Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Oesterreich. 267 
Februar-Patent und dem ältern Verfassungsrecht Ungarns den Einklang zu 
gemwinnen. Schwere, das Reich treffende Schicksalsschläge waren eine ernste 
Mahnung, dieser Nothwendigkeit gerecht zu werden. Meine Bemühungen sind 
nicht vergeblich gewesen. Mit den Ländern der ungarischen Krene ist ein 
befriedigendes Abkommen getroffen, welches deren Zusammengehörigkeit mit 
der Gesammtmonarchie, den innern Reichsfrieden und die Machtstellung des 
Reichs nach außen sicherstellt. Ich hosse, der Reichsrath wird dieser Ver- 
einbarung seine Zustimmung nicht versagen. Eine unbesangene Abwägung 
der Verhältnisse wird die Besorgnisse entfernen. Die Vergangenheit, die 
Gegenwart und die Zukunft mahnen zur rüstigen Vollendung des begonnenen 
Werks. Der Reichsrath, Ich erwarte dieß von seiner Gerechtigkeit, wird die 
Vortheile nicht unterschätzen, welche auf der von Mir eingeschlagenen Bahn 
für Oesterreichs Stellung im europäischen Staatenverband bereits fühlbar ge- 
worden sind. Der Reichsrath, dafür bürgt Mir seine erprobte Einsicht, wird 
nicht verkennen, wie die neue Ordnung der Dinge, indem sie die verfassungs- 
mäßigen Rechte und Freiheiten der Länder der ungarischen Krone mit neuen 
unumstößlichen Bürgschaften umgibt, gleiche Sicherheit für die übrigen Län- 
der im nothwendigen Gefolge haben muß. Die Verwirklichung dieser Aus- 
sicht wird aber asenrlich bedingt durch die Befestigung der Grundgesetze des 
October-Diploms und des Februar-Patents, in den Ländern, deren Vertreter 
jetzt wieder versammelt sind. Wie Mir aber der Gedanke fremd geblieben 
ist, die einzelnen Königreiche und Länder in den ihnen zuslehenden Rechten 
schmälern zu wollen, so ist es auch Meine Absicht, denselben im Wege der 
Vereinbarung mit dem Reichsrath jede Autonomie-Erweiterung zu gewähren, 
die ihren Wünschen entspricht und die ohne Gefährdung der Gesammt- 
monarchie zugestanden werden kann.“ Die Thronrede verheißt Gesetzvorlagen 
über die Ministerverantwortlichkeit und Modification des § 13. Die Finanz- 
angelegenheiten werden hervorragend die Aufmerksamkeit und verfassungs- 
mäßige Mitwirkung des Reichsraths beanspruchen. Die Thronrede verspricht 
Vorlagen über die durch den Ausbruch des Kriegs nothwendig gewordenen 
außerordentlichen Auslagen. Für den laufenden Jahresbedarf ist vorgesorgt, 
so daß sich der Reichsrath der Lösung der großen dauernden Finanzaufgaben 
in Folge der zu treffenden Vereinbarungen mit den ungarischen Kronländern 
widmen kann. Dabei ist die Hauptaufgabe, daß kein Theil über unverhält- 
nißmäßige Belastung zu klagen habe. Die Thronrede schließt: „Werfen wir 
über die nahe Vergangenheit, welche dem Reiche tiefe Wunden schlug, den 
Schleier des Vergessens, aber beherzigen wir Hinterlassenen ihre Lehren, und 
schöpfen wir die Kraft und den Willen daraus, dem Reiche die Ruhe und 
Wohlfahrt im Innern, sowie Ansehen und Macht nach außen wiederzugeben. 
Nicht der geheime Gedanke der Wiedervergeltung sei es, der unsere Schritte 
leitet.; die edlere Genugthuung sei uns beschieden, wenn es uns immer mehr 
elingt durch das was wir leisten, was wir schaffen, Ungunst und Feind- 
1 in Achtung und Zuneigung zu verwandeln. Dann werden Oesterreichs 
Völker, welchem Stamme sie angehören, welche Sprache sie reden, sich um 
das kaiserliche Banner schaaren und dem Worte Meines Ahnen vertrauen: 
daß Oesterreich unter des Allmächtigen Schutz dauern und blühen werde bis 
in die späteste Zeit.“ 
25. Mai. Die Regierung veröffentlicht den Ausweis der Einnahmen und 
Ausgaben des ersten Quartals von 1867: Die Ausgaben betrugen 
102 Mill., die Einnahmen nur 86 Mill.; die Ausgaben blieben 
zwar hinter dem Voranschlag um 6 Mill. zurück, aber auch und 
in noch größerem Maße die Einnahmen, die 15 Mill. weniger, 
als präliminirt war, ertragen haben. 
* „ Reichsrath: Kriegsminister John gibt der Petitionscommission des
	        
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