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Uebersicht der Erelguisse des Jahres 1885.
Pu#ußen, gericht weisen. Vermuthlich hatte Graf Rechberg den bezüglichen
Artikel des Wiener Friedeus in diesem Sinne aufgesaßt. Preußen
hatte aber damit ganz andere Absichten verbunden und ging natürlich
auf den Vorschlag des Grafen Recchberg gar nicht ein. Als
Graf Mensdorff an die Stelle des Grafen Rechberg trat, fand er
denn freilich die schleswig holsteinische Angelegenheit, wie sich sein
College, der Staatsminister Schmerling, offen ausdrückte, „total versahren."
Was einmal geschehen war, konnte er mcht mehr ungeschehen
machen. Die Lage Oesterreichs war auch nicht der Art, daß
es daran denken konnte, mit Preußen zu kbrechen und eine ganz entgegengesetzte
Polilik bezüglich Deutschlands zu inaugüriren: Aber
Graf Mensdorff war wenigstens alsbald entschlossen, auf dem bisherigen
Wege eines blinden Vertrauens nicht weiter zu gehen, Preußen
vielmehr an der Erreichung seines letzten Zieles entschieden zu hindern.
Und da der Wiener Friede die Herzogthümer an Oesterreich und
Preußen gemeinsam abgetreten hatte, so hatte Oesterreich dazu alle
Mittel in der Hand: ohne die Zustimmung Oesterreichs konnte Preußen
keinen Schritt vorwärts machen. Freilich hatte dieses bisher durch
seinen Civilcommissar in Schleswig, den Frhrn. v. Zedlitz, ziemlich
unumschränkt gewaltet. Graf Rechberg hatte demselben als österreichischen
Civilcommissar zuerst den Grafen Revertera, dann den
Baron Lederer an die Seite gestellt; beide ließen indeß ganz im
Sinne der Politik des Grafen Rechberg den preußischen Commissar
nach Belieben schalten und walten in ausschließlich preußischem Interesse.
Das erste, was nun Graf Mensdorff that, war, daß er
den Baron Lederer abberief und dem Orn. v. Zedlitz den energischen
Hrn. v. Halbhuber, ossenbar mit der bestimmten Instruction, die
österrrichischen Interessen genau zu wahren, an die Seite setzte. Von
einem Bruch mit Preußen war indeß ebensowenig die Rede, als von
einer Rückkehr Oesterreichs auf den Standpunkt des Bundesrechts
und allgemein deutschen Interesses: noch glaubte es, an der Allianz
mit Preußen festhalten zu müssen und lsieß daher gewähren, daß
Prcußen durch ossene Drohung die Bundesversammlung zwang, die
Execution in Holstein für beendigt zu erklären und die Bundestruppen
aus dem Herzogthum zurückzuzichen. Beide Herzogthümer standen
nun unter der unmittelbaren Verwaltung Oesterreichs und Preußene
und das letztere hielt es an der Zeit, directer auf sein Ziel loszugehn.
Kaum war die Autorität des BVundes in Holstein beseitigt,