Oesterreich. 267
Februar-Patent und dem ältern Verfassungsrecht Ungarns den Einklang zu
gemwinnen. Schwere, das Reich treffende Schicksalsschläge waren eine ernste
Mahnung, dieser Nothwendigkeit gerecht zu werden. Meine Bemühungen sind
nicht vergeblich gewesen. Mit den Ländern der ungarischen Krene ist ein
befriedigendes Abkommen getroffen, welches deren Zusammengehörigkeit mit
der Gesammtmonarchie, den innern Reichsfrieden und die Machtstellung des
Reichs nach außen sicherstellt. Ich hosse, der Reichsrath wird dieser Ver-
einbarung seine Zustimmung nicht versagen. Eine unbesangene Abwägung
der Verhältnisse wird die Besorgnisse entfernen. Die Vergangenheit, die
Gegenwart und die Zukunft mahnen zur rüstigen Vollendung des begonnenen
Werks. Der Reichsrath, Ich erwarte dieß von seiner Gerechtigkeit, wird die
Vortheile nicht unterschätzen, welche auf der von Mir eingeschlagenen Bahn
für Oesterreichs Stellung im europäischen Staatenverband bereits fühlbar ge-
worden sind. Der Reichsrath, dafür bürgt Mir seine erprobte Einsicht, wird
nicht verkennen, wie die neue Ordnung der Dinge, indem sie die verfassungs-
mäßigen Rechte und Freiheiten der Länder der ungarischen Krone mit neuen
unumstößlichen Bürgschaften umgibt, gleiche Sicherheit für die übrigen Län-
der im nothwendigen Gefolge haben muß. Die Verwirklichung dieser Aus-
sicht wird aber asenrlich bedingt durch die Befestigung der Grundgesetze des
October-Diploms und des Februar-Patents, in den Ländern, deren Vertreter
jetzt wieder versammelt sind. Wie Mir aber der Gedanke fremd geblieben
ist, die einzelnen Königreiche und Länder in den ihnen zuslehenden Rechten
schmälern zu wollen, so ist es auch Meine Absicht, denselben im Wege der
Vereinbarung mit dem Reichsrath jede Autonomie-Erweiterung zu gewähren,
die ihren Wünschen entspricht und die ohne Gefährdung der Gesammt-
monarchie zugestanden werden kann.“ Die Thronrede verheißt Gesetzvorlagen
über die Ministerverantwortlichkeit und Modification des § 13. Die Finanz-
angelegenheiten werden hervorragend die Aufmerksamkeit und verfassungs-
mäßige Mitwirkung des Reichsraths beanspruchen. Die Thronrede verspricht
Vorlagen über die durch den Ausbruch des Kriegs nothwendig gewordenen
außerordentlichen Auslagen. Für den laufenden Jahresbedarf ist vorgesorgt,
so daß sich der Reichsrath der Lösung der großen dauernden Finanzaufgaben
in Folge der zu treffenden Vereinbarungen mit den ungarischen Kronländern
widmen kann. Dabei ist die Hauptaufgabe, daß kein Theil über unverhält-
nißmäßige Belastung zu klagen habe. Die Thronrede schließt: „Werfen wir
über die nahe Vergangenheit, welche dem Reiche tiefe Wunden schlug, den
Schleier des Vergessens, aber beherzigen wir Hinterlassenen ihre Lehren, und
schöpfen wir die Kraft und den Willen daraus, dem Reiche die Ruhe und
Wohlfahrt im Innern, sowie Ansehen und Macht nach außen wiederzugeben.
Nicht der geheime Gedanke der Wiedervergeltung sei es, der unsere Schritte
leitet.; die edlere Genugthuung sei uns beschieden, wenn es uns immer mehr
elingt durch das was wir leisten, was wir schaffen, Ungunst und Feind-
1 in Achtung und Zuneigung zu verwandeln. Dann werden Oesterreichs
Völker, welchem Stamme sie angehören, welche Sprache sie reden, sich um
das kaiserliche Banner schaaren und dem Worte Meines Ahnen vertrauen:
daß Oesterreich unter des Allmächtigen Schutz dauern und blühen werde bis
in die späteste Zeit.“
25. Mai. Die Regierung veröffentlicht den Ausweis der Einnahmen und
Ausgaben des ersten Quartals von 1867: Die Ausgaben betrugen
102 Mill., die Einnahmen nur 86 Mill.; die Ausgaben blieben
zwar hinter dem Voranschlag um 6 Mill. zurück, aber auch und
in noch größerem Maße die Einnahmen, die 15 Mill. weniger,
als präliminirt war, ertragen haben.
* „ Reichsrath: Kriegsminister John gibt der Petitionscommission des