6. Schweiz.
— Jan. Die amerikanische Waffenfabrik Newhaven lehnt es ab, die Her-
stellung der Winchester-Repetirgewehre für die neue Bewaffnung der
eidg. Armee sowie die Umänderung der bisherigen Gewehre in Hin—
terlader in der Schweiz selbst (durch Anlegung von Waffenfabriken)
vorzunehmen, so daß der Bundesrath gezwungen wird, beides gänzlich
inländischen Kräften anzuvertrauen.
1. Febr. Der Bundesrath beschließt, den Antrag Oesterreichs anzunehmen
und einen Handelsvertrag zwischen beiden Ländern in der Form
einer einfachen Reciprocitätserklärung abzuschließen.
2. „ (Bern.) Der Große Rath beschließt nach sechstägiger Debatte
die Subrentionirung der jurassischen Eisenbahnen mit 7 Mill. Fr.
nach dem Antrage der Commission und verwirft das Begehren der
Conservativen, in erster Linie die Staatsbetheiligung ganz abzulehnen,
in zweiter Linie, dieselbe dem Veto des Volkes zu unterstellen. Das
Eintreten auf die Anträge der Commission wird mit 153 gegen 71,
die Annahme der Anträge selbst mit 137 gegen 85 Stimmen be-
schlossen.
5. „ (Genf.) Das Gidilgericht entscheidet zum zweiten Mal zu
Gunsten der Anerkennung des literarischen Eigenthums.
22. „ Der Bundesrath beschließt die erste Hälfte der Zwölf-Millionen-
Anleihe für Durchführung der neuen Bewaffnung der eidg. Armce
mit Hinterladern mittelst öffentlicher Subscription vom 1. bis 15.
März zu emittiren (Rückzahlung 1876 bis 1892, jährlicher Zins
1½ c%
4½ „%).
18. März. Für das Vundesanlehen von vorerst 6 Mill. Fr. sind fast ganz
im Inland über 6 Mill. al pari und 11 Mill. nicht unter 98 ge-