Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Frankreich. 343 
28. März. (Luxemburg). Der Prinz von Oranien langk angeblich zur Er- 
öffnung der Industrieausstellung in Paris an, in Wahrheit um dem 
Kaiser der Franzosen selbst zu sagen, daß der König, von dem Wunsche 
beseelt „ihm angenehm zu sein“ in die Cession Luxemburgs an Frank- 
reich willige und ihn bitte, sich mit Preußen darüber zu. verständigen. 
„ „ Gesetzgeb. Körper: Die Regierung setzt nur mit Mühe die Auf- 
hebung der Schuldhaft mit 136 gegen 92 Stimmen durch, obgleich 
die gesammte Opposition, Thiers und Berryer allein ausgenommen, 
dießmal auf ihrer Seite steht. 
29. „, Gesetzgeb. Körper: Präsident Walewski sieht sich genöthigt, seine 
Entlassung einzugeben. Der Vicepräs. Schneider wird zum Prä- 
sidenten der Kammer, Walewski wieder zum Senator ernannt. 
— März u. Aprik. Der Gesundheitszustand der kais. Prinzen erregt 
lebhafte Besorgnisse. 
1. April. Eröffnung der Weltausstellung in Paris. 
4. „ (Luxemburg). Preußen wendet sich in der Luxemburgerfrage 
seinerseits an die Unterzeichner der Verträge von 1839. 
6. „ Plöhbliche Panik an der Pariser Börse in Folge der Luxemburger 
Angelegenheit. 
8. „ (Luxemburg). Gesetzgeb. Körper: Favre stellt das Gesuch einer 
Appellation über die Luxemburger Angelegenheit; dasselbe geschieht 
von mehreren Mitgliedern der Majorität. 
Der Minister des Ausw. Moustier gibt auf Befehl des Kaisers eine 
beschwichtigende Erklärung ab: „Von der tiefen Ueberzeugung beherrscht, daß 
die wahrhaften und dauernden Interessen Frankreichs in der Erhaltung des 
europäischen Friedens liegen, ist die kaiserliche Regierung in ihren inter- 
natienaken Beziehungen nur von Gedanken der Beschwichtigung geliitet. 
Darum hat sie auch aus freiem Antrieb diese Frage nicht in Anregung ge- 
bracht. Die unbestimmte Stellung von Limburg und Luxemburg hat eine 
Mittheilung des Haager Cabinets an die französische Regierung veranlaßt. 
Die beiden Herrscher kamen auch in die Lage über den Besitz Luxemburgs 
ihre Ansichten auszutauschen. Uebrigens hatten diese Besprechungen (pour- 
Parlers) noch keinen officiellen Charakter angenommen, als, von dem König 
der Niederlande über ihre Ansicht befragt, die preußische Regierung die Be- 
stimmungen des Vertrags von 1830 anrief. Getreu den Principien, welche 
stets unsere Politik geleitet, haben wir die Möglichkeit dieses Gebietserwerbs 
niemals anders als unter drei Bedingungen verstanden: die freie Zustimmung 
des Großherzogs von Luxemburg, die loyale Prüfung der Interessen der 
Großmächte, der durch cine allgemeine Abstimmung kundgegebene Wunsch der 
Bevölkerung. Wir sind also geneigt, im Verein mit den andern Cabinetten 
Europa's, die Clauseln des Vertrags von 1839 zu prüfen. Wir werden bei 
dieser Prüsung mit der versöhnlichsten Gesinnung zu Werke gehen, und wir 
Klauben sest. daß der europäische Friede durch diesen Zwischenfall nicht ge- 
stört werden wird.“ Präs. Schneider: Das Interpellationsrecht solle 
durch diese Erklärung in keiner Weise gehindert werden; die Gesuche würden 
daher an die Ausschüsse zu überweisen sein. Thiers erklärt die Mitthellung 
der Regierung für ungenügend und verlangt die Vorlage der betreffenden 
Depeschen. Rouher: aus der Mittheilung der Regierung gehe hervor, daß
	        
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