Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

           Preußen und der norddeutsche Bund,   129 
Die Verkündigung der Bundesverfassung wird unverweilt und gleichzeitig in 
allen verbündeten Staaten erfolgen. Somit wird der nationalen Entwickelung 
Deutschlands der neue Boden bereitet sein, den fruchtbringend zu machen sich 
alle patriotischen Kräfte vereinigen werden. Das preußische Volk aber wird 
auf die Neugestaltung Deutschland um so mehr mit Genugthuung blicken 
können, als dieselbe den Keimen entsprossen ist, welche in Preußen in Ge- 
meinschaft zwischen Fürst und Volk fort und fort gepflegt worden sind. 
Während Norddeutschland nunmehr einen eng verschmolzenen Staatenverein 
bilden wird, soll die nationale Gemeinschaft, welche zum Schutze deutschen 
Gebietes bereits gesichert war, auch auf das wirthschaftliche Leben des deutschen 
Volkes ausgedehnt, und der Zollverein, dessen Gründung einst den Beginn 
der einheitlichen Entwickelung Deutschlands bezeichnete, mit den Lebens- 
bedingungen des norddeutschen Bundes in Einklang gesetzt werden. Dank 
der Mäßigung und Friedensliebe aller Mächte ist es gelungen, die friedliche 
Entwickelung der europäischen Verhältnisse vor Störungen zu bewahren; 
die freundschastlichen und vertrauensvollen Beziehungen zwischen Sr. Majestät 
dem Könige und den Monarchen mächtiger Nachbarstaaten gewähren der all- 
seitigen Zuversicht auf die Dauer eines segenbringenden Friedens ein gewich- 
tiges Unterpfand. Der Wunsch und das Streben der Regierung Sr. Maj. 
wird fort und fort darauf gerichtet sein, die Bedeutung und die Macht des 
neu gekräftigten Staatswesens vornehmlich in der Sicherung der Segnungen 
des Friedens zu bewähren.“ 
25. Juni. (Preußen). Eine kgl. Verordnung befiehlt die Einführung 
 
 
 
 
 
des preuß. Strafrechts und des preuß. Strafverfahrens in den neu 
erworbenen Landestheilen. 
26. „ (Zollverein). Zusammentritt der Zollconferenz von Bevoll- 
mächtigten sämmtlicher Staaten des Zollvereins in Berlin, um auf 
Grundlage des Präliminarvertrages vom 4. Juni den Zollverein 
definitiv wieder herzustellen. 
„ (Preußen). Der erste Criminal-Senat des Obertribunals 
erkennt in Folge Berufung der Oberstaatsanwaltschaft gegen die 
freisprechenden Urtheile der beiden ersten Instanzen in den Prozessen 
gegen die Abg. Frentzel (Kammerrede gegen den Polizei-Präsidenten 
v. Maurach) und Twesten (Kammerrede gegen den Obertribunals- 
Beschluß vom 29. Januar 1866) auf Vernichtung beider Erkennt- 
nisse und Zurückweisung an die Gerichte erster Instanz zu noch- 
maliger Verhandlung. 
27. „ (Preußen). Eine k. Verordnung setzt für die neu erworbenen 
Landestheile in Berlin ein Oberappellationsgericht ein, dessen spätere 
Vereinigung mit dem Obertribunal einem besonderen Gesetze vor- 
behalten wird. Das bisherige hannover'sche Oberappellationsgericht 
zu Celle wird dadurch zum Appellationsgericht herabgesetzt. 
28. „ (Schwarzburg-Rudolstadt). Fürst Friedrich Günther t. 
Sein Bruder Albert (geb. 1798) folgt ihm. 
30.  „ (Preußen: Schleswig-Holstein). Die harten Maßregeln vom 
29. Mai gegen die Familien der nach Dänemark geflüchteten Militär- 
pflichtigen in Nordschleswig werden sistirt. 
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