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Oesterreich.
p. Mensdorff nicht seine Besorgniß, der Triumph des revolutionären Princips
in Italien möchte eine Drohung für den Tbron J. M. der Königin werden;
diese Besorgniß gründe auf der Gefahr, die in einer Nachgiebigkeit gegen die
in Europa sich krästig ausbreitenden Idcen liege, Ideen, von denen er fürchte,
daß sie in Spanien nur zu sehr verbreitet seien. Nach diesen Betrachtungen
und in Folge der Anerkennung Italiens durch Spanien Rellte der Herr Graf
v. Mensdorsf die Frage auf, ob es nicht gegründet sei, die Angemessenheit
eines Ackes zu bestreiten, der, indem er gewissermaßen die auf der italienischen
Halbinsel vollzogenen Veränderungen sanctionire, die Parteien, die Aehnliches
vorbereiteten, ermuthige, und ob es vorsichtig gewefen sei, die Achtung vor
Grundsätzen zu schwächen, die nur zu sehr verkonnt seien, und die doch die
sicherste Schutzwehr gegen anarchische Leidenschaften bildetlen“.
21. Juli. Reichsrath: Das Abg.-Haus nimmt das Finanzgesetz für 1865
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nach den Anträgen der gemischten Commission beider Häuser an.
[Tinti meint: daß beide Häuser am besten thun würden, „vor der
Hand“ den Standpunkt der Verfassung festzuhalten und sich enge
an einander anzuschließen].
Erzh. Rainer wird durch kais. Handschreiben vom Präsidium des
Ministerraths entbunden.
„ Reichsrath: Das Herrenhaus erledigt das Finanzgesetz für 1865
ebenfalls nach den Anträgen der gemischten Commission beider Häuser
und geht über den Antrag des Grafen Leo Thun vom 7. d. M.
zur Tagesordnung über. „Sollte darunter etwas anderes verstanden
werden, als die schon empfohlene Vereinfachung des Geschäftsganges,
so könnte nach dem Erachten der Commission das Herrenhaus die
Behauptung erst dann zu der seinigen machen, wenn demselben über
die Natur der für nothwendig erklärten Aenderungen nähere Auf-
schlüsse gegeben worden wären“.]
Die Staatsrechnung von 1864 weist hauptsächlich in Folge von
Steuerrückständen eine Einnahme von fast 30 Mill. minder als bud-
getirt war, auf.
„ Reichsrath: Die Regierung zeigt belden Häusern den Schluß der
Session auf den 27. d. M. an. Das Abg.-Haus beschließt, keine
Sitzung mehr zu haltken. [Abg. Pratobcvera: „Ob und auf welche
Weise wir uns in diesen Näumen wieder sehen werden, das weiß
ich nicht, aber ich will es hoffen“.] — Eine auf den Abend dieses
Tages beabsichtigte Versammlung von Abgeordneten, um gegenüber
der unsichern Zukunft gemeinsame Stellung zu nehmen, kommt wegen
Mangel an Theilnahme nicht zu Stande.
„ Der Staatsrathspräs. Frhr. v. Lichtenfels wird auf sein Ansuchen
in den Ruhestand versetzt.
„ Schluß der Session des Reichsraths durch den Erzherzog Ludwig
Victor. Thronrede:
„. Vorab liegt mir ob, eine angenehme Pflicht zu erfüllen, indem ich
für den patriotischen Eifer und die unermüdliche Thätigkeit, welche sowohl in
den Ausschüssen als im Schvoße beider Häuser bei den Verathungen so vieler
wichtiger Gegenstände zu Tage getreten sind, die volle Anerkennung unseres
allergnädigsten Herrn und Kaisers auszusprechen habe. Wohlerkennend den