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12. Mai. (Oesterreich). Depesche an Preußen: Oesterreich zieht seinen
Vorschlag einer vorherigen Berufung der Stände von 1854 zurück,
hält dagegen an der Anwendung des Wahlgesetzes von 1848 fest.
„ „ (Hannover). Die II. Kammer beschließt mit allen gegen 7 Stim-
men, von der Regierung die endliche Publication der (von der Re-
gierung selbst vorgeschlagenen und von beiden Kammern im vorigen
Jahre genehmigten) modificirten Wahlgesetze zu verlangen.
„ „ (Baden). II. Kammer: Debatte über die Reorganisation der
I. Kammer. Commissionalbericht Häussers. Die Anträge der Com-
mission werden angenommen und da diese in mehreren Puncten von
den Vorschlägen der Adresse der I. Kammer abweichen, so ist der
Beitritt zu dieser Adresse von der II. Kammer als abgelehnt zu
betrachten. ·
13. „ (Bayern). II. Kammer: Vor dem Eintreten in die Ausschuß-
anträge bez. Reform der Militärjustiz gibt der Kriegsminister die
Erklärung ab,
„daß Se. k. Maj. den bisherigen Zustand der Militärstrafrechtspflege als
einen verfassungsmäßigen erkennen, gleichwohl aber aus freier k. Ent-
schließung allergnädigst anzuordnen geruht haben, daß die bei den Militär-
gerichten zur Anwendung kommenden Vorschriften über Strafrecht und Straf-
verfahren, somit unter Ausschluß jener bezüglich der Disciplinarsachen, für
die Folge durch Gesetz festgestellt werden; ferner daß Se. k. Majestät zur
Vollziehung dieses Allerhöchsten Entschlusses das Kriegsministerium mit Aus-
arbeitung der betreffenden Gesetzentwürfe, welche dem Landtage vorgelegt
werden sollen, allergnädigst beauftragt haben, dagegen aber an dem in Tit.
IX. § 7 der Verfassungsurkunde ausgesprochenen Grundsatze, wonach Militär-
personen in Dienstsachen, dann wegen Vergehen und Verbrechen unter der
Militärgerichtsbarkeit stehen, auch fernerhin fest zuhalten geruhen."
Der Antrag des Ausschusses wird in Folge dieser Erklärung an
denselben zu weiterer Prüfung und Berichterstattung zurückgewiesen.
— Völk und 59 Gen. interpelliren den Minister des Innern wegen
seines Erlasses vom 4. Mai bez. der Landwehrfrage.
„ „ (Baden). II. Kammer: Der Kriegsminister Ludwig verspricht
den Entwurf einer neuen Militärproceßordnung und einen Gesetzes-
entwurf zu Uebertragung der nicht-militärischen, gemeinen Vergehen
und Verbrechen von Militärs an die bürgerlichen Gerichte.
14. „ (Württemberg). Die I. Kammer geht über den Antrag Fetzer
auf allgemeine Wehrpflicht ebenfalls zur Tagesordnung über. Re-
ferat des General Baur für Beibehaltung der stehenden Heere und
gegen das schweiz. Milizsystem.
— „ (Bayern). Auch die Rechte der II. Kammer constituirt sich
noch und erläßt ein Programm.
15.—16. Mai. (Baden). II. Kammer: Nach zweitägiger Debatte über
die Petitionen gegen das neue Schulgesetz wird mit allen gegen 2
Stimmen über dieselben zur Tagesordnung geschritten. Die Regie-
rung erklärt sich damit einverstanden.
Erklärung des Gesammtministeriums: „Die eingekommenen Pe-