Holand. 411
antwortet eine Interpellation Thorbecke's über die Luxemburg=
Limburgische Angelegenheit dahin:
„er wisse, daß der Großherzog die Frage wegen Luxemburgs eenstlich
und genau untersucht habe, und daß er nach langer Untersuchung zu der
Ueberzeugung gekommen sei, daß das Interesse von Holland die Trennung
der dynastischen Verbindung, die, wenn auch noch so schwach, zwischen
den Niederlanden und Luxemburg besteht, verlange. Von der Vorspiegelung
von Millionen und Schätzen, deren man erwähnt hat, ist durchaus keine Rede
gewesen. Wenn eine Entschädigung gefordert worden wäre, so würde diese
so gering gewesen sein, daß sie noch nicht die Hälste würde betragen haben
von den Domänen, die 1816 zuerkannt wurden.“ Der Minister gibt zu, daß
Holland kein Interesse in der luxemburgischen Frage habe, jedoch nur in der
Voraussetzung, daß die Verhältnisse von Limburg genügend und vollständig
geregelt seien. Er habe bei der preußischen Regierung im Interesse eines
guten Einverständnisses zwischen Holland und Frankreich sowie zwischen Hol-
land und Preußen darauf gedrungen, daß alle Beschwerden, welche aus den
Verhältnissen von Luxemburg erwachsen könnten, beseitigt würden; Preußen
habe in dieser Beziehung die ausführlichste Erklärung gegeben. Der Mil-
nister verliest hierauf folgende Depesche des holländischen Gesandten in Berlin:
„Herr Graf Bismarck, welchen ich heut interpellirte, ermächtigt mich in seinem
Namen zu erklären, daß die preußische Regierung Limburg als vollständig
gelöst betrachte aus jeder politischen Verbindung mit Deutschland, und daß
sie geneigt sei, dieses demnächst durch irgendein officielles Document zu be-
stätigen, obgleich sie diese Formalität für überflüssig hält, nach dem Votum
des deutschen Parlaments.“ Der Minister schließt: „Ich glaube, daß ich das
Ziel der holländischen Regierung deutlich kundgegeben habe. Es versteht sich
von selbst, daß ich die Frage jetzt dem Repräsentanten des Großherzogthums
überlassen kann, welcher gegenwärtig hier ist. Heute, wo ich die Gewißheit
erlangt habe, daß die Angelegenheiten Limburgs erledigt sind, füge ich hinzu,
daß ich mich mit der Angelegenheit von Luxemburg weder officiell noch offi-
ciös beschäftigen werde.“
29. April. Die I. Kammer genehmigt auch ihrerseits das Marine= und
30.
Militärbudget und spricht sich bei dieser Gelegenheit gegen die Ein—
führung der allgemeinen Wehrpflicht aus.
„ Frankreich und Preußen haben sich über die Grundlagen eines
Ausgleichs bez. Luxemburgs und der Erledigung der Angelegenheit
durch eine Conferenz der Großmächte geeinigt: Preußen verzichtet
auf die Besetzung der Festung Luxemburgs, Frankreich auf die An-
nexion; Holland muß das Land als neutrales Gebiet unter der
Garantie der Mächte behalten und der König die Großmächte auf
den 7. Mai zur Conferenz nach London einladen.
7.—11. Mai. Londoner Conferenz bez. Luxemburg. Lösung der Frage
durch einen Vertrag darüber (s. allg. Chronik).
22. Mai. Königl. Erlaß über die von den Kammern genehmigte Heeres-
reform. II. Kammer: Beginn der Debatte über die Bürgerwehr
(Schutterey).
Die Hauptbestimmungen des Emwurfs sind: Jeder männliche Einwohner
des Landes wird vom 21. bis zum 34. Jahre in die Schuttery eingereiht,
sobald er die physischen Bedingungen, beziehungsweise seine militärischen