Holland. 409
Lightenvelt überreichte, war geeignet unsere ganze Obsorge auf sich zu ziehen,
und ich bitte Sie in einer Unterredung mit dem Minister des Aeußern er-
gründen zu wollen, was an den Besorgnissen der holländischen Negierung,
wegen der Gefahren, von welchen ihre Unabhängigkeit und ihre Rechte be-
droht wären, und für die wir selbst nicht gleichgültig zu bleiben vermöchten,
begründet sein könnte."“
27. Febr. II. Kammer: Schluß der 7tägigen Debatte über das Budget
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oder eigentlich über den vorjährigen Conflict der Kammer mit dem
Ministerium in Folge des Votums vom 27. Sept.
„ Frankreich geht auf die holländische Anregung bez. Luxemburgs
ein und beauftragt seinen Gesandten im Haag, nicht bloß gemeinsam
mit Holland die Räumung der Festung Luxemburg von Seite der
preußischen Besatzung zu betreiben, sondern auch geradezu die Ab-
tretung des Landes von Seite des Königs von Holland an Frank-
reich im Haag anzuregen. Die franz. Regierung würde es sich
indeß für diesen Fall allein vorbehalten, die dießfälligen Unterhand-
lungen mit Preußen in vertraulicher und freundschaftlicher Weise zu
eröffnen (s. Frankreich).
3. März. II. Kammer: Der Minister des Auswärtigen Graf van Zuylen
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erklärt in bestimmtester Weise:
Die Stellung der Niederlande sei nicht der Art, daß sie irgend Jemanden
Besorgnisse einzuflößen habe; die Politik der Niederlande könne nur auf
Selbstvertheidigung gerichtet sein; übrigens sei von keinem Staate irgend
eine Bedrohung gegen die Niederlande gerichtet worden. Was die Provinz
Limburg anbelange, sei die thatsächliche Trennung derselben aus ihrem
Bundesverhältnisse zu Deutschland durch die Auflösung des deutschen Bundes
erfolgt; eine Bestätigung dieser Trennung durch die europäischen Großmächte
sei zwar „wünschbar“, nicht aber „nöthig“. Der Minister würde es nicht
mit der räthlichen Behutsamkeit übereinstimmend gefunden haben, wenn die
Niederlande sich an der in Frankfurt tagenden Bundesliquidationscommission
betheiligt hätten; er habe aber eine befreundete Macht ersucht, auf die Wahr-
nehmung der Interessen der Niederlande bei der Liquidation bedacht zu sein,
und könne erklären, daß die niederländische Regierung ihren Antheil nach
Maßgabe der Matricularbeiträge erhalten werde.
„Die II. Kammer genehmigt das Marinebudget mit 44 gegen
26 Stimmen und beginnt die Debatte über das Militärbudget.
„ Frankreich und Holland sind über die Abtretung Luxemburgs
an das erstere einig. Frankreich verlangt aber neuerdings, daß
Holland es ihm überlasse, Preußen davon in Kenniniß zu setzen und
die Unterhandlungen zu cröffnen.
„ Die II. Kammer genehmigt das Militärbudget und die Reorga-
nisation des Vertheidigungssystems mit 54 gegen 14 Stimmen.
Eine Denkschrift des Kriegsministers hatte die Ansichten der
Regierung über die Landesvertheidigung und die dadurch nothwendig gewor-
dene Erhöhung des Kriegsbudgets des nähern auseinandergesetzt. Nach dem
Plane der Regierung ist es nicht ausführbar, die ganzen Grenzen des Landes
im Kriegsfalle als Vertheidigungslinie anzunehmen, man muß vielmehr die
gesammte Kriegsmacht zusammenhalten, um eine durch Natur und Kunst