausgaben". Die Regierung publicirt die Denk-
schrift, den Nachweis (Budget) und den königl. Erlaß durch den
Staatsanzeiger (doch nicht durch das Gesetzblatt).
Erlaß des Königs: „Da es nicht gelungen ist, das Statshaushalts-