Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Holland. 409 
Lightenvelt überreichte, war geeignet unsere ganze Obsorge auf sich zu ziehen, 
und ich bitte Sie in einer Unterredung mit dem Minister des Aeußern er- 
gründen zu wollen, was an den Besorgnissen der holländischen Negierung, 
wegen der Gefahren, von welchen ihre Unabhängigkeit und ihre Rechte be- 
droht wären, und für die wir selbst nicht gleichgültig zu bleiben vermöchten, 
begründet sein könnte."“ 
27. Febr. II. Kammer: Schluß der 7tägigen Debatte über das Budget 
28. 
oder eigentlich über den vorjährigen Conflict der Kammer mit dem 
Ministerium in Folge des Votums vom 27. Sept. 
„ Frankreich geht auf die holländische Anregung bez. Luxemburgs 
ein und beauftragt seinen Gesandten im Haag, nicht bloß gemeinsam 
mit Holland die Räumung der Festung Luxemburg von Seite der 
preußischen Besatzung zu betreiben, sondern auch geradezu die Ab- 
tretung des Landes von Seite des Königs von Holland an Frank- 
reich im Haag anzuregen. Die franz. Regierung würde es sich 
indeß für diesen Fall allein vorbehalten, die dießfälligen Unterhand- 
lungen mit Preußen in vertraulicher und freundschaftlicher Weise zu 
eröffnen (s. Frankreich). 
3. März. II. Kammer: Der Minister des Auswärtigen Graf van Zuylen 
20. 
21. 
erklärt in bestimmtester Weise: 
Die Stellung der Niederlande sei nicht der Art, daß sie irgend Jemanden 
Besorgnisse einzuflößen habe; die Politik der Niederlande könne nur auf 
Selbstvertheidigung gerichtet sein; übrigens sei von keinem Staate irgend 
eine Bedrohung gegen die Niederlande gerichtet worden. Was die Provinz 
Limburg anbelange, sei die thatsächliche Trennung derselben aus ihrem 
Bundesverhältnisse zu Deutschland durch die Auflösung des deutschen Bundes 
erfolgt; eine Bestätigung dieser Trennung durch die europäischen Großmächte 
sei zwar „wünschbar“, nicht aber „nöthig“. Der Minister würde es nicht 
mit der räthlichen Behutsamkeit übereinstimmend gefunden haben, wenn die 
Niederlande sich an der in Frankfurt tagenden Bundesliquidationscommission 
betheiligt hätten; er habe aber eine befreundete Macht ersucht, auf die Wahr- 
nehmung der Interessen der Niederlande bei der Liquidation bedacht zu sein, 
und könne erklären, daß die niederländische Regierung ihren Antheil nach 
Maßgabe der Matricularbeiträge erhalten werde. 
„Die II. Kammer genehmigt das Marinebudget mit 44 gegen 
26 Stimmen und beginnt die Debatte über das Militärbudget. 
„ Frankreich und Holland sind über die Abtretung Luxemburgs 
an das erstere einig. Frankreich verlangt aber neuerdings, daß 
Holland es ihm überlasse, Preußen davon in Kenniniß zu setzen und 
die Unterhandlungen zu cröffnen. 
„ Die II. Kammer genehmigt das Militärbudget und die Reorga- 
nisation des Vertheidigungssystems mit 54 gegen 14 Stimmen. 
Eine Denkschrift des Kriegsministers hatte die Ansichten der 
Regierung über die Landesvertheidigung und die dadurch nothwendig gewor- 
dene Erhöhung des Kriegsbudgets des nähern auseinandergesetzt. Nach dem 
Plane der Regierung ist es nicht ausführbar, die ganzen Grenzen des Landes 
im Kriegsfalle als Vertheidigungslinie anzunehmen, man muß vielmehr die 
gesammte Kriegsmacht zusammenhalten, um eine durch Natur und Kunst
	        
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