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tracht mit allen fremden Nationen und Mächten zu pflegen, und ich habe allen
Grund zu glauben, daß sie alle, ohne Ausnahme, von denselben Gesühlen be-
seelt sind. Unsere erst vor Kurzem augeknüpften Beziehungen mit dem Kai-
ser ron China sind überaus freundlich. Unser Verkehr mit seinem Reich ent-
wickelt sich jortwährend, und es ist erfreulich zu sehen, daß die Regierung
dieses großen Reichs sich von unserer Politik befriedigt zeigt, und in die Ehr-
lichleit, welche unsern Verkehr characterisirt, gerechtes Vertrauen setzt. Die un-
unterbrochene Harmonie zwischen den Ver. Staaten und dem Kaiser von
Rußland erhält durch die projectirten Telegraphenlinien, welche sich qguer durch
Asien mitten durch seine Reiche ziehen, uns auf einem neuen Verkehrswege
mit ganz Europa verbinden sollen, eine neue Stütze. Durch eine directe
Dampferlinie nach dem sich hebenden Kaiserreich Brasilien steht unserm Ver-
kehr mit Südamerika Aufmunterung bevor. Die ausgezeichnete Gesellschaft
von Männern der Wissenschaft, welche vor Kurzem unser Land verließen, um
die Naturgeschichte, die Flüsse und die Höhenzüge jener Gegenden wissen-
schaftlich zu erforschen, hat vom Kaiser einen hochherzigen Empfang erhalten,
wie auch von seiner ununterbrochenen Freundschaft für die Ver. Staaten und
seinen wohlbekannten Eifer für Hebung und Förderung der Wissenschaft nicht
anders zu crwarten war. Es ist zu hoffen, daß unser Verkehr mit den rei-
chen und bevölkerten Landstrichen am Ufer des Mittelmeers sich bedeutend
steigern werde. Ven Seiten unserer Regierung wird sicherlich nichts verab-
säumt werden, um den Schutz unserer Flagge dem Unternehmungsgeist un-
serer Mitbürger angedeihen zu lassen. Wir erhalten von den Mächten jener
Weltgegenden wohlwollende Versicherungen, und es ist bemerkenswerth, daß
wir von dem Vey von Tunis, dessen Herrschaft sich über die alten Reiche von
Carthago an der aftrikanischen Kuste erstreckt, durch einen besondern Gesandten
eine Beileidsbotschaft beim Tode unseres verstorbenen höchsten Staatsbeamten
erhielten“. ... Die Gewährung der Rechte einer kriegführenden Partei an die
Insurgenten sei ohne Beispiel gewesen, und habe sich durch den Ausgang auch
nicht gerechtfertigt. In der Neutralität der verschiedenen fremden Mächte hät-
ten sich neue unverkennbare Unterschiede kundgegeben. England habe zu gro-
ßhem Theil den Insurgenten das Kriegsmaterial geliefert. Britische Schiffe,
bemannt mit britischen Unterthanen und bereit zur Ausnahme von Urmatur,
seien aus britischen Häfen ausgelaufen, um unter dem Schutze der von den
Insurgenten ausgegebenen Caperbriefe gegen den amerikanischen Handel Raub-
züge zu machen. Später seien diese Schiffe wieder in britische Häfen einge-
lausen, um Reparaturen vorzunehmen. Dieses Vorgehen habe durch Verlän-
gerung des Kampfes die Verheerung der rebellischen Staaten nur verschlim-
mert und den amerikanischen Handel vom Meere verjagt, während es ihn auf
die Macht übertragen habe, von der es ausgegangen sei. Ein aufrichtiges
Verlangen nach Frieden sei der Grund gewesen, daß er (Johnson) die solcher-
gestalt zwischen den beiden Ländern sich erhebenden Fragen einem Schieds-
gericht zu überweisen wünschte. Diese Fragen seien von solcher Wichtigkeit,
daß sie die Aufmerksamkeit der Großmächte auf sich ziehen müßten, undsrien
mit den Interessen und dem Frieden jeder der Mächte so innig verwoben,
daß eine höchst bedeutsame Entscheidung gesällt worden wäre. England aber
habe ein Schiedsgericht abgelehnt, und eine Commission zur Ordnung gegen-
seitiger Ansprüche, jedoch mit Ausschluß der erwähnten Beraubungen, vorge-
schlagen. Ein Vorschlag von so unbefciedigender Natur habe abgelehnt wer-
den müssen. Die Ver. Staalen höben die Angelegenheit nicht hervor, um
einer Macht, welche die freundschaftlichsten Gesinnungen zu hegen versichert,
den Vorwurf der Doxpelzüngigkeit zu machen, sondern weil völkerrechtliche
Fragen darin involvirt seien, deren Regelung für den Frieden der Nationen
eine Nothwendigkeit sei. Auf eine gegen England ausgefallene Entscheidung
wärc wahrscheinlich pecuniärer Schadenersatz gefolgt. Solche Entschädigung
aber wäre nicht der Hauptzweck der Ver. Staaten gewesen. Im Interesse