Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Oecterreich. 289 
ständig angenommen worden; er habe es jedoch für nöthig erachtet, vor Ein- 
bringung dieses Gesetzes im Hause sich mit dem Cardinal Rauscher ins 
Einvernehmen zu setzen. Letzterer habe ihm nun mitgetheilt, daß er zur Zeit 
des Concordat-Abschlusses mit einer Generalvollmacht der Regierung versehen 
worden, kraft welcher keine Verhandlung über interconfessionelle Angelegen- 
heiten, speciell über gewisse Punkte (Mischehen), ohne Zustimmung der Curie 
ins Werk gesetzt werden könne. Um eine Weiterführung der diesbezüglichen 
Verhandlungen einzuleiten, habe das Ministerium den Baron Hübner aus 
Rom hieherberusen. Dieser habe nun die Mittbeilung gemacht, daß in den 
Monaten September und October eine Verhandlung in Rom unmöglich sei, 
weil die Congregationen aufgelöst seien und ihr Zusammentritt für die 
nächste Zukunft nicht in Aussicht stehe mit Rücksicht auf die in Rom 
herrschende Cholera, daß also vor November eine Rückantwort nicht leicht er- 
folgen könne.“ 
Der Ausschuß beschließt einstimmig, eine Vorlage der Regierung 
unter solchen Umständen nicht abzuwarten, sondern selbständig mit 
der Ausarbeitung eines Schulgesetzes, eines Ehegesetzes und eines 
Gesetzes über interconfessionelle Verhältnisse (Religionsedict) vorzu- 
gehen und beginnt auch sofort mit der Berathung des ihm vor- 
liegenden Entwurfes eines Schulgesetzes, das von dem Grundsatze 
ausgeht, daß „mit Ausnahme des Religionsunterrichts derjenige in 
allen übrigen Lehrgegenständen von dem Einflusse jeder Kirche oder 
Religionsgenossenschaft unabhängig sei“. 
4. Oct. Stürmische Sitzung des Wiener Gemeinderathes: Eine Stelle 
der Bischofsadresse an den Kaiser wird als eine verläumderische 
Hindeutung auf die von der Commune beabsichtigte Gründung einer 
Lehrerfortbilbdungsanstalt aufgefaßt und mit allen gegen 1 (geistliche.) 
Stimme beschlossen, eine Verwahrung dagegen in einer Adresse an 
den Kaiser auszusprechen. 
— „ Eine große Stadt der Monarchie nach der andern richtet, theil- 
weise sehr energisch gehaltene, Petitionen an das Abg.-Haus des 
Reichsraths um Beseitigung des Concordats im Gegensatz gegen die 
Adresse der 25 Erzbischöfe und Bischöfe. 
5. „ Reichsrath: Das Abg.-Haus tritt in die Berathung der ihm vom 
Verfassungsausschuß vorgelegten 4 Staatsgrundgesetze 
über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, 
über die Ausübung der Regierungs= und Vollzugsgewalt, 
über die richterliche Gewalt, 
über die Errichtung eines Reichsgerichts, 
ein und beschließt mit Zweidrittel-Majorität, daß die von der Februar- 
verfassung für Aenderungen derselben geforderte Zweidrittel-Majorität 
auf die vorliegenden Grundgesetze keine Anwendung finde. 
„ „ (Ungarn). Landtag: Die Regierung legt demselben das von 
den Ausgleichsdeputationen beider Reichshälften vereinbarte Quoten- 
gesetz, das Staatsschuldgesetz und ein Zoll= und Handelsbündniß vor. 
7. „ Der Kaiser überweist die Adresse der Bischöfe dem Ministerium 
zu verfassungsmäßiger Behandlung. 
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