Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

           Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.                             145

der  nationalen  Beziehungen  zwischen  dem  Süden  und  dem  Norden  Deutschlands

  auch  in  Zukunft  bereitwillig  entgegenkommen,  aber  wir  werden  die
Bestimmung  des  Maßes,  welches  die  gegenseitige  Annäherung  inne  zu
halten  hat,  jeder  Zeit  der  freien  Entschließung  unserer  süddeutschen  Verbündeten
  überlassen.  Diesen  Standpunkt  glauben  wir  um  so  ruhiger  festhalten
  zu  dürfen,  als  wir  in  den  gegenwärtig  bestehenden  vertragsmäßigen
Beziehungen  zwischen  dem  Norden  und  dem  Süden  Deutschlands,  wie  sie  in
den  abgeschlosenen  Bündnissen  und  in  der  Vervollständigung  des  Zollvereines
sich  darstellen,  eine  rechtlich  und  thatsächlich  gesicherte  Grundlage  für
die  selbstständige  Entwicklung  der  nationalen  Interessen  des  deutschen  Volkes
erblicken.  Euer  Exelenz.  ersuche  ich,  Sich  in  diesem  Sinne  gegen  die  dortige  Regierung
auszusprechen,  und  ermächtige  Sie  auch  zur  Vorlefung  dieses  Erlasses.“

9.  Sept.  (Waldeck).  Wiederzusammentritt  des  Landtags.  Eröffnungs-=



rede  des  Ministers:

„Nachdem  von  den  Herren  Ständen  die  Zustimmung  zur  Annahme  der
Verfassung  des  norddeutschen  Bundes  in  der  Sitzung  vom  22.  Juni  d.  J.
umer  der  Bedingung  erklärt  war,  daß  zwischen  der  königlich  preußischen  und
der  hiesigen  Staats-Regierung  ein  Vertrag  zu  Stande  komme,  wodurch  die  diesseitigen
  Staatsangehörigen  vor  Ueberbürdung  bewahrt  würden,  und  nachbem
der  ständische  Beschluß,  in  das  Sitzungs-Protokoll  eine  Bemerkung  aufzunehmen,
  durch  welche  die  gestellte  Bedingung  als  eine  suspensive  bezeichnet
werde,  in  Folge  der  reglerungsseitig  abgegebenen  Erklärung,  daß  die  Publication
  der  Bundesverfassung  bei  den  vorliegenden  Umständen  alsbald  bewirkt
werden  müsse,  durch  weiteren  ständischen  Beschluß  zurückgenommen  war,
haben  Se.  Durchlaucht  der  Fürst,  in  der  begründeten  Ueberzeugung,  daß  ein
der  ständischen  Intention  entsprechender  Vertrag  ohne  allen  Zweisel  zu  Stande
kommen  werde,  die  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes  publiciren  lassen.
.  .Hiernächst  ist  sodann  wegen  Uebertragung  der  Verwaltung  der  Fürstenthümer
  Waldeck  und  Pyrmont  an  die  Krone  Preußen  zwischen  den  von
Sr.  Majestät  dem  Könige  von  Preußen  und  Sr.  Durchlaucht  dem  Fürsten
dazu  ernannten  Commissarien  auch  ein  Vertrag,  der  die  von  den  Herren
Ständen  gestellte  Bedingung  erfüllt,  abgeschlossen  und  von  den  gedachten
Souverainen  ratificirt  worden.“

„  (Luxemburg).  Die  Räumung  der  Festung  ist  vollzogen,  die

letzten  Preußen  ziehen  ab.

10. „  (Norddeutscher  Bund).  Eröffnung  des  Reichstags.  Thronrede
  des  Königs  von  Preußen:

„Bei  dem  Schlusse  des  ersten  Reichstages  des  norddeutschen  Bundes  konnte
Ich  die  Zuversicht  aussprechen,  daß  die  Volksvertretungen  der  einzelnen
Bundesstaaten  dem,  was  der  Reichstag  in  Gemeinschaft  mit  den  Regierungen
geschaffen  hatte,  ihre  verfassungsmäßige  Anerkennung  nicht  versagen  würden.
Es  gereicht  Mir  zu  großer  Genugthuung,  Mich  in  dieser  Zuversicht  nicht
getäuscht  zu  haben.  In  allen  Bundesstaaten  ist  die  Verfassung  des  norddeutschen
  Bundes  auf  verfassungsmäßigem  Wege  Gesetz  geworden.  Der
Bundesrath  hat  seine  Thätigkeit  begonnen  und  somit  kann  Ich  heute  in
Meinem  und  Meiner  hohen  Verbündeten  Namen  mit  freudiger  Zuversicht
den  ersten,  auf  Grund  der  Bundesverfassung  versammelten  Reichstag  willkommen
  heißen.  Für  die  Ordnung  der  nationalen  Beziehungen  des  Bundes
zu  den  süddeutschen  Staaten  ist  unmittelbar  nach  Verkündung  der  Bundesverfassung
  ein  wichtiger  Schritt  geschehen.  Die  deutsche  Gesinnung  der  verbündeten
  Regierungen  hat  für  den  Zollverein  eine  neue,  den  veränderten
Verhältmissen  entsprechende  Grundlage  geschaffen  und  dessen  Fortdauer  gesichert.
Der  deßhalb  abgeschlossene,  von  dem  Bundesrathe  genehmigte  Vertrag  wird

                                                                                         10