Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

 
232                           Die süddeutschen Staaten 
Modification nicht beizutreten, vielmehr auf der bedingungslosen 
Genehmigung der Verträge zu beharren“ mit dem Zusatze: 
„Die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, die Staatsregierung werde 
dahin wirken, daß die Präsidialmacht Preußen das ihr in Art. 8 § 12 des 
Zollvereinsvertrags vom 8. Juni 1867 eingeräumte Einspruchsrecht nicht in 
liner den wirthschaftlichen Interessen Bayerns nachtheiligen Weise ausüben 
werde.“ 
I. Kammer: Der Ausschuß beschließt mit 8 gegen 1 Stimme 
nunmehr seine Opposition fallen zu lassen und auf bedingungslose 
Genehmigung der Zollvereinsverträge anzutragen. 
31. Oct. (Bayern). Die I. Kammer fügt sich der Zwangslage und 
spricht mit 35 gegen 13 Stimmen die unbedingte Genehmigung der 
Zollvereinsverträge aus. 
II. Kammer: Der Cultusminister legt den neuen Schulgesetz- 
entwurf vor und beantwortet zugleich die Adresse der Bischöfe an 
den König auf den Befehl desselben ablehnend, indem er einerseits 
die darin ausgesprochenen Befürchtungen als eines hinreichenden 
Grundes entbehrend erklärt und anderseits die Rechte des Staates 
nachdrücklich wahrt. 
„ (Württemberg). II. Kammer: Debatte über die Zollvereins- 
verträge. Einstimmig wird beschlossen, daß eine Zweidrittel-Majorität 
für Annahme nothwendig sei und diese dann mit 73 gegen 16 
Stimmen ausgesprochen. · 
4. Nov. (Württemberg). Die I. Kammer nimmt die Zollvereins- 
1 
verträge einstimmig, das Schutz- und Trutzbündniß mit 23 gegen 6 
Stimmen an. Zwei Mitglieder sprechen sich in der Discussion ent- 
schieden für einen Eintritt Württemberg in den nordd. Bund aus. 
6. „ (Zollverein). Auswechslung der Zollvereinsverträge vom 
8. Juli in Berlin. Preußen knüpft seinerseits gegenüber den süd- 
deutschen Staaten die Voraussetzung daran, „daß die rechtliche Ver- 
bindlichkeit der Schutz= und Trutzbündnisse vom August 1866 von 
denselben nicht in Frage gestellt werde.“ 
v (Baden). Die II. Kammer beschließt gelegentlich des Budgets, 
dermalen die Gesandtschaften in München, Stuttgart und Darmstadt 
noch zu belassen, dagegen diejenige in Wien auf einen bloßen Ge- 
schäftsträger zu reduciren und die Gesandtschaft in Florenz und den 
Militärbevollmächtigten in Berlin demnächst eingehen zu lassen. 
Minister v. Freydorff äußert sich bei der Debatte bez. der Gesandschaft in 
München: „Bayern ist der nach Größe und Einwohnerzahl bedeutendste süd- 
deutsche Staat, sein Thun und Lassen in der deutschen Frage von äußerster 
Wichtigkeit für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Süd= und Nord- 
deutschland, sein Verhalten in irgend einer Krisis, in irgend einem drohenden 
Conflict mit dem Ausland von der größten Bedeutung für unsere Lage; wir 
wisser im steten Verkehr mit München sein, wie er nur durch eine beständige 
Gesandtschaft hergestellt werden kann; und über alles aus Bayern für uns
	        
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