Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

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Uebersicht  der  Erelguisse  des  Jahres  1885.

Pu#ußen,  gericht  weisen.  Vermuthlich  hatte  Graf  Rechberg  den  bezüglichen

Artikel  des  Wiener  Friedeus  in  diesem  Sinne  aufgesaßt.  Preußen
hatte  aber  damit  ganz  andere  Absichten  verbunden  und  ging  natürlich
  auf  den  Vorschlag  des  Grafen  Recchberg  gar  nicht  ein.  Als
Graf  Mensdorff  an  die  Stelle  des  Grafen  Rechberg  trat,  fand  er
denn  freilich  die  schleswig  holsteinische  Angelegenheit,  wie  sich  sein
College,  der  Staatsminister  Schmerling,  offen  ausdrückte,  „total  versahren."
  Was  einmal  geschehen  war,  konnte  er  mcht  mehr  ungeschehen
  machen.  Die  Lage  Oesterreichs  war  auch  nicht  der  Art,  daß
es  daran  denken  konnte,  mit  Preußen  zu  kbrechen  und  eine  ganz  entgegengesetzte
  Polilik  bezüglich  Deutschlands  zu  inaugüriren:  Aber
Graf  Mensdorff  war  wenigstens  alsbald  entschlossen,  auf  dem  bisherigen
  Wege  eines  blinden  Vertrauens  nicht  weiter  zu  gehen,  Preußen
vielmehr  an  der  Erreichung  seines  letzten  Zieles  entschieden  zu  hindern.
Und  da  der  Wiener  Friede  die  Herzogthümer  an  Oesterreich  und
Preußen  gemeinsam  abgetreten  hatte,  so  hatte  Oesterreich  dazu  alle
Mittel  in  der  Hand:  ohne  die  Zustimmung  Oesterreichs  konnte  Preußen
keinen  Schritt  vorwärts  machen.  Freilich  hatte  dieses  bisher  durch
seinen  Civilcommissar  in  Schleswig,  den  Frhrn.  v.  Zedlitz,  ziemlich
unumschränkt  gewaltet.  Graf  Rechberg  hatte  demselben  als  österreichischen
  Civilcommissar  zuerst  den  Grafen  Revertera,  dann  den
Baron  Lederer  an  die  Seite  gestellt;  beide  ließen  indeß  ganz  im
Sinne  der  Politik  des  Grafen  Rechberg  den  preußischen  Commissar
nach  Belieben  schalten  und  walten  in  ausschließlich  preußischem  Interesse.
  Das  erste,  was  nun  Graf  Mensdorff  that,  war,  daß  er
den  Baron  Lederer  abberief  und  dem  Orn.  v.  Zedlitz  den  energischen
Hrn.  v.  Halbhuber,  ossenbar  mit  der  bestimmten  Instruction,  die
österrrichischen  Interessen  genau  zu  wahren,  an  die  Seite  setzte.  Von
einem  Bruch  mit  Preußen  war  indeß  ebensowenig  die  Rede,  als  von
einer  Rückkehr  Oesterreichs  auf  den  Standpunkt  des  Bundesrechts
und  allgemein  deutschen  Interesses:  noch  glaubte  es,  an  der  Allianz
mit  Preußen  festhalten  zu  müssen  und  lsieß  daher  gewähren,  daß
Prcußen  durch  ossene  Drohung  die  Bundesversammlung  zwang,  die
Execution  in  Holstein  für  beendigt  zu  erklären  und  die  Bundestruppen
aus  dem  Herzogthum  zurückzuzichen.  Beide  Herzogthümer  standen
nun  unter  der  unmittelbaren  Verwaltung  Oesterreichs  und  Preußene
und  das  letztere  hielt  es  an  der  Zeit,  directer  auf  sein  Ziel  loszugehn.
  Kaum  war  die  Autorität  des  BVundes  in  Holstein  beseitigt,