Holland. 413
Mai 1866 Holland beinahe in einen Krieg mit Preußen verwickelt.
Der Abg. Geertsema widerspricht und legt als Gegenbeweis zwei
Privatbriefe des holländ. Gesandten in Berlin an jenen Minister vor.
Große Aufregung und Streit, ob diese Briefe Privat= oder Staats-
eigenthum seien. Die Ernennung eines Vertreters in Süddeutsch-
land wird mit 49 gegen 24, diejenige eines Generalconsuls in
Berlin mit 45 gegen 29, das ganze Budget des Auswärtigen mit
38 gegen 36 Stimmen verworfen. Sämmtliche Minister bieten dem
König ihre Entlassung an.
30. Nov. II. Kammer: In Folge des Demissionsbegehrens der Minister
werden die Budgets zurückgezogen und durch Creditforderungen auf
6 Monate ersetzt.
3. Dec. Ein Cabinetsschreiben des Königs behält sich die Entscheidung
über das Demissionsbegehren der Minister vor, wenn erst beide Kam-
mern die interimistischen Credite bewilligt haben würden.
7.—19. Dec. Beide Kammern haben die interimistischen Credite bewilligt.
21. Dec. Der König nimmt das Demissionsbegehren des Ministeriums
nicht an.
27. „ Die Regierung schließt die Session der Generalstaaten und kün-
digt ihre Absicht an, neuerdings an das Land zu appelliren. Rede
des Ministers des Innern im Namen des Königs:
„Nicht ohne Leidwesen, aber zugleich mit dem Bewußtsein der Pflicht und
gebietender Nothwendigkeit, kommen wir bereits heut, um Ihren gesetzgebenden
Arbeiten ein Ende zu machen. Der Anfang der Session ließ von den Ver-
handlungen zwischen den Kammern und der Regierung besseres erwarten
Ein gewichtiger Vorfall ist zwischen beide gekommen. Bezüglich dreier großen
Angelegenheiten war dem Ausland gegenüber ein günstiger Erfolg erlangt.
Des Landes Recht auf sein Stromgebiet war behauptet ohne Störung des
guten Einverständnisses mit unsern Nachbarn; Limburg war desinitiv von
Deutschland losgetrennt; Niederland hatte seine Neutralität bewahrt in be-
denklichen Augenblicken, und mit Ehren an der Londoner Conferenz zur
Sicherung des Rechts und des Friedens in Europa theilgenommen. Jedoch
die Verwerfung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten hat dem König
Veranlassung gegeben zu einer erneuten Berufung an das getreue Volk.“