118 Preußen und der norddeutsche Bund.
Huldigungsadresse an den König von Preußen, die 1. Curie (Adel)
gegen eine solche.
13. Mai. (Preußen: Kurhessen). Eine kgl. Verordnung octroyirt dem
Lande ein, von ihm schon längst gewünschtes und wiederholt vom
Kurfürsten verlangtes, von diesem aber niemals zugestandenes Ver-
koppelungsgesetz.
„ „ (Preußen: Lauenburg). Der Landtag nimmt die norddeutsche
Bundesversassung mit 11 gegen 5 Stimmen an. Eine im Lande
circulirende Petition für Aufhebung der Personalunion und Einver-
leibung des Landes in Preußen wird von den Feudalen zur Sprache
gebracht und als „landesverrätherisch" und „lächerlich“ bezeichnet.
14. „ (Weimar). Der Landtag genehmigt die finanziellen Vorlagen der
Regierung (Erhöhung der Sporteln ect.) und beschließt mit großer
Mehrheit: „die Regierung wolle für den nächsten Finanzetat in
sorgfältige Erwägung ziehen, welche Ersparnisse in den Staats-
ausgaben zu machen sind und dabei auch eine Vereinfachung der
bestehenden Organisation des Staatsdienstes ins Auge fassen.“
Aehnliche Wünsche machen sich um dieselbe Zeit mit Rücksicht auf
die neuen schweren Lasten des norddeutschen Bundes fast in allen
Kleinstaaten desselben dringend laut.
— „ (Preußen und Lübeck). Abschluß einer Militär-Convention.
16. „ (Preußen: Frankfurt). Der Senat sowohl als das 51er Colleg
lehnen die Vorschläge der Regierung bez. Ausscheidung von Staats-
und Stadtgut ab.
„ „ (Hamburg). Die Bürgerschaft beschließt mit großer Mehrheit,
der Senat möge bei Eintritt Mecklenburgs und der Elbherzogthümer
in den Zollverein schleunigs dafür Sorge tragen, daß das Gebiet
des Freihafens so eng wie möglich begrenzt werde, damit es den
mit jenen Ländern in Verbindung stehenden Industriellen möglich
sei, ihr Geschäft durch Verlegung ihrer Lager, Fabriken 2c. inner-
halb der Zollgrenze auf Hamburger Gebiet fortzuführen.
20. „ (Preußen: Hannover). Zahlreiche Verhaftungen in Folge der
Abfassung eines Curiers aus Hietzing. Es zeigt sich, daß die ganze
Provinz in Districte eingetheilt war, um die Anwerbungen für eine
welfische Legion bezirksweise unter ehemaligen hannover'schen Offi-
zieren vornehmen zu können. Eine Anzahl dieser Werber und An-
geworbenen flüchtet nach Holland.
v „ (Preußen: Schleswig- Holstein). In Folge allerh. Ordre v. 4.
d. M. werden 26 Pastoren in Nordschleswig, welche theils sich ge-
weigert haben, die Fürbitte für den Landesherrn in das allgemeine
Kirchengebet aufzunehmen, theils den vorgeschriebenen Diensteid ab-
zuleisten, von der kgl. Regierung für Schleswig ihrer Aemter ohne
Anspruch auf Pension entlassen.