Die sũddeutschen Staaten. 191
16. März. (Bayern). Die II. Kammer lehnt eine Petition den Ar-
beiter von Nürnberg und Augsburg, auf Erlassung eines Landtags-
Wahlgesetzes mit directen Wahlen und geheimer Ahstimmung mit
großer Majorität ab, nachdem sich auch die Regierung dagegen aus-
gesprochen hatte.
19.„ (Bayern). II. Kammer: Der Ministerial-Commissär Graf
Tauffkirchen macht dem Militärausschusse der Kammer die Eröffnung,
daß ein bis jetzt gemein gehaltenes Schutz= und Trutzbündniß mit
Preußen zur Wahrung der Integrität der beiderseitigen Gebiete und
mit dem Oberbefehle Preußens im Kriege bestehe und heute zur
Veröffentlichung komme. Der Ausschuß beschließt hierauf einstimmig:
„Es sei an die k. Staatsregierung die Bitte zu stellen, dieselbe wolle
Autschiebung der Berathung und Beschlußfassung über das Militärverfassungs-
gesetz bis zur Vorlage eines die ganze Materie einschließenden und regelnden
Entwurfs gestatten“ unter der weiteren Motivirung: „.4) daß zwar das
Festhalten an der Stuttgarter Vereinbarung und die Organisation der baye-
rischen Armee auf der Grundlage dieser Vereinbarung im deutschen Interesse
als eine politische Nothwendigkeit anerkannt wird, daß es aber im Hinblick
auf die angesonnene bedeutende Erhöhung des Militäretats auf 17 1/2 (mit
Gendarmerie 19) Mill. Gulden und die überdieß noch für die erste Ein-
richtung geforderte Summe von 12¼ Mill. Gulden wohl überhaupt zweck-
mäßiger erscheinen dürfte, wenn die Berathung und Beschlußfassung über
das Militärverfassungsgesetz mit der Budgetberathung verbunden würde, in-
dem die Gestaltung der finanziellen Verhältnisse des Landes bei letzterer Be-
rathung auf die Beschlüsse über den genannten Gesetzentwurf von wesentlichem
Einfluß werden muß.“
22.„ (Bayern). II. Kammer: Debatte über den Antrag des Abg.
Freiherrn v. Stauffenberg auf Aufhebung der Todesstrafe. Rede
Stauffenbergs; Rede des Justizministers gegen den Antrag. Der-
selbe wird mit 87 gegen 44 Stimmen angenommen.
23.„ (Bayern). II. Kammer: Ein von nicht weniger als hundert
Abgg. (* der Kammer) unterzeichneter Antrag verlangt „an den
König die Bitte zu richten, dem Landtag einen Gesetzentwurf vor-
legen zu lassen, durch welchen das Gesetz vom 4. Juni 1848, die
Verantwortlichkeit der Minister betreffend, dahin umgebildet werde,
daß künftig ein wirkliches Gesammtstaatsministerium mit voller So-
lidarität 1 alle Fragen von allgemeiner Bedeutung in Wahrheit
bestehe."“ Der Antrag wird vom Führer der Linken, Abg. Barth,
kurt begründet und an den Ausschuß gewiesen (wo er indeß bis
Ende des Jahres liegen bleibt). Durch k. Rescript wird der Landtag
bis auf weiteres vertagt.
(Württemberg). Der württ. Staatsauz. veröffentlicht das
Schutz= und Trutzbündniß mit Preußen, das gleichzenig von der
Regierung dem ständischen Ausschusse mitgetheilt wird. Dieser er-
widert die Mittheilung dahin, daß er die Vorlage des Bündnisses
an den Landtag zur verfassungsmäßigen Genehmigung erwarte.