Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Italien. 367 
12. Jan. Die vertraulichen Unterhandlungen Tonnello's in Rom haben 
zu einem vorläufigen Einverständniß geführt, das jedoch noch der 
Ratification bedarf (die nicht erfolgt). 
Dasselbe bewegt sich ausschließlich auf kirchlichem Gebiete, da die Curie 
jede Einflechtung politischer Fragen, worunter auch die der Civilehe, entschieden 
abgelehnt hat. Dagegen wäre Rom zu einer Reduction der zahlreichen und 
theilweise ganz überflüssigen Bischofssitze (indeß doch nicht auf 68, gleich 
der Zahl der Provinzen) geneigt, die jedoch nicht sofort, sondern nur nach 
und nach, je nach dem Ableben der betressenden Bischöfe zu erfolgen hätte, 
wogegen die italienische Regierung auf die bisher für unentbehrlich gehaltenen 
Abwehrschilde gegen clericale Uebergriffe, das sog. Exequatur und das Placet, 
verzichtet. 
16.—17. Jan. II. Kammer: Das Ministerium Ricasoli legt derselben 
das seit dem 21. Dec. v. J. umgearbeitete Budget für 1867 vor 
und der Finanzminister entwickelt seinen Finanzplan zu Deckung des 
Deficits, gestützt auf einen, am 16. Januar zu Paris zwischen der 
Regierung und dem belgischen Hause Langrand-Dumonceau unter- 
zeichneten Vertrag über die Liquidation des Kirchenvermögens. Der 
Justizminister Borgatti legt einen Gesetzesentwurf vor, der die 
Freiheit der Kirche sichern und ihr das Kirchenvermögen zurückgeben 
soll nach Abzug von 600 Mill. zu Gunsten des Staats, nebst 
einem einläßlichen Motivenberichte. 
Budget für 1867: Die Einnahmen werden nunmehr zu 865 Mill. 
reranschlagt, die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben zu 1024 Mill., 
wodurch das ursprünglich auf 185 Mill. angesetzte Deficit auf 159 Mill. 
herabgemindert wäre. 
Finanzplan Scialoja's: Der Minlsier weist zur Erklärung der 
Finanzlage auf die außerordentlichen Bedürfnisse des Jahres 1866 hin, die 
ein Anlehen der Nationalbank von 250 Mill. und in Folge davon den 
Zwangscurs der Banknoten, serner ein National-Zwangsanlehen im Betrage 
von 220 Mill., endlich eine außerordentliche Ausgabe von 94 Mill. Rente 
nöthig gemacht hätten. Davon seien aber Ende 1866 noch 364 Mill. im 
Schatze gewesen, hinreichend um verschiedene Passiva von 1866 zu saldiren 
und das Desicit von 1867 zu decken. Die Ausgaben seien im Budget für 
1867 nunmehr auf's sparsamste bemessen, der Militäretat namentlich (bei 
einem Friedensstande von 146,000 Mann) auf 140 Mill. reducirt. Um 
das immerhin noch bleibende Desicit zu decken, werden theils Modificationen 
bestehender, theils Einführung neuer Steuern vorgeschlagen, wodurch dasselbe 
auf 100 Mill. vermindert würde, diese aber sollen für die nächsten Jahre 
und bis das natürliche Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben er- 
reicht wäre, durch eine Operation mit dem Kirchenvermögen gedeckt werden, 
die dem Staate 600 Mill. eintragen würde. Der Minister hofft, daß der 
Clerus auf die Operation selbst eingehen werde und erneuert schließlich die 
Erklärung, daß keine Reduction der Interessen der öffentlichen Schuld statt- 
finden solle. . 
Der Gesetzentwurf, betreffend die Freiheit der Kirche und 
die Liquidation der Kirchengüter, enthält in zwei Abtheilungen 31 
Kapitel mit folgenden wesentlichen Bestimmungen: Die katholische Kirche im 
Königreich Italien wird von jeder speciellen Einmengung der Regierung in 
die Ausübung des Cultus und in Alles, was die inneren Angelegenheiten 
der religiösen Körperschaften betrifft, befreit. Die Regierung enthält sich des 
Rechts zur Ernennung der Bischöfe; der diesen wie andern kirchlichen Würden-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.