Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

412 Holland. 
Pflichten, erfüllt hat. Die Stärke der Bürgerwehr beträgt in Kriegszeiten 
100,000 Mann, in Friedenszeiten die Hälfte des Kriegsstandes. Stellver- 
treter sind nur in Kriegszeiten zulässig. Die Kosten werden, sobald die Mo- 
bilisirung erfolgt ist, durch den Staat entrichtet; in Friedenszeiten aber muß 
die Bürgerwehr seitens der betreffenden Gemeinde unterhalten werden, welche 
dafür jährlich höchstens 5 Gulden per Mann von der Staatsregierung er- 
hält. Die Bürgerwehr bleibt übrigens von den in der Bildung begriffenen 
Freischaaren geschieden. Die Organisation dieser Freischaaren wird künftig 
kraft eines königlichen Erlasses der königlichen Genehmigung untergeordnet. 
Der König ernennt außerdem die Offiziere. Die Wahl der Bekleidung 
bleibt, wenigstens was den Gemeinen betrifft, den Führern der Freischaaren 
überlassen; doch werden den Corps, welche für ihre Uniform die allerhöchste 
Genehmigung nachgesucht und erhalten haben, gewisse Vortheile sowie die 
Verabreichung von Munition für die Waffenübungen u. s. w. zugesagt. 
44. Juni. Der Justizminister ertheilt den Befehl, die in Arnheim ge- 
bildete hannoversche (welsische) Legion auszuweisen. (Die Zahl der- 
selben wird auf 160 Offiziere und Soldaten angegeben). 
15. „ II. Kammer: Das Gesetz über die Organisation der Bürgerwehr 
(Schutterejen) wird mit 2 Stimmen Mehrheit angenommen. 
9. Juli. I. Kammer: Das Gesetz über die Organisation der Bürgerwehr 
wird mit 19 gegen 15 Stimmen verworfen. 
18. „ Der Colonialminister Trakenen wird entlassen und durch Hassel- 
mann, einen Vertreter des alten Regierungs= und Handelssystems in 
Indien, ersetzt. 
28. „ Ein kgl. Decret bestätigt 52 Freiwilligen-Vereine für militärische 
Uebungen. 
16. Aug. Schluß der Session der Generalstaaten. 
16. Sept. Eröffnung der neuen Session der Generalstaaten. Die Thron- 
rede des Königs stellt eine Vorlage behufs Vermehrung der Armee, 
in Folge der Verwerfung des Gesetzes zur Recorganisation der 
Bürgerwehr durch die I. Kammer in Aussicht. 
9. Oct. II. Kammer: Die Regierung legt den Gesetzesentwurf zu Er- 
weiterung des Armeebestandes vor: » 
DieVollstärkedekArmeesollvonööauf70.000Manngebracht,dce 
jährliche Aushebung von 11 auf 14,000 Mann erhöht werden. 
10. Nov. Der Justizminister Borret stirbt und bringt dadurch das ganze 
Ministerium in's Wanken, da er Katholik war und dem Cabinet die 
Unterstützung der kath. Fraction in der II. Kammer zugebracht hatte. 
25. „ II. Kammer: Debatte über das Budget des Auswärtigen. Der 
Minister des Auswärtigen van Zuylen greift den früheren Minister 
dieses Departements Cremers an und behauntet, derselbe habe im
	        
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